Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0710.29.00.00.0: Hülsengemüse, auch ausgelöst, anderes

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0710.29.00.00.0 steht für Hülsengemüse, auch ausgelöst, anderes. Der Drittlandszollsatz beträgt 14,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0710.29.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0710.29.00.00.0
Drittlandszoll
14,4 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0710Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
  3. 0710.29anderes
  4. 0710.29.00.00.0Hülsengemüse, auch ausgelöst, anderes

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0710.29.00.00.0

HS-Code0710.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0710.29.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0710.29.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0710.29.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll14,4 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
CARIFORUM0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0710

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Zur Auslegung des Begriffs ‚gefroren‘, der in den Erläuterungen zum Harmonisierten System zu diesem Kapitel, Absatz 3, festgelegt ist, sind auch die Kriterien zu beachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache 120/75 genannt sind. Gemäß der Auslegung dieser Kriterien durch den Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache C-423/09 muss sinngemäß der Vorgang des Einfrierens zu substanziellen und nicht mehr rückgängig zu machenden Veränderungen führen, so dass sich das Erzeugnis nicht mehr im natürlichen Zustand befindet. …

Pos. 0710

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören gefrorene Gemüse, die in frischem oder gekühltem Zustand in die Positionen 0701 bis 0709 eingereiht werden. Der Begriff „gefroren“ ist unter „Allgemeines“ der Erläuterungen zu diesem Kapitel näher bestimmt. Gemüse dieser Position werden im allgemeinen auf industriellem Wege durch ein Schnellgefrierverfahren behandelt. Dieses Verfahren gestattet ein schnelles Durchschreiten des Temperaturbereichs, in dem die maximale Eiskristallbildung stattfindet. Dadurch wird eine Schädigung der Zellstruktur verhindert, und das Gemüse erhält nach dem Auftauen im wesentlichen wieder das Aussehen der frischen Ware. Gemüse, dem vor dem Gefrieren Salz oder Zucker zugesetzt worden ist, verbleibt in dieser Position. Dies gilt auch für Gemüse, das vor dem Gefrieren in Wasser oder Dampf gekocht worden ist. …

Kapitel 07

1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0710.29.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 0710.29.00.00.0 umfasst Hülsengemüse, auch ausgelöst, anderes. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0710.29.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0710.29.00.00.0 beträgt 14,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0710.29.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071029. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0710.29.00.00.0?

0710.29.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0710.29.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0710.29.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren > 071029 anderes. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0710.29.00.00.0?

Zu 0710.29.00.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0710.29.00.00.0?

Warennummer 0710.29.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.