Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0511.99.39: Waren tierischen Ursprungs, natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0511.99.39 steht für Waren tierischen Ursprungs, natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,1 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0511.99.39 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 05. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0511.99.39
Drittlandszoll
5,1 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 05ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
  2. 0511Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar
  3. 0511.99andere, andere
  4. 0511.99.39Waren tierischen Ursprungs, natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0511.99.39

HS-Code0511.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0511.99.398 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll5,1 %MFN
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Elfenbeinküste0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI13532/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-04

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um bei dem sog. Mittelmeerschwamm (Art-Nr. 20438 0099 01/neu 1024104062) um einen natürlichen Schwamm von Tieren der Art Hippospongia communis. Das gelbe, nahezu halbkugelförmige Erzeugnis (Durchmesser ca. 9 cm) wurde getrocknet, zugeschnitten und gebleicht. Die Ware soll zur Körperpflege verwendet werden (z. B. beim Baden von Erwachsenen und Kindern) und ist in einem transparenten Kunststoffbeutel mit Pappheader verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine Ware tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, nicht roh.

CZ16-0590-2008Erteilt von CZGültig bis 2014-09-25

Deklarovaný popis výrobku: Přírodní houba živočišného původu, oválného tvaru o velikosti cca 12 x 6 cm. Zpracování: Mechanické oříznutí houby, praní v čisté sladké vodě, ponoření do slabého roztoku kyseliny chlorovodíkové (pro odstranění písku, mušlí a jiných částic), dočištění a změkčení uhličitanem sodným. Účel použití: Pro mytí těla, vhodná pro citlivou pokožku. Balení: Průhledný plastový sáček, v horní části opatřen kartónovým štítkem s otvorem k zavěšení v obchodě.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0511

Zu Unterposition 0511 99 31 und 0511 99 39: Siehe die Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffer 14. Zu Unterposition 0511 99 39:. Hierher gehören Schwämme, weitergehend bearbeitet, Z. B. völlig von ihren kalkigen Einschlüssen befreit, aufgehellt (mit Brom oder Natriumthiosulfat behandelt), entrötet (mittels Ammoniaklösung), gebleicht (in 2 %igem Oxalsäurebad) oder durch andere chemische Behandlung gebrauchsfertig gemacht.

Pos. 0511

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Unterposition 0511 99 85 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0511, 0511 99 und 0511 99 85. Da die Schweineohren nicht genießbar sind, sind sie in das Kapitel 5 einzureihen und nicht in das Kapitel 2, aus dem nicht genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der KN). …

Kapitel 05

1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …

Abschnitt I

1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0511.99.39?

Die Zolltarifnummer 0511.99.39 umfasst Waren tierischen Ursprungs, natürliche Schwämme tierischen Ursprungs, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0511.99.39?

Der Drittlandszollsatz für 0511.99.39 beträgt 5,1 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0511.99.39?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 051199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0511.99.39?

0511.99.39 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0511.99.39 im Zolltarif eingeordnet?

0511.99.39 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar > 051199 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0511.99.39?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0511.99.39 erfasst, zum Beispiel DEBTI13532/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0511.99.39?

KN-Code 0511.99.39 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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