Zolltarifnummer 0811.90.95.90.0: Früchte und Nüsse, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0811.90.95.90.0 steht für Früchte und Nüsse, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 14,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0811.90.95.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 08. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 0811.90.95.90.0
- Drittlandszoll
- 14,4 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 08GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
- 0811Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
- 0811.90andere
- 0811.90.95andere, andere
- 0811.90.95.90drugo
- 0811.90.95.90.0Früchte und Nüsse, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0811.90.95.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 14,4 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Acerolapüree, pasteurisiert, gefroren, ohne Zusätze. Nach dem Auftauen bräunlichgelbes, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltendes, dünnflüssiges Püree; Geschmack natursüß, säuerlich, Acerola entsprechend. Andere Früchte (Acerola), auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln.
Acerolapüree, pasteurisiert, gefroren, ohne Zusätze Neuerteilung der vZTA DE 11347/16-1 Beschaffenheit des zur vZTA DE 11347/16-1 vorgelegten Warenmusters: Bräunlichgelbes, feinstverteiltes Fruchtfleisch enthaltendes, dünnflüssiges Püree; Geschmack nach Acerola, natursüß, säuerlich. Andere Früchte (Acerola), auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln.
Avocado-Pulpe, tiefgefroren Gemäß Antragsangaben handelt es sich um gefrorenes, püriertes Avocadofruchtfleisch, dem zum besseren Farberhalt kleine Mengen (unter 0,5 GHT) Limettensaftkonzentrat zugesetzt werden. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Beschaffenheit der Ware nach dem Auftauen gemäß vorliegender Produktspezifikation: Grüne, pastöse Fruchtmasse mit kleinen Stücken; Geruch leicht fruchtig, Avocado entsprechend; Geschmack fruchtig, aromatisch, Avocado entsprechend. Avocado, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, nicht tropisch.
Smoothie-Mix, gefroren, vorportioniert. Vorgelegt wurde eine Rezeptur und eine Informationsbroschüre mit Abbildungen diverser Smoothie-Mischungen, jedoch kein Warenmuster. Der Smoothie soll nach Zugabe von Wasser durch Homogenisieren der Mischung in einem Mixer hergestellt werden. Gemäß den Rezepturangaben handelt es sich um eine Mischung aus gefrorenen Früchten und Nüssen (ca. 50 %), gefrorenem Gemüse (ca. 18 %), getrockneten Datteln (ca. 12 %) und weiteren Zutaten (ca. 20 %, davon ca. 5 % Erdnüsse), verpackt in einem Klarsichtbecher. Die gefrorenen Früchte und Nüsse bestimmen aufgrund ihrer Menge den Charakter der Mischung. Früchte und Nüsse, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine der Unterpositionen 0811 10 bis 0811 9085, andere.
Smoothie-Mix, gefroren, vorportioniert. Vorgelegt wurde eine Rezeptur und eine Informationsbroschüre mit Abbildungen diverser Smoothie-Mischungen, jedoch kein Warenmuster. Der Smoothie soll nach Zugabe von Wasser durch Homogenisieren der Mischung in einem Mixer hergestellt werden. Gemäß den Rezepturangaben handelt es sich um eine Mischung aus gefrorenen Früchten (ca. 60 %, davon ca. 35 % Bananen), gefrorenem Acai-Püree (ca. 14 %), gefrorenem Gemüse (ca. 11 %), getrockneten Datteln (ca. 10 %) und weiteren Zutaten (ca. 5 %), verpackt in einem Klarsichtbecher. Die gefrorenen Früchte bestimmen aufgrund ihrer Menge den Charakter der Mischung. Früchte, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine der Unterpositionen 0811 10 bis 0811 9085, andere.
Smoothie-Mix, gefroren, vorportioniert. Vorgelegt wurde eine Rezeptur und eine Informationsbroschüre mit Abbildungen diverser Smoothie-Mischungen, jedoch kein Warenmuster. Der Smoothie soll nach Zugabe von Wasser durch Homogenisieren der Mischung in einem Mixer hergestellt werden. Gemäß den Rezepturangaben handelt es sich um eine Mischung aus gefrorenen Früchten und Nüssen (ca. 59 %), gefrorenem Gemüse (ca. 22 %), getrockneten Datteln (ca. 12 %) und weiteren Zutaten (ca. 7 %). Die gefrorenen Früchte und Nüsse bestimmen aufgrund ihrer Menge den Charakter der Mischung. Früchte und Nüsse, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine der Unterpositionen 0811 10 bis 0811 9085, andere.
