Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0708.90.00.10: Puffbohnen (Vicia Faba Major L.)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0708.90.00.10 steht für Puffbohnen (Vicia Faba Major L.). Der Drittlandszollsatz beträgt 11,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0708.90.00.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0708.90.00.10
Drittlandszoll
11,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0708Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt
  3. 0708.90andere Hülsenfrüchte
  4. 0708.90.00andere Hülsenfrüchte
  5. 0708.90.00.10Puffbohnen (Vicia Faba Major L.)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0708.90.00.10

HS-Code0708.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0708.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0708.90.00.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll11,2 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
CARIFORUM0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0708

Zu Unterposition 0708 90 00: Hierher gehören z.B. die in den Erläuterungen zu Position 0708 des HS, erster Absatz Ziffern 3 bis 6, aufgeführten Erzeugnisse.

Pos. 0708

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören insbesondere folgende Hülsenfrüchte: 1) Erbsen (Pisum sativum), einschließlich nicht ausgelöste junge Erbsen und Futtererbsen. 2) Bohnen (Phaseolus-Arten, Vigna-Arten), zu denen auch Limabohnen, Urdbohnen, Bohnen mit genießbarer Hülse (grüne Bohnen, Wachsbohnen usw.) und Kuhbohnen (einschließlich Augenbohnen) gehören. 3) Puffbohnen oder dicke Bohnen (Vica faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und var. minor) und Helmbohnen oder Faselbohnen (Dolichos lablab L.). 4) Kichererbsen. 5) Linsen. 6) Guarsamen. Nicht zu dieser Position gehören: a) Sojabohnen (Position 1201). b) Johannisbrotkerne (Position 1212).

Kapitel 07

1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0708.90.00.10?

Die Zolltarifnummer 0708.90.00.10 umfasst Puffbohnen (Vicia Faba Major L.). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0708.90.00.10?

Der Drittlandszollsatz für 0708.90.00.10 beträgt 11,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0708.90.00.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 070890. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0708.90.00.10?

0708.90.00.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0708.90.00.10 im Zolltarif eingeordnet?

0708.90.00.10 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0708 Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt > 070890 andere Hülsenfrüchte > 07089000 andere Hülsenfrüchte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0708.90.00.10?

Zu 0708.90.00.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0708.90.00.10?

TARIC-Code 0708.90.00.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.