Zolltarifnummer 0813.40.10: Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0813.40.10 steht für Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen. Der Drittlandszollsatz beträgt 5,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0813.40.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 08. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0813.40.10
- Drittlandszoll
- 5,6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 08GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
- 0813Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
- 0813.40andere Früchte
- 0813.40.10Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0813.40.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5,6 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Suszona brzoskwinia - produkt otrzymany w wyniku suszenia metodą mikrofalowo-próżniową. Produkt przeznaczony do bezpośredniego spożycia jako przekąski. Towar pakowany jest w atmosferze ochronnej, w torebki foliowe wielowarstwowe (laminat). Opakowania jednostkowe o masie 15 g.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Früchte, getrocknet. Zu dieser Position gehören getrocknete Früchte, die im frischen Zustand in die Positionen 0807 bis 0810 einzureihen sind. Sie werden entweder direkt an der Sonne oder durch industrielle Verfahren (z. B. Tunnel-Trocknung) getrocknet. Auf diese Weise werden vor allem Aprikosen, Marillen, Pflaumen, Äpfel, Pfirsiche und Birnen behandelt. Getrocknete Äpfel und Birnen können sowohl für den Küchengebrauch als auch zum Herstellen von Apfel- und Birnenwein verwendet werden. Mit Ausnahme von Pflaumen sind diese Früchte in der Regel in Hälften zerteilt oder in Scheiben geschnitten und entsteint oder entkernt. Auch gibt es sie – vor allem Aprikosen und Pflaumen – als platten- oder scheibenförmige Masse, einfach getrocknet. Zu dieser Position gehören auch Tamarindenhülsen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Reife, getrocknete Früchte von Lycium barbarum L. (Gemeiner Bocksdorn), die entweder direkt oder in Form eines flüssigen Extrakts verzehrt werden können, sind in die Unterposition 0813 40 95 einzureihen. Sie können auch zur Herstellung anderer Extrakte verwendet werden, die als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Erzeugnisse sind Früchte des Kapitels 8, im Allgemeinen zur menschlichen Ernährung bestimmt (siehe auch Erläuterungen zum HS, Kapitel 8, Allgemeines, erster Absatz). …
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0813.40.10?
Die Zolltarifnummer 0813.40.10 umfasst Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0813.40.10?
Der Drittlandszollsatz für 0813.40.10 beträgt 5,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0813.40.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 081340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0813.40.10?
0813.40.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0813.40.10 im Zolltarif eingeordnet?
0813.40.10 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels > 081340 andere Früchte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0813.40.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0813.40.10 erfasst, zum Beispiel PLPL-WIT-2016-01111. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0813.40.10?
KN-Code 0813.40.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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