Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0602.90.99.10: Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), eingetopfte Pflanzen von…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0602.90.99.10 steht für Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0602.90.99.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 06. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0602.90.99.10
Drittlandszoll
6,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 06LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  2. 0602Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel
  3. 0602.90andere
  4. 0602.90.99andere, Zimmerpflanzen, andere, andere
  5. 0602.90.99.10Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0602.90.99.10

HS-Code0602.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0602.90.998 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0602.90.99.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll6,5 %MFN
Türkei0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2020-03603Erteilt von FRGültig bis 2023-08-03

Assortiment de plantes vivantes et d'éléments décoratifs, conditionnés pour la vente au détail dans un contenant en verre de type terrarium.

DEBTI28206/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-11

Wandrahmen mit Spiegel, bepflanzt - aus jeweils drei lebenden, weder Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke/Rhizome aufweisenden, in unterschiedlichen Kombinationen zusammengestellten Pflanzen - Kakteen und/oder Sukkulenten (Echeverien, Crassula, Haworthia, Aloe), direkt mit Kultursubstrat in ein Rahmen förmiges Pflanzgefäß eingepflanzt und mit Moos dekoriert, - frostempfindlich, ohne Knospen oder Blüten, - eingetopft mit einer Höhe von 8 - 11 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird hinsichtlich der Bedeutung für die Verwendung und der Menge durch die jeweiligen Pflanzen bestimmt. "Andere als von der Position 0601 sowie den Unterpositionen 0602 10 10 bis 0602 90 91 erfasste lebende Pflanzen, eingetopft, von höchstens 1 m Höhe (zusammengesetzte Ware aus lebenden Pflanzen -charakterbestimmend, Pflanzgefäß und Moos)"

DEBTI28199/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-08-04

Glashaus - frostempfindliche, lebende Pflanzen, direkt in ein quaderförmiges Glasgewächshaus mit aufklapp- barem Deckel eingepflanzt: - - Anthurium mit Blüte und Grünpflanze Iresine herbstii (weder Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzel- knollen oder Rhizome aufweisend) sowie - - Alocasia und Pteris (Rhizom bildend), - eingetopft mit einer Höhe von ca. 21 - 26 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) Bezüglich der Bedeutung für die Verwendung überwiegen die Pflanzen Pos. 0601 und der Pos. 0602 gegenüber dem Gewächshaus. Im Hinblick auf die Menge und den Umfang sind die Pflanzen der Pos. 0601 und der Pos. 0602 gleichrangig. Ein charakterbestimmender Bestandteil ist nicht ermittelbar. Die zusammengesetzte Ware ist daher unter Anwendung der AV 3 c) der Pos. 0602 zuzuweisen; innerhalb der Pos. 0602 ist kein charakterbestimmender Bestandteil zwischen Pflanze mit Blüte (Anthurium) und Grünpflanze (Iresine) zu ermitteln, die zusammengesetzte Ware ist daher der zuletzt genannten, in Betracht kommenden Unterposition zuzuordnen. "Andere als von der Position 0601 sowie den Unterpositionen (KN) 0602 10 10 bis 0602 90 91 erfasste, lebende, eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe (zusammengesetzte Ware aus Glasgefäß und charakterbestimmenden Pflanzen - ohne charakterbestimmende Pflanzenart)"

DEBTI625/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-24

Mini Garten Maritim 19cm - jeweils drei frostempfindliche, lebende Pflanzen, in unterschiedlichen Kombinationen direkt in ein mit Spinnstoffkordel, Sand und Kies verziertes Glasgefäß eingepflanzt: - - Callisia Turtle, Fittonia, Peperomia Rosso, Peperomia Rotundifolia, Senecio, Sedum Makino, Sedum Mountainfire (weder Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Rhizome auf- weisend), - - Chlorophytum (Rhizom bildend), - mit einer maximalen Pflanzenhöhe von 60 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund der Menge und der Bedeutung für die Verwendung durch die lebenden Pflanzen ohne Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Rhizome bestimmt. "Andere als von der Position 0601 sowie den Unterpositionen (KN) 0602 10 10 bis 0602 90 91 erfasste, lebende eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe (zusammengesetzte Ware aus lebenden Pflanzen ohne Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Rhizomen -charakterbestimmend-, Pflanze mit Rhizom, Glasgefäß, Spinnstoffkordel, Sand und Kies)"

