Zolltarifnummer 0511.99.85: Waren tierischen Ursprungs, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0511.99.85 steht für Waren tierischen Ursprungs, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0511.99.85 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 05. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0511.99.85
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0511.99.85
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben und den beigefügten Abbildungen handelt es sich um getrocknete (gefriergetrocknet), annähernd würfelförmige Stücke von Lamm-Lungen ohne weitere Zusätze. Die Stücke sind zur Verwendung als Tierfutter bestimmt und in einer etikettierten Dose (Inhalt 50g) als Einzelfuttermittel für Hunde aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Ware nicht durchgängig unter Einhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgt, ist das Erzeugnis nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen 0511 1000 bis 0511 9931 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Lichtbild handelt es sich um lediglich getrocknete Abschnitte von Luftröhren vom Büffel ohne weitere Zusätze. Die Waren sind als natürlicher Kauartikel/Kausnack für Hunde bestimmt und dafür in Verpackungen a`400g aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der getrockneten Luftröhren nicht durchgängig unter Einhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine andere Ware tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die vom KN-Code 0511 99 85 erfasst wird.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Kaninchenohren mit Fell, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Einzelfuttermittel für Hunde) bestimmt und in transparenten Beuteln mit Etikett (Inhalt 100 g bzw. 200 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0511 1000 bis 0511 9931 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis um getrocknete Ochsenziemer in Abschnitten, ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (Ergänzungsfuttermittel für Hunde) bestimmt. Die Ware ist in bedruckten Polybeuteln mit unterschiedlichem Inhalt (3 bzw. 6 Stück) für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterposition (KN) 0511 1000 bis 0511 9931 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
Dle deklarovaných údajů se jedná o sušené moučné červy - larvy potemníka moučného (Tenebrio molitor). Produkt není určen pro lidskou spotřebu, pouze jako přírodní doplňkové krmivo pro plazy, malé savce, ryby, ptáky a drůbež. Baleno v dóze o objemu 500 ml.
Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um gefrorene Hühnerleber ohne weitere Zusätze. Die Ware (Kategorie 3-Material; nicht für den menschlichen Verzehr) ist als Rohstoff zur Herstellung von Heimtiernahrung bestimmt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (KN) 0511 1000 bis 0511 9931 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".
Dle deklarovaných údajů se jedná o sušené plátky kachního prsního masa. Není určeno k lidskému požívání. Účel použití: pamlsek pro psy. Hmotnost: 500 g.
Dle deklarovaných údajů se jedná o sušené plátky kuřecího prsního masa. Není určeno k lidskému požívání. Účel použití: pamlsek pro psy. Hmotnost: 500 g.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0511 99 85: Hierher gehören Z. B. die in den Erläuterungen zu Position 0511 des HS, Ziffern 2, 3, 4, 7, 8 und 13 aufgeführten Erzeugnisse sowie ungenießbare oder für die menschliche Ernährung als nicht geeignet eingestufte/klassifizierte tote Tiere der in Kapitel 1 erfassten Arten. Nicht hierher gehört tierisches Blutplasma (Z. B. Position 3002).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1125/2006 der Kommission vom 21. Juli 2006 (ABl. EU Nr. L 200/3) (RV L 1125/06), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 2. Getrocknete Schweineohren (Schlachtnebenerzeugnis), nicht für den menschlichen Verzehr geeignet. Unterposition 0511 99 85 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN, der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Wortlaut der KN-Positionen 0511, 0511 99 und 0511 99 85. Da die Schweineohren nicht genießbar sind, sind sie in das Kapitel 5 einzureihen und nicht in das Kapitel 2, aus dem nicht genießbare Waren ausgeschlossen werden (Anmerkung 1 a) zu Kapitel 2 der KN). …
1. Zu Kapitel 5 gehören nicht: a) genießbare Waren (ausgenommen flüssiges oder getrocknetes Tierblut und ganze oder zerteilte Därme, Blasen und Mägen von Tieren) (RV E0501A00); b) Häute, Felle und Pelzfelle, ausgenommen Waren der Position 0505 und Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle der Position 0511 (Kapitel 41 oder 43) (RV E0501B00); c) Spinnstoffe tierischen Ursprungs, ausgenommen Rosshaar und Rosshaarabfälle (Abschnitt XI) (RV E0501C00); d) Pinselköpfe (Position 9603) (RV E0501D00). 2. Menschenhaare, nach Längen ausgehechelt, nicht gleichgerichtet, gelten als roh (Position 0501) (RV E0502000). 3. In der Nomenklatur gelten als „Elfenbein" Stoffe aus den Stoßzähnen, Hörnern oder Hauern der Elefanten, des Nilpferdes, des Walrosses, des Narwals, des Nashorns und des Wildschweines sowie alle Tierzähne (RV E0503000). 4. …
1. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in diesem Abschnitt jede Bezugnahme auf eine bestimmte Tiergattung oder Tierart auch für Jungtiere dieser Gattung oder Art (RV C0101000). 2. Soweit nichts anderes bestimmt ist, gilt in der Nomenklatur jede Bezugnahme auf getrocknete Waren auch für entwässerte, eingedampfte oder gefriergetrocknete Waren (RV C0102000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0511.99.85?
Die Zolltarifnummer 0511.99.85 umfasst Waren tierischen Ursprungs, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0511.99.85?
Der Drittlandszollsatz für 0511.99.85 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0511.99.85?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 051199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0511.99.85?
0511.99.85 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0511.99.85 im Zolltarif eingeordnet?
0511.99.85 steht in dieser Hierarchie: 05 ANDERE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN > 0511 Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar > 051199 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0511.99.85?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0511.99.85 erfasst, zum Beispiel DEBTI28239/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0511.99.85?
KN-Code 0511.99.85 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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