Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0505.10.90.00: Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0505.10.90.00 steht für Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0505.10.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 05. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0505.10.90.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 05ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  2. 0505Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen
  3. 0505.10Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen
  4. 0505.10.90andere
  5. 0505.10.90.00Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0505.10.90.00

HS-Code0505.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0505.10.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0505.10.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

GB122151329Erteilt von GBGültig bis 2018-09-27

CLEANED GOOSE OR DUCK DOWN.

GB122151035Erteilt von GBGültig bis 2018-09-27

CLEANED GOOSE OR DUCK DOWN.

FR-PRO-2012-003247Erteilt von FRGültig bis 2018-05-23

PLUMES DE CANARD

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0505

Zu Unterpositionen 0505 1010 und 0505 1090: Die Erzeugnisse dieser Unterpositionen sind in den Erläuterungen zu Unterposition 0505 10 des HS beschrieben. Zu Unterposition 0505 1090: Hierher gehören insbesondere Bettfedern und Daunen, weitergehend gereinigt als in den Erläuterungen zu Unterposition 0505 1010 vorgesehen, z.B. durch Nasswäsche oder Dampfwäsche und Trocknen in Heißluft.

Pos. 0505

Zu Unterposition 0505 10: Als Federn der zum Füllen verwendeten Art gelten Federn von Geflügel (insbesondere von Gänsen oder Enten), von Tauben, von Rebhühnern und dergleichen, ausgenommen große Flügel- und Schwanzfedern sowie große Abfallfedern. Die Daunen sind der feinste und weichste Teil des Gefieders, vor allem von Gänsen und Enten, sie unterscheiden sich von anderen Federn durch das Fehlen des steifen Kiels. Diese Federn und Daunen werden insbesondere zum Füllen von Bettzeug oder ähnlichen Waren wie Kissen oder wärmeisolierende Kleidungsstücke (zum Beispiel Anoraks) verwendet.

Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0505.10.90.00?

Die Zolltarifnummer 0505.10.90.00 umfasst Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0505.10.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 0505.10.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0505.10.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 050510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0505.10.90.00?

0505.10.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0505.10.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

0505.10.90.00 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0505 Vogelbälge und andere Vogelteile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen > 050510 Federn von der zum Füllen verwendeten Art; Daunen > 05051090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0505.10.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0505.10.90.00 erfasst, zum Beispiel GB122151329. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0505.10.90.00?

TARIC-Code 0505.10.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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