DEBTI638/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-24

Echeveria Mix in ECO Glas - eine frostempfindliche, lebende Pflanze -Echeveria agavoides, Echeveria Hybride Perle von Nürnberg, Echeveria purpursorum oder Echeveria pelusisa (weder Bulben, Zwiebeln, Knollen Wurzelknollen und Rhizome aufweisend)-, direkt mit hierfür erforderlichem Kultursubstrat in ein Glasgefäß eingepflanzt, - mit einer maximalen Pflanzenhöhe von 5 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund der Bedeutung für die Verwendung durch die lebende Pflanze bestimmt. "Andere als von der Position 0601 sowie den Unterpositionen (KN) 0602 10 10 bis 0602 90 91 erfasste, lebende, eingetopfte Pflanze von höchstens 1 m Höhe (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze -charakterbestimmend- und Glasgefäß)"

DEBTI636/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-24

Pflanzen Terrarium - frostempfindliche, lebende Pflanzen, direkt in ein Ballonflaschen förmiges Glasgefäß mit Bewäs- serungsöffnung eingepflanzt: - - Dracaena compacta, Fittonia verschaffeltii und Iresine herbstii (weder Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Rhizome aufweisend) sowie - - Asparagus plumosus syn. setaceus (Knollen aufweisend) und Asplenium nidus (Rhizom bildend), - eingetopft mit einer Höhe von ca. 41 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund der Menge durch die lebenden Pflanzen ohne Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Rhizomen bestimmt. "Andere als von der Position 0601 sowie den Unterpositionen (KN) 0602 10 10 bis 0602 90 91 erfasste, lebende, eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe (zusammengesetzte Ware aus lebenden Pflanzen ohne Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen oder Rhizomen -charakterbestimmend-, Pflanzen mit Knolle bzw. Rhizom und Glasgefäß)"

DEBTI10060/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-02

Golliwoog Futterpflanze - frostempfindliche, lebende Pflanze/Staude Callisia repens (kriechendes Schönpolster, lt. Antrags- angaben; weder Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstock/Rhizom aufweisend), mit Kultursubstrat in einen dafür üblichen Kulturtopf eingepflanzt, - mit einer maximalen Pflanzenhöhe von 10 cm, - wird üblicherweise vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert. (Abbildung siehe Anlage) Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung durch die lebende Pflanze bestimmt. "Andere als von der Position 0601 sowie den Unterposition (KN) 0602 10 10 bis 0602 90 91 erfasste, lebende, eingetopfte Pflanze von höchstens 1 m Höhe (zusammengesetzte Ware aus lebender Pflanze -charakterbestimmend- und Kulturtopf)"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0602

Zu Unterpositionen 0602 20, 0602 30, 0602 40 und 0602 90: Lebende Wurzeln sind wie die entsprechenden Pflanzen einzureihen.

Kapitel 06

1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7 (RV E0601000). 2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701 (RV E0602000).

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0602.90.99.10?

Die Zolltarifnummer 0602.90.99.10 umfasst Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), eingetopfte Pflanzen von höchstens 1 m Höhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0602.90.99.10?

Der Drittlandszollsatz für 0602.90.99.10 beträgt 6,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0602.90.99.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 060290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0602.90.99.10?

0602.90.99.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0602.90.99.10 im Zolltarif eingeordnet?

0602.90.99.10 steht in dieser Hierarchie: 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS > 0602 Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel > 060290 andere > 06029099 andere, Zimmerpflanzen, andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0602.90.99.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0602.90.99.10 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2020-03603. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0602.90.99.10?

TARIC-Code 0602.90.99.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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