Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0307.43.25: Tintenfische und Kalmare, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0307.43.25 steht für Tintenfische und Kalmare, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0307.43.25 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 03. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0307.43.25
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 03FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
  2. 0307Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar
  3. 0307.43Tintenfische und Kalmare, gefroren
  4. 0307.43.25Tintenfische und Kalmare, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0307.43.25

HS-Code0307.436 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0307.43.258 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0307

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake. 2) Geräucherte Weichtiere, auch ohne Schale, auch vor oder während des Räucherns gegart. Die wichtigsten Weichtiere sind: Auster, Pilger-Muschel und Kamm-Muschel, Miesmuschel, Tintenfisch, Kalmar, Krake, Schnecke, Sandmuschel, Herzmuschel, Archenmuschel, Seeohr und Fechterschnecken (Strombus spp.). Hierher gehören auch Teile von Weichtieren, vorausgesetzt, dass sie nicht weitergehend behandelt worden sind, als in Absatz 1) oder 2) angegeben Hierher gehören auch Austernbrut (kleine Austern, die für die Zucht bestimmt sind), die zur menschlichen Ernährung geeignet sind. …

Pos. 0307

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 729/2013 der Kommission vom 25. Juli 2013 (ABl. EU Nr. L 203/4) (RV L 729/13) Pulverförmiges Erzeugnis der Grünlipp-Muschel (Art Perna canalicula), zur menschlichen Ernährung geeignet. Es ist in Säcken zu 10 kg bis 20 kg aufgemacht. Unterposition 0307 99 80 1) Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 23 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 0307, 0307 99 und 0307 99 80. Das Erzeugnis ist zur menschlichen Ernährung geeignet. Daher ist die Einreihung in die Position 2301 ausgeschlossen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2301, Nummer 1). Das Erzeugnis hat die wesentlichen Merkmale seines Ausgangsstoffs (Muschelpulver) bewahrt. …

Pos. 0307

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Hierher gehören auch Schnecken, die vor dem Einfrieren zum Abtöten der Tiere und Herausnehmen aus der Schale kurz erhitzt (gekocht) worden sind.

Kapitel 03

1. Zu Kapitel 3 gehören nicht: a) Säugetiere der Position 0106 (RV E0301A00); b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210) (RV E0301B00); c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301) (RV E0301C00); d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604) (RV E0301D00). 2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets" Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV E0302000). 3. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0307.43.25?

Die Zolltarifnummer 0307.43.25 umfasst Tintenfische und Kalmare, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0307.43.25?

Der Drittlandszollsatz für 0307.43.25 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0307.43.25?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 030743. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0307.43.25?

0307.43.25 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0307.43.25 im Zolltarif eingeordnet?

0307.43.25 steht in dieser Hierarchie: 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE > 0307 Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Weichtiere, auch ohne Schale, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von Weichtieren, genießbar > 030743 Tintenfische und Kalmare, gefroren. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0307.43.25?

Zu 0307.43.25 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0307.43.25?

KN-Code 0307.43.25 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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