Zolltarifnummer 0602.90.70: Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), bewurzelte Stecklinge und…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0602.90.70 steht für Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen). Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0602.90.70 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 06. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0602.90.70
- Drittlandszoll
- 6,5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0602.90.70
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,5 % | MFN |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Aquarienpflanze kultiviert in einer Dose, Art. 30013 (Abbildung siehe Anlage) - lebende Wasserpflanze - Helanthium tenellum / grasartige Schwertpflanze - keine Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke/Rhizome aufweisend, nicht winterhart (keine Freilandpflanze), - mit Nährstoffboden (Gel) in einer Dose kultiviert, mit einer Wuchshöhe von 4 - 6 cm, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 20 - 28 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Zier- oder Pflanzzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung durch die lebende Pflanze bestimmt. "Andere als von Position 0601 und den Unterpositionen 0602 10 10 bis 0602 90 41 erfasste, lebende Zimmerpflanze, Jungpflanze (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze - charakterbestimmend -, Dose und Nährstoffboden/Gel) - Aquarienpflanze"
Heteranthera zosterifolia In-Vitro, Art. 30011 (Abbildung siehe Anlage) - lebende Wasserpflanze Heteranthera zosterifolia/ Seegrasblätteriges Trugkölbchen (keine Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke/Rhizome aufweisend), nicht winterhart (keine Freilandpflanze), - mit Nährstoffboden (Gel) in einer Dose kultiviert, mit einer Wuchshöhe von 20 - 30 cm, - zum Anpflanzen in Aquarien (Jungpflanze), - wird gewöhnlich vom Blumenhandel zu Zier- oder Pflanzzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird bezüglich der Bedeutung für die Verwendung durch die Pflanze bestimmt. "Andere als von Position 0601 und den Unterpositionen 0602 10 10 bis 0602 90 50 erfasste, lebende (Zimmer-) Pflanze, Jungpflanze (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze -charakterbestimmend-, Dose und Nährstoffboden/Gel)"
"Hydrocotyle leucocephala", Art.-Nr. 797 (Abbildung siehe Anlage) - lebende Wasserpflanze - Hydrocotyle leucocephala / Weißköpfiger Wassernabel - (weder Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Wurzelstöcke/Rhizome aufweisend), nicht winterhart (keine Freilandpflanze), - mit Kultursubstrat (Steinwolle) in einem üblichen Kulturtopf kultiviert, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 20 - 28 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung durch die lebende Pflanze bestimmt. "Andere als von der Position 0601 sowie den Unterpositionen (KN) 0602 10 10 bis 0602 90 50 erfasste, lebende Pflanze (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze - charakterbestimmend -, Kulturtopf und Substrat)"
"Alternanthera reineckii Rot", Art.-Nr. 107 (Abbildungen siehe Anlage) - lebende Sumpfpflanze - Alternanthera reineckii Rot / Dunkelrotes Papageienblatt - (weder Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Wurzelstöcke/Rhizome aufweisend), nicht winterhart (keine Freilandpflanze), - mit Kultursubstrat (Steinwolle) in einem üblichen Kulturtopf kultiviert, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 22 - 28 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung durch die lebende Pflanze bestimmt. "Andere als von der Position 0601 sowie den Unterpositionen (KN) 0602 10 10 bis 0602 90 50 erfasste, lebende Pflanze (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze - charakterbestimmend -, Kulturtopf und Substrat)"
"Hygrophila polysperma", Art.-Nr. 692 (Abbildungen siehe Anlage) - lebende Sumpfpflanze - Hygrophila polysperma / Indischer Wasserfreund - (weder Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Wurzelstöcke/Rhizome aufweisend), nicht winterhart (keine Freilandpflanze), - mit Kultursubstrat (Steinwolle) in einem üblichen Kulturtopf kultiviert, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 22 - 28 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung durch die lebende Pflanze bestimmt. "Andere als von der Position 0601 sowie den Unterpositionen (KN) 0602 10 10 bis 0602 90 50 erfasste, lebende Pflanze (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze - charakterbestimmend -, Kulturtopf und Substrat)"
"Vallisneria spiralis", Art.-Nr. 753 (Abbildung siehe Anlage) - lebende Wasserpflanze - Vallisneria spiralis / Gewöhnliche Wasserschraube - (weder Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Wurzelstöcke/Rhizome aufweisend), nicht winterhart (keine Freilandpflanze), - mit Kultursubstrat (Steinwolle) in einem üblichen Kulturtopf kultiviert, - zum Anpflanzen in Aquarien mit einem Temperaturbereich von 5 -30 Grad C (Jungpflanze, Zimmerpflanze), - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung durch die lebende Pflanze bestimmt. "Andere als von der Position 0601 sowie den Unterpositionen (KN) 0602 10 10 bis 0602 90 50 erfasste, lebende Pflanze (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze - charakterbestimmend -, Kulturtopf und Substrat)"
"Fittonia argyroneura Mini", Art.-Nr. 323 (Abbildungen siehe Anlage) - lebende Pflanze - Fittonia argyroneura Mini - (weder Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Wurzelstöcke/Rhizome aufweisend), nicht winterhart (keine Freilandpflanze), - mit Kultursubstrat (Steinwolle) in einem üblichen Kulturtopf kultiviert, - zum Anpflanzen in Terrarien bzw. kurzzeitig in Aquarien (Jungpflanze), - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung durch die lebende Pflanze bestimmt. "Andere als von der Position 0601 sowie den Unterpositionen (KN) 0602 10 10 bis 0602 90 50 erfasste, lebende Pflanze (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze - charakterbestimmend -, Kulturtopf und Substrat)"
Cabomba aquatica, Aquarienpflanze, Art. 615 (Abbildung siehe Anlage) - lebende Wasserpflanze "Cabomba aquatica / Wasser-Haarnixe, Riesen-Haarnixe" (keine Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Rhizome/Wurzelstöcke aufweisend), nicht winterhart (keine Freilandpflanze), - mit Kultursubstrat (Steinwolle) in einem üblichen Kulturtopf kultiviert, - zum Anpflanzen in Aquarien (Jungpflanze), - wird gewöhnlich vom Blumenhandel zu Zier- oder Pflanzzwecken geliefert. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird bezüglich der Bedeutung für die Verwendung durch die Pflanze bestimmt. "Andere als von der Position 0601 und den Unterpositionen 0602 10 10 bis 0602 90 50 erfasste, lebende Pflanze, (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze -charakterbestimmend-, Kulturtopf und Substrat)"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 0602 20, 0602 30, 0602 40 und 0602 90: Lebende Wurzeln sind wie die entsprechenden Pflanzen einzureihen.
1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7 (RV E0601000). 2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701 (RV E0602000).
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0602.90.70?
Die Zolltarifnummer 0602.90.70 umfasst Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), bewurzelte Stecklinge und Jungpflanzen (ausgenommen Kakteen). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0602.90.70?
Der Drittlandszollsatz für 0602.90.70 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0602.90.70?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 060290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0602.90.70?
0602.90.70 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0602.90.70 im Zolltarif eingeordnet?
0602.90.70 steht in dieser Hierarchie: 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS > 0602 Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel > 060290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0602.90.70?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0602.90.70 erfasst, zum Beispiel DEBTI37168/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0602.90.70?
KN-Code 0602.90.70 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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