Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0603.19.70.20: Blumen und Blüten sowie deren Knospen, der Gattungen Banksia, Leucadendron, Brunia und…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0603.19.70.20 steht für Blumen und Blüten sowie deren Knospen, der Gattungen Banksia, Leucadendron, Brunia und Forsythia. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0603.19.70.20 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 06. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0603.19.70.20
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 06LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  2. 0603Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
  3. 0603.19frisch, andere
  4. 0603.19.70andere
  5. 0603.19.70.20Blumen und Blüten sowie deren Knospen, der Gattungen Banksia, Leucadendron, Brunia und Forsythia

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0603.19.70.20

HS-Code0603.196 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0603.19.708 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0603.19.70.2010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Türkei0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0603

Zu Unterpositionen 0603 11 00 bis 0603 19 70 (1): Hierher gehören auch Blumen, Blüten und deren Knospen, deren natürliche Farbe geändert oder aufgefrischt wurde, z. B. durch Absorption von Farblösungen vor oder nach dem Schneiden oder durch einfaches Eintauchen in solche Lösungen, sofern diese Waren frisch sind.

Pos. 0603

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören nicht nur Blumen, Blüten sowie deren Knospen, lediglich geschnitten, sondern auch Kränze, Blumenkörbe und ähnliche Waren aus Blumen, Blüten und deren Knospen, wie Sträuße und Anstecksträußchen. Auf die stoffliche Beschaffenheit der Zutaten (Korbmacher-waren, Bänder, Papierspitzen usw.) kommt es nicht an, sofern die Kränze, Blumenkörbe usw. sich nach ihrem wesentlichen Charakter als Waren des Blumenhandels kennzeichnen. Blüten- oder knospentragende Zweige von Bäumen, Sträuchern und Büschen (z. B. von Magnolien oder bestimmten Rosen) gelten als Blüten oder Blütenknospen im Sinne dieser Position. …

Kapitel 06

1. Zu diesem Kapitel gehören, vorbehaltlich des zweiten Teils des Wortlauts der Position 0601, nur Waren, die gewöhnlich von Gärtnereien, von Baumschulen oder vom Blumenhandel zu Pflanz- oder Zierzwecken geliefert werden. Zu Kapitel 6 gehören jedoch nicht Kartoffeln, Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch und andere Waren des Kapitels 7 (RV E0601000). 2. Sträuße, Blumenkörbe, Kränze und ähnliche Waren werden wie Blüten, Blattwerk usw. der Position 0603 oder 0604 eingereiht. Zutaten aus anderen Stoffen bleiben außer Betracht. Zu diesen Positionen gehören jedoch nicht Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke der Position 9701 (RV E0602000).

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0603.19.70.20?

Die Zolltarifnummer 0603.19.70.20 umfasst Blumen und Blüten sowie deren Knospen, der Gattungen Banksia, Leucadendron, Brunia und Forsythia. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0603.19.70.20?

Der Drittlandszollsatz für 0603.19.70.20 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0603.19.70.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 060319. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0603.19.70.20?

0603.19.70.20 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0603.19.70.20 im Zolltarif eingeordnet?

0603.19.70.20 steht in dieser Hierarchie: 06 LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS > 0603 Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet > 060319 frisch, andere > 06031970 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0603.19.70.20?

Zu 0603.19.70.20 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0603.19.70.20?

TARIC-Code 0603.19.70.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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