Zolltarifnummer 0713: Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0713 steht für Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
0713 ist eine Position des EU-Zolltarifs aus Kapitel 07. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0713
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
- 0713Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
| CARIFORUM | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 0713 10 10 und 0713 10 90: Die Erläuterungen zu Unterposition 0708 10 00 gelten sinngemäß. Zu Unterposition 0713 20 00: Hierher gehören Kichererbsen der Gattung Cicer (insbesondere der Art Cicer arietinum), gleichgültig ob sie für die Aussaat, für die menschliche Ernährung oder für Futterzwecke bestimmt sind. Zu Unterposition 0713 31 00: Siehe Erläuterungen zu Unterposition 0713 31 des HS. Zu Unterposition 0713 32 00: Diese Bohnen werden nur im trockenen Zustand gehandelt. Im unreifen Zustand sind die Bohnen grün und wasserreich. Mit der Reife wird die Bohne rot und trocken. Zu Unterposition 0713 35 00: Hierher gehören z.B. Spargelbohnen (früher Dolichos sinensis spp. sesquipedalis), welche als Bohnen der Vigna spp. anzusehen sind. Es handelt sich bei den Bezeichnungen „Dolichos unguiculata“ bzw. …
Zu Unterposition 0713 31 Zu dieser Unterposition gehören nur Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper, auch Urdbohnen oder „blackgram“ genannt, und Bohnen der Art Vigna radiata (L.) Wilcek, auch Mungbohne oder „green gram“ genannt. Diese Arten werden hauptsächlich zum Gewinnen von Keimen verwendet.
1. Zu Kapitel 7 gehören nicht Erzeugnisse zu Futterzwecken der Position 1214 (RV E0701000). 2. In den Positionen 0709 bis 0712 umfasst der Begriff „Gemüse“ auch genießbare Pilze, Trüffeln, Oliven, Kapern, Zucchini (Courgettes), Kürbisse, Auberginen, Zuckermais (Zea mays var. saccharata), Früchte der Gattungen Capsicum und Pimenta, Fenchel und Küchenkräuter wie Petersilie, Kerbel, Estragon, Kresse und Majoran (Majorana hortensis oder Origanum majorana) (RV E0702000). 3. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
- 0713.10Erbsen (Pisum sativum)
- 0713.20Kichererbsen
- 0713.31Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek
- 0713.32Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis)
- 0713.33Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.), Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris)
- 0713.34Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea)
- 0713.35Kuhbohnen (Vigna unguiculata)
- 0713.39andere
- 0713.40Linsen
- 0713.50Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor)
- 0713.60Straucherbsen (Cajanus cajan)
- 0713.90andere
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0713?
Die Zolltarifnummer 0713 umfasst Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0713?
Für 0713 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 0713?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 0713. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0713?
0713 hat vier Stellen und steht für eine Position des Harmonisierten Systems. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0713 im Zolltarif eingeordnet?
0713 steht in dieser Hierarchie: 07 GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0713?
Zu 0713 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0713?
Position 0713 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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