Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0813.30.00.00.0: Äpfel

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0813.30.00.00.0 steht für Äpfel. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0813.30.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 08. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0813.30.00.00.0
Drittlandszoll
3,2 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 08GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  2. 0813Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
  3. 0813.30Äpfel
  4. 0813.30.00.00.0Äpfel

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0813.30.00.00.0

HS-Code0813.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0813.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0813.30.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0813.30.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,2 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Türkei0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18445/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-24

Äpfel, getrocknet, in Scheiben oder in Stücken. Hellbraune, getrocknete, ungeschälte Äpfel in 1 bis 3 cm großen Scheiben oder in 0,5 bis 1 cm großen Stücken; Geruch schwach fruchtig, arttypisch; Geschmack süß und / oder säuerlich, arttypisch. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Äpfel weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, Äpfel.

DEBTI23888/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-06

Äpfel, getrocknet, in Scheiben oder in Stücken Beschaffenheit der in einem Probenbeutel vorgelegten Warenmuster: Hellbraune, getrocknete, ungeschälte Äpfel in 1 bis 3 cm großen Scheiben oder in 0,5 bis 1 cm großen Stücken; Geruch schwach fruchtig, nach getrockneten Äpfeln; Geschmack süß und / oder säuerlich, getrockneten Äpfeln entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Äpfel weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet wurden. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, Äpfel.

DEBTI9951/20-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-27

Apfelscheiben, getrocknet, für Dekorationszwecke. Hellbeige, bis zu 6 cm große und 2 - 4 mm dicke Scheiben von getrockneten Äpfeln mit roter Schale und Kerngehäuse; Geruch: getrockneten Äpfeln entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine Behandlung, die über die bei getrockneten Früchten des Kapitels 8 der KN zulässigen Verfahren hinausgeht. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, Äpfel.

DEBTI42903/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-01

Apfelstücke, gefriergetrocknet Vorgelegt wurde ein für den Einzelverkauf aufgemachter, mehrfarbig bedruckter Standbeutel aus Kunststoff-Aluminium-Verbundfolie mit Druckverschlussleiste. Der Aufdruck enthält Angaben über den Vertreiber und die Produktbezeichnung, den Nettoinhalt (12 g), die Zutaten (100 % Bio-Äpfel ohne Zusätze) und die Nährwerte. Inhalt: bis zu 6 cm lange und 1 cm dicke, hellgelbliche, augenscheinlich gefriergetrocknete Apfelspalten ohne Kerngehäuse und Schale; Geschmack nach Apfel, natursüß, leicht säuerlich. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Äpfel.

DE4053/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-06

Apfelscheiben, getrocknet, für Dekorationszwecke Hellbeige, bis zu 6 cm große und 2 bis 3 mm dicke Scheiben von getrockneten Äpfeln mit roter Schale und Kerngehäuse; Geruch getrockneten Äpfeln entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine Bearbei- tung, die über die bei getrockneten Früchten des Kap. 8 zulässigen Verfahren hinausgeht. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet, Äpfel

DEM/1706/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-03-16

Apfelchips Untersuchungsergebnis: Umschließung: buntbedruckter, grün-roter Schlauchfolienbeutel mit Angaben zum Inhalt (Apfelchips, 22g), zu den Zutaten (100% Äpfel ohne Zusätze) sowie weiteren Produktinformationen; Inhalt: gelbliche, getrocknete, knusprige, süß, säuerlich, fruchtig und nach Apfel schmeckende dünne Apfelringe; Saccharose (HPLC): 9.6 GHT, Glucose (HPLC): 18.4 GHT, Fructose (HPLC): 47.1 GHT, Sorbit (HPLC): nachweisbar, Trockenmasse (102°C, Seesand): 96.1 GHT Der festgestellte Zuckergehalt entspricht getrockneten Äpfeln. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet, Äpfel

DEM/1428/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-05-18

"Apfel wild", - in Hälften geschnittene, hart getrocknete Äpfel (nach Antragsangaben Wildäpfel - Malus silvestris) mit noch vorhandenem Kerngehäuse, teilweise mit Stiel, - Durchmesser ca. 1,5 bis 3 cm, - genießbar, zur Verwendung bei der Herstellung von Teemischungen. "Früchte der Position 0808, getrocknet; Äpfel"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0813

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Früchte, getrocknet. Zu dieser Position gehören getrocknete Früchte, die im frischen Zustand in die Positionen 0807 bis 0810 einzureihen sind. Sie werden entweder direkt an der Sonne oder durch industrielle Verfahren (z. B. Tunnel-Trocknung) getrocknet. Auf diese Weise werden vor allem Aprikosen, Marillen, Pflaumen, Äpfel, Pfirsiche und Birnen behandelt. Getrocknete Äpfel und Birnen können sowohl für den Küchengebrauch als auch zum Herstellen von Apfel- und Birnenwein verwendet werden. Mit Ausnahme von Pflaumen sind diese Früchte in der Regel in Hälften zerteilt oder in Scheiben geschnitten und entsteint oder entkernt. Auch gibt es sie – vor allem Aprikosen und Pflaumen – als platten- oder scheibenförmige Masse, einfach getrocknet. Zu dieser Position gehören auch Tamarindenhülsen. …

Pos. 0813

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Reife, getrocknete Früchte von Lycium barbarum L. (Gemeiner Bocksdorn), die entweder direkt oder in Form eines flüssigen Extrakts verzehrt werden können, sind in die Unterposition 0813 40 95 einzureihen. Sie können auch zur Herstellung anderer Extrakte verwendet werden, die als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Erzeugnisse sind Früchte des Kapitels 8, im Allgemeinen zur menschlichen Ernährung bestimmt (siehe auch Erläuterungen zum HS, Kapitel 8, Allgemeines, erster Absatz). …

Kapitel 08

1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0813.30.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 0813.30.00.00.0 umfasst Äpfel. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0813.30.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0813.30.00.00.0 beträgt 3,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0813.30.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 081330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0813.30.00.00.0?

0813.30.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0813.30.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0813.30.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels > 081330 Äpfel. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0813.30.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0813.30.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI18445/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0813.30.00.00.0?

Warennummer 0813.30.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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