Smoothie-Mix, gefroren, vorportioniert. Vorgelegt wurde eine Rezeptur und eine Informationsbroschüre mit Abbildungen diverser Smoothie-Mischungen, jedoch kein Warenmuster. Der Smoothie soll nach Zugabe von Wasser durch Homogenisieren der Mischung in einem Mixer hergestellt werden. Gemäß den Rezepturangaben handelt es sich um eine Mischung aus gefrorenen Früchten und Nüssen (ca. 86 %, davon ca. 38 % Erdbeeren und 39 % Nüsse und Bananen), getrockneten Datteln (ca. 9 %) und weiteren Zutaten (ca. 5 %), verpackt in einem Klarsichtbecher. Der Charakter der Mischung wird gleichermaßen durch die gefrorenen Erdbeeren und die anderen gefrorenen Früchte (Nüsse, Bananen) bestimmt, sie wird daher gemäß AV 3 c) der in der KN zuletzt genannten in Betracht kommenden Codenummer zugewiesen. Früchte und Nüsse, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine der Unterpositionen 0811 10 bis 0811 9085, andere.
Smoothie-Mix, gefroren, vorportioniert. Vorgelegt wurde eine Rezeptur und eine Informationsbroschüre mit Abbildungen diverser Smoothie-Mischungen, jedoch kein Warenmuster. Der Smoothie soll nach Zugabe von Wasser durch Homogenisieren der Mischung in einem Mixer hergestellt werden. Gemäß den Rezepturangaben handelt es sich um eine Mischung aus gefrorenen Früchten (ca. 57 %, davon ca. 25 % Bananen und 23 % Ananas), gefrorenem Gemüse (ca. 24 %), getrockneten Datteln (ca. 8 %) und weiteren Zutaten (ca. 11 %), verpackt in einem Klarsichtbecher. Der Charakter der Mischung wird durch die gefrorenen Früchte bestimmt, sowohl durch die Bananen als auch durch die Ananas; sie wird daher gemäß AV 3 c) der in der KN zuletzt genannten in Betracht kommenden Codenummer zugewiesen. Früchte, gefroren, ohne Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, keine der Unterpositionen 0811 10 bis 0811 9085, andere.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 0811 90 95: Nicht hierher gehören gefrorene Segmente von Mandarinen, bei denen die Haut chemisch entfernt wurde (im Allgemeinen Position 2008).
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören gefrorene Früchte und Nüsse, die frisch oder gekühlt in die vorhergehenden Positionen dieses Kapitels eingereiht werden. (Wegen der Auslegung der Begriffe „gekühlt“ und „gefroren“ siehe „Allgemeines“ der Erläuterungen zu Kapitel 8). Früchte und Nüsse, die vor dem Gefrieren in Wasser oder Dampf gekocht worden sind, verbleiben in dieser Position. Gefrorene Früchte, vor dem Gefrieren durch andere Verfahren hitzebehandelt, gehören zu Kapitel 20. Gefrorene Früchte und Nüsse denen Zucker oder andere Süßmittel zugesetzt worden sind, gehören ebenfalls zu dieser Position. Der Zucker soll die Oxidation und damit eine Farbveränderung beim Auftauen verhindern. Den Waren dieser Position kann auch Salz zugesetzt sein.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Durchführungsverordnung (EU) Nr. 765/2014 der Kommission vom 11. Juli 2014 (ABl. EU Nr. L 209/7) (RV L 765/2014) Eine Mischung von gefrorenen Früchten, bestehend aus (in GHT): Erdbeeren 55 Bananen 20 Ananas 15 Heidelbeeren 10 Die Ware ist in Beuteln aufgemacht, in denen Stücke der gefrorenen Früchte enthalten sind, die mit einem Mixgerät püriert werden können. Unterposition 0811 10 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 0811, 0811 10 und 0811 10 90. Die Ware ist eine Mischung von verschiedenen gefrorenen Früchten. Ihren wesentlichen Charakter erhält sie durch die Erdbeeren, da diese den größten Teil der Ware ausmachen. Die Ware ist daher als Erdbeeren in den KN-Code 0811 10 90 einzureihen.
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0811.90.95.90.0?
Die Zolltarifnummer 0811.90.95.90.0 umfasst Früchte und Nüsse, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0811.90.95.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 0811.90.95.90.0 beträgt 14,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0811.90.95.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 081190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0811.90.95.90.0?
0811.90.95.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0811.90.95.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
0811.90.95.90.0 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0811 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln > 081190 andere > 08119095 andere, andere > 0811909590 drugo. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0811.90.95.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0811.90.95.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI40970/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0811.90.95.90.0?
Warennummer 0811.90.95.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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