Zolltarifnummer 0306.93.10: Taschenkrebse der Art Cancer pagurus
Referenzdaten mit Stand 1. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 0306.93.10 steht für Taschenkrebse der Art Cancer pagurus. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0306.93.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 03. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0306.93.10
- Drittlandszoll
- 7,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 03FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
- 0306Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar
- 0306.93andere, Krabben
- 0306.93.10Taschenkrebse der Art Cancer pagurus
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0306.93.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Crabes du genre Cancer Pagurus cuits sous atmosphère modifiée, réfrigérés, se présentant sous forme de pinces de tourteaux, destinés à la consommation humaine, conditionnés pour la venet au détail en barquette de 500g, 1 kg ou 2 kg.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 0306 93 10 und 0306 93 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 0306 14 10 und 0306 14 90 gelten sinngemäß.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake. 2) Geräucherte Krebstiere, auch ohne Panzer, auch vor oder während des Räucherns gegart. 3) Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch wenn ihnen zur vorläufigen Haltbarmachung geringe Menge Konservierungsstoffe zugesetzt worden sind, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake. Die wichtigsten Krebstiere sind: Hummer, Languste, Kaisergranat, Krabbe, Garnele und Süßwasserkrebse. Hierher gehören auch Teile von Krebstieren (z. B. Schwänze von Hummern, Langusten oder Kaisergranat, Krebsscheren), vorausgesetzt, dass solche ohne Panzer oder Schale nicht weitergehend behandelt worden sind als in Absatz (1) angegeben. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 3481/89 der Kommission vom 20. November 19891) (RV L 3481/89): Köpfe und Kopfansätze von Hummer, bestehend aus dem unteren Teil des Kopfes, gewonnen durch Entfernen des oberen Panzerteils und der Leber, blanchiert oder in Wasser gekocht, gefroren, zum Herstellen von Suppen, Soßen und Krebsbutter. Unterposition 0306 1290 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 0306 , 0306 12 und 0306 1290 (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Kapitel 3, Allgemeines, erster Unterabsatz). Aufgrund der Vorschrift 1 a) zu Kapitel 5 kommt der KN-Code 0511 nicht in Betracht. 1) ABl. EG Nr. L. 338/7
1. Zu Kapitel 3 gehören nicht: a) Säugetiere der Position 0106 (RV E0301A00); b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210) (RV E0301B00); c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301) (RV E0301C00); d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604) (RV E0301D00). 2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets" Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV E0302000). 3. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0306.93.10?
Die Zolltarifnummer 0306.93.10 umfasst Taschenkrebse der Art Cancer pagurus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0306.93.10?
Der Drittlandszollsatz für 0306.93.10 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0306.93.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 030693. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0306.93.10?
0306.93.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0306.93.10 im Zolltarif eingeordnet?
0306.93.10 steht in dieser Hierarchie: 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE > 0306 Krebstiere, auch ohne Panzer, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere, auch ohne Panzer, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Krebstiere in ihrem Panzer, in Wasser oder Dampf gekocht, auch gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Krebstieren, genießbar > 030693 andere, Krabben. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0306.93.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0306.93.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2021-08717. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0306.93.10?
KN-Code 0306.93.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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