Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0704.90: Kohl, anderer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0704.90 steht für Kohl, anderer. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

0704.90 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0704.90
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0704Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt
  3. 0704.90Kohl, anderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0704.90

HS-Code0704.906 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Türkei0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Bosnien und Herzegowina0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Montenegro0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
CARIFORUM0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0704

Zu Unterposition 0704 90 10: Hierher gehören Weißkohl (Brassica oleracea L. var. capitata L. f. alba D. C.), einschließlich Spitzkohl (Brassica oleracea L. var. capitata L. f. var. alba D. C. subvar, conica und subvar, piramidalis) und Rotkohl (Brassica oleracea L. var. capitata L. f. rubra (L.) Thell). Zu Unterposition 0704 90 90: Hierher gehören Wirsingkohl (Brassica oleracea L. var. bullata D. C. und var. sabauda L.), Chinakohl (Brassica sinensis und Brassica pekinensis), Kohlrabi (Brassica oleracea var. gongylodes) sowie Brokkoli 2) (Brassica oleracea L. convar. botrytis (L.) Alef var. italica Plenck). Nicht hierher gehören dagegen: a) Speisewurzeln der Gattung Brassica (Speiserüben der Position 0706 und Kohlrüben (Brassica napus var. napobrassica) der Position 1214); b) Futterkohl, wie z.B. weißer oder roter Markstammkohl (Brassica oleracea var. …

Pos. 0704

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere: 1) Blumenkohl/Karfiol und Brokkoli (z.B. Brassica oleracea var. botrytis und Brassica oleracea var. italica). 2) Rosenkohl. 3) Andere Kopfkohlarten (z. B. Weißkohl, Wirsingkohl, Rotkohl und Chinakohl), Grünkohl und andere Blattkohlarten der Gattung Brassica und anderer Sprossenkohl sowie Kohlrabi. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Brassica-Arten in Form von Wurzeln (z. B. Speiserüben der Position 0706 und Kohlrüben der Position 1214).

Kapitel 07

1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0704.90?

Die Zolltarifnummer 0704.90 umfasst Kohl, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0704.90?

Für 0704.90 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 0704.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 070490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0704.90?

0704.90 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0704.90 im Zolltarif eingeordnet?

0704.90 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0704 Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühlt. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0704.90?

Zu 0704.90 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0704.90?

HS-Unterposition 0704.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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