Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0511.99.10: Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0511.99.10 steht für Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0511.99.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 05. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0511.99.10
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 05ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  2. 0511Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
  3. 0511.99andere, andere
  4. 0511.99.10Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0511.99.10

HS-Code0511.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0511.99.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI37800/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um zerkleinerte Rinderhäute in "Flockenform", ohne weitere Zusätze. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse nicht durchgängig unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0511 1000 bis 0511 9190 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

DEBTI21176/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-25

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete Sehnen vom Hirsch, ohne weitere Zusätze. Die Hirschsehnen sind zur Fütterung von Hunden (Tierfutter) bestimmt und im wiederverschließbaren, bedruckten Beutel als Einzelfuttermittel für Hunde für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

PLBTIWIT-2023-000821Erteilt von PLGültig bis 2026-06-01

Produkty pochodzenia zwierzęcego, nienadające się do spożycia dla ludzi - ścięgna bawole suszone, przeznaczone dla zwierząt domowych jako gryzaki. Zgodnie z deklaracją producenta produkt otrzymywany jest z produktów ubocznych pochodzenia zwierzęcego kategorii 3 i w procesie produkcji nie są dodawane żadne dodatki i konserwanty. Na etykiecie opakowania znajduje się informacja, że produkt należy do grupy produktów kategorii 3 i nie nadaje się do spożycia przez ludzi.

DEBTI13748/21-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-24

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, in Stücke geschnittene Sehnen vom Strauß, ohne weitere Zusätze. Die Straußensehnen sind zur Fütterung von Hunden (Tierfutter) bestimmt und im wiederverschließbaren, bedruckten Beutel als Einzelfuttermittel für Hunde für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

DEBTI42572/24-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-29

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als "Falzspäne" bezeichneten Ware (Artikelnummer: PROT_AV_Rohstoff) um getrocknete, unregelmäßig große (wenige cm lange, bis 0,7 cm breite), grau-beigefarbene Hautabschnitte, ohne weitere Zusätze. Nach den Angaben zu den durchgeführten Produktionsschritten liegen zolltarifrechtlich Schnitzel und ähnliche Abfälle von rohen Häuten vor. Das Erzeugnis ist zur Herstellung von Düngemitteln und Pflanztöpfen aus Naturfasern bestimmt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Ein tierisches Düngemittel aus Kapitel 31 liegt nicht vor. Ebenso kommt eine Einreihung in das Kapitel 41 nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

DEBTI7493/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-10

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um nicht für den menschlichen Verzehr geeignete, getrocknete Rinderkopfhaut, ohne weitere Zusätze, die zur Verwendung als Tierfutter bestimmt ist. Die Ware ist in Verpackungen mit einem Gewicht von 1.000 g ohne Etikett aufgemacht. Bei der Ware handelt es sich nicht um Haut für die Lederherstellung. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen für die menschliche Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0511 1000 bis 0511 9190 genannt, Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute, nicht für die menschliche Ernährung geeignet".

PLPL-WIT-2015-01849Erteilt von PLGültig bis 2021-12-15

Produkty pochodzenia zwierzęcego - ścięgna golenia z jelenia, nienadające się do spożycia dla ludzi, przeznaczone dla zwierząt domowych jako gryzaki. Zgodnie z deklaracją producenta wyrób poddany został m.in. procesom suszenia i pasteryzacji. Opakowanie: woreczki foliowe o gramaturze od 100 g do 10 kg.

PLPL-WIT-2015-01848Erteilt von PLGültig bis 2021-12-15

Produkty pochodzenia zwierzęcego - ścięgna z sarny, nienadające się do spożycia dla ludzi, przeznaczone dla zwierząt domowych jako gryzaki. Zgodnie z deklaracją producenta wyrób poddany został m.in. procesom suszenia i pasteryzacji. Opakowanie: woreczki foliowe o gramaturze od 100 g do 10 kg.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0511

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Rindersperma. 2) Tierembryos, die in gefrorenem Zustand zum Transplantieren in ein anderes Muttertier befördert werden. 3) Tierblut, flüssig oder getrocknet, auch genießbar. Nicht zu dieser Position gehört Tierblut, zu therapeutischen, prophylaktischen oder diagnostischen Zwecken zubereitet (Position 3002). 4) Kochenille und ähnliche Insekten, ungenießbar. Die Kochenille ist ein Insekt, das auf bestimmten Kaktusarten lebt. Im Handel gibt es drei Arten von Kochenille, schwarze, graue oder silberne und rötliche. Die Kochenille liefert einen roten Farbstoff (Kochenille-Extrakt der Position 3203), der zum Herstellen von Karminlack (Pos. 3205) verwendet wird. Unter den der Kochenille ähnlichen Insekten ist das wichtigste die Kermesschildlaus, die auf einer Zwergeichenart lebt. …

Pos. 0511

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Unterposition 0511 99 85 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0511, 0511 99 und 0511 99 85. Da die Schweineohren nicht genießbar sind, sind sie in das Kapitel 5 einzureihen und nicht in das Kapitel 2, aus dem nicht genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der KN). …

Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0511.99.10?

Die Zolltarifnummer 0511.99.10 umfasst Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0511.99.10?

Der Drittlandszollsatz für 0511.99.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0511.99.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 051199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0511.99.10?

0511.99.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0511.99.10 im Zolltarif eingeordnet?

0511.99.10 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar > 051199 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0511.99.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0511.99.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI37800/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0511.99.10?

KN-Code 0511.99.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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