Zolltarifnummer 0308.90.10.00.0: Wirbellose Wassertiere, lebend, frisch oder gekühlt
Referenzdaten mit Stand 1. Mai 2026
Die Zolltarifnummer 0308.90.10.00.0 steht für Wirbellose Wassertiere, lebend, frisch oder gekühlt. Der Drittlandszollsatz beträgt 11 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0308.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 03. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0308.90.10.00.0
- Drittlandszoll
- 11 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 03FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
- 0308Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren und Weichtieren, genießbar
- 0308.90andere
- 0308.90.10lebend, frisch oder gekühlt
- 0308.90.10.00.0Wirbellose Wassertiere, lebend, frisch oder gekühlt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0308.90.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 11 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Pfeilschwanzkrebse der Gattung Limulus aus der Klasse der Merostomata, die dem Unterstamm der Kieferklauenträger (Chelicerata) zugerechnet werden. Die Pfeilschwanzkrebse leben im Meer. Zolltarifrechtlich handelt es sich somit um ein Wirbelloses Wassertier der Position 0308 und nicht um ein Krebstier (verschiedene Tiere aus dem Unterstamm Crustacea) der Position 0306 oder ein Weichtier (verschiedene Tiere aus dem Stamm Mollusca) der Position 0307. Die vorgesehene Verwendung zu Zierzwecken in Aquarien steht einer Einreihung in das Kapitel 03 nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere oder Weichtiere, lebend, andere als in den Unterpositionen (HS) 0308 11 bis 0308 30 genannt; hier: Lebende Pfeilschwanzkrebse der Gattung Limulus aus der Klasse der Merostomata".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Krusten- und Scheibenanemonen der folgenden Gattungen mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten: Krustenanemonen: Acrozoanthus Epizoanthus Isaurus Parazoanthus Protopalythoa Zoanthus Scheibenanemonen: Amplexidiscus Corynactis Discosoma (synonym Actinodiscus) Rhodactis Ricordea. Die Anemonen sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Wassertiere, lebend, andere als Seegurken, Seeigel oder Quallen".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende See-, Haar- und Schlangensterne der folgenden Gattungen mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten: Seesterne: Acanthaster Archaster Echinaster Fromia Linckia Pentagonaster Haarsterne: Comaster Dichrometra Himerometra Schlangensterne: Ophiomastrix Ophiothrix Die Sterne sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Wassertiere, lebend, andere als Seegurken, Seeigel oder Quallen".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Seeigel der Gattungen Diadema, Echinometra, Mespilia, Toxopneustes und Trineustes mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten. Die Seeigel sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Wassertiere, lebend, andere als Seegurken, Seeigel (Strongylocentrotus spp., Paracentrotus lividus, Loxechinus albus, Echinus esculentus) oder Quallen".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Steinkorallen (Scleractinia) der folgenden Gattungen mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten: Acropora Anacropora Montipora Pocillopora Porites Seriatopora Stylophora Acanthastrea Alveopora Astreopora Australomussa Blastomussa Catalaphyllia Caulastrea Cynarina Dendrogyra Dendrophyllia Echinophyllia Echinopora Euphyllia Favia Favites Fungia Galaxea Goniastrea Goniopora Heliofungia Lithophyllon Lobophyllia Merulina Micromussa Montastrea Mussa Mycedium Nemenzophyllia Oxypora Pavona Pectinia Scolymia Symphyllia Trachyphyllia (umfasst die Handelsbezeichnung Welsophyllia) Tubastraea Turbinaria. Die Korallen sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Die Ordnung Scleractinia ist in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Wassertiere, lebend, andere als Seegurken, Seeigel oder Quallen".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Weichkorallen der folgenden Gattungen mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten: Alcyonium Anthelia Capnella Cladiella Dendronephthya Lemnali Litophyton Lobophytum Nephthea Nephthyigorgia Sarcophyton Sinularia Xenia Clavularia Pachyclavularia Briareum Gorgonia. Die Korallen sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Wassertiere, lebend, andere als Seegurken, Seeigel oder Quallen".
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Seeanemonen der Gattungen Actinia, Condylactis, Entacmaea, Heteractis und Stichodactyla mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten. Die Anemonen sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Wassertiere, lebend, andere als Seegurken, Seeigel oder Quallen".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Tiere (hier: Weichkorallen der Gattung Sarcophyton) für die Seewasseraquaristik, die auf einem aus dem Meer stammenden Untergrund (z.B. Steine oder tote Korallenbruchstücke) wachsen. Es handelt sich dabei um Tiere aus der Klasse der Blumentiere (Anthozoa), die zolltariflich zu den wirbellosen Wassertieren gezählt werden. Der Untergrund, auf dem die wirbellosen Wassertiere wachsen, kann von toten Steinkorallen (Korallenstücke bzw. Fragmente von gebrochenen, fingerähnlichen Korallen) der Ordnung Scleractinia stammen. Die Ordnung Scleractinia ist in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, andere als Seegurken, Seeigel und Quallen, lebend, hier: Weichkorallen der Gattung Sarcophyton.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN)1) 1) Anmerkung: Mit dem HS 2012 wurde die Pos. 0308 neu geschaffen. Bis zur Veröffentlichung von entsprechenden KN-Erläuterungen durch die EUK sind ab dem 1. Januar 2012 folgende KN-Codes zutreffend: Für Seegurken: 0308 11 00 bis 0308 19 00. Für Seeigel: 0308 21 00 bis 0308 29 00 (ab 1. Januar 2017). Für Quallen: 0308 30 10 bis 0308 30 90.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake. 2) Geräucherte wirbellose Wassertiere, auch vor oder während des Räucherns gegart. Die wichtigsten wirbellosen Wassertiere sind: Seeigel, Seegurken und Quallen. Hierher gehören auch Teile von wirbellosen Wassertieren (z. B. Gonaden von Seeigeln), vorausgesetzt, dass sie nicht weitergehend behandelt worden sind, als in Absatz 1) oder 2) angegeben. (entfallen) Nicht zu dieser Position gehören wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht nach Verfahren, die in dieser Position nicht vorgesehen sind (z. B. wirbellose Wassertiere in Wasser gekocht oder in Essig haltbar gemacht) (Pos. 1605).
1. Zu Kapitel 3 gehören nicht: a) Säugetiere der Position 0106 (RV E0301A00); b) Fleisch von Säugetieren der Position 0106 (Position 0208 oder 0210) (RV E0301B00); c) Fische (einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch) und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, nicht lebend und zur menschlichen Ernährung nicht geeignet aufgrund ihrer Tierart oder ihres Zustandes (Kapitel 5); Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, von Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet (Position 2301) (RV E0301C00); d) Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen (Position 1604) (RV E0301D00). 2. In diesem Kapitel gelten als „Pellets" Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz geringer Mengen eines Bindemittels zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV E0302000). 3. …
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0308.90.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 0308.90.10.00.0 umfasst Wirbellose Wassertiere, lebend, frisch oder gekühlt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0308.90.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 0308.90.10.00.0 beträgt 11 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0308.90.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 030890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0308.90.10.00.0?
0308.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0308.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
0308.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 03 FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE > 0308 Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, lebend, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Weichtiere, geräuchert, auch vor oder während der Räucherung gekocht; Mehl, Pulver und Pellets von wirbellosen Wassertieren, anderen als Krebstieren und Weichtieren, genießbar > 030890 andere > 03089010 lebend, frisch oder gekühlt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0308.90.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0308.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE13774/12-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0308.90.10.00.0?
Warennummer 0308.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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