Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0507.10.00: Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0507.10.00 steht für Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0507.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 05. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0507.10.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 05ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  2. 0507Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon
  3. 0507.10Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein
  4. 0507.10.00Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0507.10.00

HS-Code0507.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0507.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15437/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-27

Nach den Antragsangaben handelt es sich um fossiles Elfenbein von Elefanten der ausgestorbenen Art Mammuthus primigenius (Wollhaar-Mammut). Die Rohware stellt sich als unterschiedlich große, braun-beigefarbene Teilstücke von den Zähnen (nur äußere Bereiche der Stoßzähne) der Tiere dar. Diese nicht weiter bearbeiteten "Rindenstücke" wurden lediglich gereinigt, zerteilt und sind nur an den Kanten einfach geschnitten, jedoch nicht in Formen zugeschnitten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Elfenbein, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten".

DEBTI4725/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-05

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um extrahierte Zähne von Menschen. Die Zähne sind durch einen Reinigungsvorgang von z.B. Blut und Geweberesten befreit und haben darüber hinaus keine weiteren Be- oder Verarbeitungen erfahren. Für den Transport sind die Zähne in einer 0,5%igen Chloramin-T-Lösung eingelegt. Derartige Humanzähne werden in der Industrie (Zahnygiene/Kosmetik), der Forschung oder zu Ausbildungszwecken verwendet. Die Humanzähne werden unter Anwendung der AV 4 eingereiht, da eine Einreihung unter Anwendung der AV 1 bis AV 3 nicht möglich ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich daher um Elfenbein, da menschliche Zähne den Tierzähnen am ähnlichsten sind.

DE1391/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-08

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um extrahierte Zähne von Menschen. Die Zähne sind durch einen Reinigungsvorgang von z.B. Blut und Geweberesten befreit und haben darüber hinaus keine weiteren Be- oder Verarbeitungen erfahren. Für den Transport sind die Zähne in einer 0,5%igen Chloramin-T-Lösung eingelegt. Derartige Humanzähne werden in der Industrie (Zahnygiene/Kosmetik), der Forschung oder zu Ausbildungszwecken verwendet. Die Humanzähne werden unter Anwendung der AV 4 eingereiht, da eine Einreihung unter Anwendung der AV 1 bis AV 3 nicht möglich ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich daher um Elfenbein, da menschliche Zähne den Tierzähnen am ähnlichsten sind.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0507

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die nachstehend aufgeführten Waren, sofern sie unbearbeitet oder nur einfach bearbeitet, jedoch nicht in Formen zugeschnitten sind, d. h. solche, die keiner weiteren Bearbeitung unterzogen wurden als Abraspeln, Abschaben, Reinigen, Entfetten, Entfernen überflüssiger Teile, Beschneiden, Spalten, Absägen, anderes Schneiden als in Formen, grobes Abhobeln oder Abflachen: A) Elfenbein. Als Elfenbein im Sinne der Nomenklatur gilt die Knochensubstanz aus: 1) den Stoßzähnen oder Hauern des Elefanten, des Flusspferds, des Walrosses, des Narwals oder des Wildschweins. 2) dem Horn des Nashorns. 3) den Zähnen aller Land- und Wassertiere. B) Schildpatt. …

Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0507.10.00?

Die Zolltarifnummer 0507.10.00 umfasst Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0507.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 0507.10.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0507.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 050710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0507.10.00?

0507.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0507.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

0507.10.00 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0507 Elfenbein, Schildpatt, Fischbein (einschließlich Bartenfransen), Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle davon > 050710 Elfenbein; Mehl und Abfälle von Elfenbein. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0507.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0507.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI15437/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0507.10.00?

KN-Code 0507.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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