Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0711.20: Oliven

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0711.20 steht für Oliven. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

0711.20 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0711.20
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  2. 0711Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet
  3. 0711.20Oliven

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0711.20

HS-Code0711.206 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
CARIFORUM0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference
Neuseeland0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0711

Zu Unterpositionen 0711 20 10 und 0711 20 90: Hierher gehören nicht entbitterte Oliven, die im Allgemeinen in Salzlake zur Abfertigung gestellt werden. Genussfertig gemachte Oliven – auch wenn dies nur durch längeres Einwirken von Salzlake geschehen ist – sind von diesen Unterpositionen ausgenommen und gehören zu Unterposition 2005 70 00. (entfallen) bis

Pos. 0711

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Gemüse, das nur eine Behandlung zur vorläufigen Haltbarmachung während des Transports oder während der Lagerung erfahren hat (beispielsweise durch gasförmiges Schwefeldioxid oder Wasser mit Zusatz von Salz, Schwefeldioxid oder anderen Stoffen), soweit es in diesem Zustand zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet ist. Diese Waren dienen im Allgemeinen als Rohstoffe für die Konservenindustrie. Es handelt sich hauptsächlich um Speisezwiebeln, Oliven, Kapern, Gurken, Cornichons, Pilze, Trüffeln und Tomaten. Sie werden gewöhnlich in Tonnen oder Fässern gestellt. Nicht zu dieser Position gehören jedoch Waren, die über ihre vorläufige Haltbarmachung in Salzlake hinaus eine zusätzliche Behandlung erfahren haben (z. B. durch Natronlauge, Milchsäuregärung), um sie unmittelbar genießbar zu machen. …

Pos. 0711

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 1196/97 der Kommission vom 27. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 170/13) (RVL 1196/97), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 705/2005 der Kommission vom 4. Mai 2005 (Abl. (EU) Nr. L 118/18). Pilze der Gattung „Agaricus“, vorläufig haltbar gemacht, in Flüssigkeit eingelegt und in folgender Zusammensetzung: - Essigsäure 0,1 GHT - Sulfit 270 ppm - Salz 19 GHT Unterposition 0711 51 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 0711 und 0711 51 00.

Pos. 0711

Zu Unterposition 0711 2010: Da in Salzlake eingelegte Oliven in Kleinbehältnissen erfahrungsgemäß für die Ölgewinnung nicht in Betracht kommen, ist es vertretbar, als „Verwendung zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung“ bereits die Abgabe durch Importeure an Lebensmittelhändler anzusehen. Zur Verfahrensvereinfachung ist die abgabenbegünstigte Verwendung derartiger Oliven in Behältnissen mit einem Gewicht des Inhalts bis zu 15 kg als „einfacher Fall“ durch Abfertigung zum freien Verkehr (VSF Z 20 30 Abs. 6) zu bewilligen; liegt der Betrieb des Importeurs nicht im Bezirk der abfertigenden Zollstelle, so wird die für diesen Betrieb zuständige Zollstelle als überwachende Zollstelle bestimmt (VSF Z 20 30 Abs. 29 Satz 3).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0711.20?

Die Zolltarifnummer 0711.20 umfasst Oliven. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0711.20?

Für 0711.20 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 0711.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 071120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0711.20?

0711.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0711.20 im Zolltarif eingeordnet?

0711.20 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN > 0711 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxid oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxid oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0711.20?

Zu 0711.20 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0711.20?

HS-Unterposition 0711.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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