Zolltarifnummer 0806.20.30.10.0: Sultaninen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0806.20.30.10.0 steht für Sultaninen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0806.20.30.10.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 08. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0806.20.30.10.0
- Drittlandszoll
- 2,4 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 08GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
- 0806Weintrauben, frisch oder getrocknet
- 0806.20getrocknet
- 0806.20.30Sultaninen
- 0806.20.30.10in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger
- 0806.20.30.10.0Sultaninen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0806.20.30.10.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,4 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
| Elfenbeinküste | 0 % | Tariff preference |
| Kamerun | 0 % | Tariff preference |
| SADC EPA | 0 % | Tariff preference |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0 % | Tariff preference |
| Ghana | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0806 20 30: Sultaninen sind das getrocknete Erzeugnis, das aus Weintrauben der Sorten Soultanina B. (oder Thompson seedless) (Vitis vinifera L.) gewonnen wird. Es handelt sich dabei um Trauben mittlerer Größe, ohne Kerne, von goldener, in braun übergehender Farbe und von süßem Geschmack.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu den frischen Weintrauben gehören nicht nur Tafeltrauben, sondern auch Keltertrauben, auch in Fässern grob geschichtet, zerquetscht oder zerstampft. Die Trauben können im Freiland oder unter Glas gezogen sein. Die wichtigsten Arten getrockneter Weintrauben sind Korinthen, Sultanas oder Sultaninen, Izmir, Tompson (fast kernlos), Muscats, Malagas (Rosinen mit Kernen), Denia, Damas, Lexir und Gordo.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0806.20.30.10.0?
Die Zolltarifnummer 0806.20.30.10.0 umfasst Sultaninen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0806.20.30.10.0?
Der Drittlandszollsatz für 0806.20.30.10.0 beträgt 2,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0806.20.30.10.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 080620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0806.20.30.10.0?
0806.20.30.10.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0806.20.30.10.0 im Zolltarif eingeordnet?
0806.20.30.10.0 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0806 Weintrauben, frisch oder getrocknet > 080620 getrocknet > 08062030 Sultaninen > 0806203010 in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0806.20.30.10.0?
Zu 0806.20.30.10.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0806.20.30.10.0?
Warennummer 0806.20.30.10.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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