Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0: Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata)
Referenzdaten mit Stand 28. August 2026
Die Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0 steht für Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata). Der Drittlandszollsatz beträgt 10.400 % MIN 1.600 EUR DTN, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0708.20.00.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0708.20.00.10.0
- Drittlandszoll
- 10.400 % MIN 1.600 EUR DTN
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
- 0708Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
- 0708.20Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
- 0708.20.00Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
- 0708.20.00.10Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata)
- 0708.20.00.10.0Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata)
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 10.400 % MIN 1.600 EUR DTN | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere folgende Hülsenfrüchte: 1) Erbsen (Pisum sativum), einschließlich nicht ausgelöste junge Erbsen und Futtererbsen. 2) Bohnen (Phaseolus-Arten, Vigna-Arten), zu denen auch Limabohnen, Urdbohnen, Bohnen mit genießbarer Hülse (grüne Bohnen, Wachsbohnen usw.) und Kuhbohnen (einschließlich Augenbohnen) gehören. 3) Puffbohnen oder dicke Bohnen (Vica faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und var. minor) und Helmbohnen oder Faselbohnen (Dolichos lablab L.). 4) Kichererbsen. 5) Linsen. 6) Guarsamen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Sojabohnen (Position 1201). b) Johannisbrotkerne (Position 1212).
1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0?
Die Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0 umfasst Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0708.20.00.10.0?
Der Drittlandszollsatz für 0708.20.00.10.0 beträgt 10.400 % MIN 1.600 EUR DTN. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0708.20.00.10.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 070820. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0?
0708.20.00.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0708.20.00.10.0 im Zolltarif eingeordnet?
0708.20.00.10.0 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt > 070820 Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.) > 07082000 Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.) > 0708200010 Spargelbohne (Vigna unguiculata spp. sesquipedalis, vigna unguiculata spp. unguiculata). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0708.20.00.10.0?
Zu 0708.20.00.10.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0708.20.00.10.0?
Warennummer 0708.20.00.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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