Zolltarifnummer 0403.20.31.00.0: 3 GHT oder weniger, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen, Kakao…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0403.20.31.00.0 steht für 3 GHT oder weniger, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeauszug, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren, anderer, mit einem Milchfettgehalt von, 3 GHT oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 0.170 EUR KGM P + 21.100 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0403.20.31.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 04. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0403.20.31.00.0
- Drittlandszoll
- 0.170 EUR KGM P + 21.100 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 04MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
- 0403Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
- 0403.20Joghurt
- 0403.20.313 GHT oder weniger
- 0403.20.31.00.03 GHT oder weniger, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeauszug, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren, anderer, mit einem Milchfettgehalt von, 3 GHT oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0403.20.31.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0.170 EUR KGM P + 21.100 EUR DTN | MFN |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Fidschi | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 0403 20 11 bis 0403 20 99: Hierher gehören nur Erzeugnisse, die ausschließlich durch Streptococcus thermophilus und Lacobacillus delbrueckii subsp. bulgaricus milchsauer vergoren worden sind. Nicht hierher gehören die Erzeugnisse, die nach der Fermentation einer thermischen Behandlung unterzogen wurden, durch die die Joghurt-Bakterien abgetötet worden sind (Unterposition 0403 90).
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Buttermilch und alle Arten fermentierter oder gesäuerter Milch (einschließlich Rahm), insbesondere dickgelegte Milch und dickgelegter Rahm, Joghurt und Kefir. Waren dieser Position können flüssig, pastenförmig oder fest (einschließlich gefroren), eingedickt (z. B. evaporiert oder in Blöcken, Pulver oder als Granulat) oder haltbar gemacht sein. Fermentierte Milch dieser Position kann aus Milchpulver der Pos. 0402 bestehen, das im Hinblick auf seine Verwendung in Fleischzubereitungen oder als Zusatz für Tierfutter mit kleinen Mengen Milchsäurebakterien versetzt ist. Gesäuerte Milch dieser Position kann aus Milchpulver der Pos. 0402 bestehen, das mit geringen Mengen Säure (einschließlich Zitronensaft) in kristalliner Form versetzt ist, um durch Wasserzusatz rekonstituierte Sauermilch zu erhalten. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 900/2008 der Kommission vom 16. September 2008 (ABl. EU Nr. L 248/8) (RV L 900/2008): zur Festlegung der Analysenmethoden und anderer technischer Bestimmungen für die Anwendung der Einfuhrregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren. Artikel 1 Diese Verordnung legt die erforderlichen gemeinschaftlichen Analysenmethoden zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 3448/93, soweit die Einfuhren betroffen sind, und der Verordnung (EG) Nr. 1460/96 der Kommission fest; statt einer Analysenmethode können nur die verschiedenen Schritte eines anzuwendenden Verfahrens aufgezeigt oder das einer anzuwendenden Methode zugrunde liegende Prinzip genannt werden. Artikel 2 Nach den Begriffsbestimmungen im Anhang III der Verordnung (EG) Nr. …
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0403.20.31.00.0?
Die Zolltarifnummer 0403.20.31.00.0 umfasst 3 GHT oder weniger, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeauszug, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren, anderer, mit einem Milchfettgehalt von, 3 GHT oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0403.20.31.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 0403.20.31.00.0 beträgt 0.170 EUR KGM P + 21.100 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0403.20.31.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 040320. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0403.20.31.00.0?
0403.20.31.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0403.20.31.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
0403.20.31.00.0 steht in dieser Hierarchie: 04 MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0403 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao > 040320 Joghurt > 04032031 3 GHT oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0403.20.31.00.0?
Zu 0403.20.31.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0403.20.31.00.0?
Warennummer 0403.20.31.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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