Zolltarifnummer 0710.80.61.00.0: Pilze, der Gattung Agaricus
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0710.80.61.00.0 steht für Pilze, der Gattung Agaricus. Der Drittlandszollsatz beträgt 14,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0710.80.61.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0710.80.61.00.0
- Drittlandszoll
- 14,4 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
- 0710Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
- 0710.80anderes Gemüse
- 0710.80.61der Gattung Agaricus
- 0710.80.61.00.0Pilze, der Gattung Agaricus
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0710.80.61.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 14,4 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Zur Auslegung des Begriffs ‚gefroren‘, der in den Erläuterungen zum Harmonisierten System zu diesem Kapitel, Absatz 3, festgelegt ist, sind auch die Kriterien zu beachten, die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache 120/75 genannt sind. Gemäß der Auslegung dieser Kriterien durch den Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache C-423/09 muss sinngemäß der Vorgang des Einfrierens zu substanziellen und nicht mehr rückgängig zu machenden Veränderungen führen, so dass sich das Erzeugnis nicht mehr im natürlichen Zustand befindet. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören gefrorene Gemüse, die in frischem oder gekühltem Zustand in die Positionen 0701 bis 0709 eingereiht werden. Der Begriff „gefroren“ ist unter „Allgemeines“ der Erläuterungen zu diesem Kapitel näher bestimmt. Gemüse dieser Position werden im allgemeinen auf industriellem Wege durch ein Schnellgefrierverfahren behandelt. Dieses Verfahren gestattet ein schnelles Durchschreiten des Temperaturbereichs, in dem die maximale Eiskristallbildung stattfindet. Dadurch wird eine Schädigung der Zellstruktur verhindert, und das Gemüse erhält nach dem Auftauen im wesentlichen wieder das Aussehen der frischen Ware. Gemüse, dem vor dem Gefrieren Salz oder Zucker zugesetzt worden ist, verbleibt in dieser Position. Dies gilt auch für Gemüse, das vor dem Gefrieren in Wasser oder Dampf gekocht worden ist. …
Zu Unterposition 0710 80: 1. Gefrorene Babymaiskolben (Minimaiskolben) von Körnermais (außer Zuckermais) mit einer Länge von 5 bis 12 cm und einem Durchmesser von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm (gemäß den Merkmalen für Babymais des Codex Alimentarius Standard 188 -1993) Babymaiskolben (Minimaiskolben) werden in einem frühen Stadium geerntet, wenn sie noch unreif sind (vor der Befruchtung) und nur unreife oder unentwickelte Maiskörner enthalten. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems 1 und 6. Siehe auch Avise zu 0710 40 Nr. 1, 2005 80 Nr. 2 und 2005 99 Nr. 2.
1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0710.80.61.00.0?
Die Zolltarifnummer 0710.80.61.00.0 umfasst Pilze, der Gattung Agaricus. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0710.80.61.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 0710.80.61.00.0 beträgt 14,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0710.80.61.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071080. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0710.80.61.00.0?
0710.80.61.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0710.80.61.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
0710.80.61.00.0 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0710 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren > 071080 anderes Gemüse > 07108061 der Gattung Agaricus. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0710.80.61.00.0?
Zu 0710.80.61.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0710.80.61.00.0?
Warennummer 0710.80.61.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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