Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0804.50.00: Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0804.50.00 steht für Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0804.50.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 08. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0804.50.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 08GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  2. 0804Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet
  3. 0804.50Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte
  4. 0804.50.00Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0804.50.00

HS-Code0804.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0804.50.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Türkei0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Japan0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

BEBTIDT.50.016.157Erteilt von BEGültig bis 2027-07-10

Il s’agit des mangues jaunes golden fraiches destinées à la consommation humaine en l'état via la vente en détail.

DEBTI52781/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-25

Gefriergetrocknete Mangos. Gemäß der vorliegenden Produktspezifikation handelt es sich um in Würfel geschnittene und an- schließend gefriergetrocknete Früchte; es ergeben sich keine Hinweise, dass sie eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung erfahren haben. Beschaffenheit (gemäß Foto): Orangefarbene, handelsübliche, getrocknete Mangowürfel. Die Früchte sollen in einem Aluminiumbeutel mit 3,5 kg Inhalt gehandelt werden. Mangofrüchte getrocknet.

CZBTI45/122422/2023-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2026-11-07

Dle deklarovaných údajů a předložené fotodokumentace se jedná o čerstvé plody (ovoce) kvajávy hruškové (Psidium guajava). Jsou určeny k přímé konzumaci, přidávají se též do džusů a dezertů. Baleno v krabicích o hmotnosti 5 kg.

CZBTI31/132926/2023-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2026-10-30

Dle deklarovaných údajů a poskytnuté fotodokumentace se jedná o čerstvé plody (ovoce) mango (Mangifera indica). Je určeno k přímé konzumaci, ale také k přípravě šťáv, smoothies a exotických pokrmů.

DEBTI13413/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-06-22

Mango Schnitze, getrocknet. Warenbeschaffenheit laut Produktspezifikationen und Antragsangaben: Mittel- bis dunkelorange-gelbe, geschälte, getrocknete, 4 bis 5 cm lange Mango-Schnitze; Textur bissfest, nicht hart oder trocken; Geruch arteigen, fruchtig; Geschmack fruchtig frisch, aromatisch, leicht süß mit Säure. Aus der Produktspezifikation und den Antragsangaben ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung. Genießbare Früchte und Nüsse; Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet; Mangofrüchte.

DEBTI9243/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-29

Gefriergetrocknete Mangostan. Beschaffenheit der vorgelegten, nicht originalverpackten Warenprobe: Weiß bis rosafarbene, unterschiedlich große, gefriergetrocknete Fruchtfleischsegmente der Mangostan, vorherrschend mit Kern, mit für gefriergetrocknete Früchte typischer, leicht poröser, knuspriger Textur, mit einem feinen, auf die Trocknung zurückzuführenden Zuckerbelag, Geruch leicht fruchtig, Geschmack vorherrschend süß, aromatisch, fruchtig, leicht säuerlich. Aus den Produktspezifikationen und der Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung. Genießbare Früchte und Nüsse, Mangostanfrüchte, getrocknet.

DEBTI11304/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-23

Mango, frisch. Gemäß Antragsangaben handelt es sich um frische Mangofrüchte; ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Mangofrüchte, frisch.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0804

Zu Unterposition 0804 50 00: Guaven sind die Früchte des Guavenbaumes (Psidium guajava L.); es sind Beeren mit einem Fruchtfleisch unterschiedlicher Farbe (weißlich, rosa, cremefarben, rötlich oder grünlich) und mit zahlreichen Kernen. Mangofrüchte sind die Früchte des Mangobaums (Mangifera indica); es sind Früchte, die einen großen abgeflachten Kern enthalten, von dem Fasern ausgehen. Es gibt mehrere Sorten von Mangofrüchten, die mehr oder weniger schwer (150 g bis 1 kg) und mehr oder weniger süß und aromatisch sind (einige haben einen leichten Geschmack nach Terpentinöl).. Mangostanfrüchte sind Früchte des Mangostanbaums (Garcinia mangostana). In der Reife sind es violette Beeren mit einem dicken Samengehäuse, das einige Samen enthält, die von einer fleischigen, weißen, süßen Haut von besonders delikatem Aroma umgeben sind.

Pos. 0804

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Als Feigen im Sinne dieser Position gelten nur Früchte der Art Ficus carica, auch zur Destillation bestimmt; Kaktusfeigen gehören zu Position 0810.

Kapitel 08

1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0804.50.00?

Die Zolltarifnummer 0804.50.00 umfasst Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0804.50.00?

Der Drittlandszollsatz für 0804.50.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0804.50.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 080450. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0804.50.00?

0804.50.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0804.50.00 im Zolltarif eingeordnet?

0804.50.00 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0804 Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknet > 080450 Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0804.50.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0804.50.00 erfasst, zum Beispiel BEBTIDT.50.016.157. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0804.50.00?

KN-Code 0804.50.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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