Zolltarifnummer 0803.10.10: Mehlbananen, frisch
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0803.10.10 steht für Mehlbananen, frisch. Der Drittlandszollsatz beträgt 16 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0803.10.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 08. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0803.10.10
- Drittlandszoll
- 16 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0803.10.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 16 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Japan | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Dle deklarovaných údajů a poskytnuté fotodokumentace se jedná o čerstvé plody (ovoce) banánovníku rajského - plantejny (Musa paradisiaca) v nezralém (zeleném) či zralém (žlutém) stavu. Konzumují se po tepelném zpracování; vařený či smažený zelený plantejn je často používán v různých pikantních pokrmech nebo ve formě smažených plátků (chipsů), žlutý plantejn může být součástí sladkých nebo slaných pokrmů. Obsahují vysoký podíl škrobu.
Dle deklarovaných údajů a poskytnuté fotodokumentace se jedná o čerstvé plody (ovoce) matoke (Musa acuminata ssp. matooke). Jedná se o kultivar plantejnů. Konzumují se po tepelném zpracování; tradičně se upravují dušením a podávají se jako příloha pokrmů. Obsahují vysoký podíl škrobu.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0803 10 10: Mehlbananen werden bis zu 50 cm lang und sind größer und kantiger als die Bananen der Unterposition 0803 90 10. Die in Mehlbananen enthaltene Stärke zeichnet sich dadurch aus, dass sie, im Gegensatz zu der in Obstbananen enthaltenen Stärke, während der Reifung nicht verzuckert. Mehlbananen haben kein ausgeprägtes Aroma. Für den Frischverzehr sind sie nicht geeignet. Sie werden meist grün geerntet und in gekochtem, gebackenem oder geröstetem Zustand verzehrt.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle genießbaren Früchte der Arten der Gattung Musa. Mehlbananen sind stärkehaltige Bananen, die weniger süß schmecken als andere Bananen. Die in Mehlbananen enthaltene Stärke zeichnet sich dadurch aus, dass sie im Gegensatz zu der in anderen Bananen enthaltenen Stärke - während der Reifung nicht verzuckert. Mehlbananen werden hauptsächlich in gebackenem, geröstetem, gedämpften oder gekochtem Zustand verzehrt.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0803.10.10?
Die Zolltarifnummer 0803.10.10 umfasst Mehlbananen, frisch. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0803.10.10?
Der Drittlandszollsatz für 0803.10.10 beträgt 16 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0803.10.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 080310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0803.10.10?
0803.10.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0803.10.10 im Zolltarif eingeordnet?
0803.10.10 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0803 Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknet > 080310 Mehlbananen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0803.10.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0803.10.10 erfasst, zum Beispiel CZBTI31/132931/2023-580000-04/01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0803.10.10?
KN-Code 0803.10.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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