Zolltarifnummer 0813.40.65: Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0813.40.65 steht für Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0813.40.65 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 08. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0813.40.65
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 08GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
- 0813Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
- 0813.40andere Früchte
- 0813.40.65Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0813.40.65
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Russische Föderation | 50 % | Additional duties |
| Weißrußland | 50 % | Additional duties |
| Türkei | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Gefriergetrocknete Passionsfrucht. Gelbbraunes, mit zahlreichen dunkelbraunen Samen durchsetztes, gefriergetrocknetes Frucht- fleisch von Passionsfrüchten in unterschiedlich geformten Stücken (ca. 2 cm x 1 , 5 cm x 1 cm), mit für gefriergetrocknete Früchte typischer, leicht poröser, knuspriger Textur, Geschmack fruchtig, süßlich, vorherrschend sauer, Passionsfrucht entsprechend. Aus der Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung, zugesetzte Stoffe sind nach den Antragsangaben nicht enthalten. Genießbare Früchte und Nüsse, Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, andere als solche der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 3000 der KN, Passionsfrüchte.
Gefriergetrocknete Litschis. Durchsichtiger Kunststoffbeutel (Muster) mit Etikett, darauf u. a. Angaben über den Inverkehr- bringer und zur Warenbezeichnung, darin weiße, gefriergetrocknete, entsteinte Litschi Früchte mit für gefriergetrocknete Früchte typischer, leicht poröser, knuspriger Textur, Geruch leicht fruchtig, Geschmack süßlich, fruchtig, leicht säuerlich, nach Litschi. Aus der Produktspezifikation und der Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung. Genießbare Früchte und Nüsse, Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, Litschis.
Tamarinden, als Paste, getrocknet. Verschweißter durchsichtiger vakuumierter Kunststoffbeutel, nicht in Aufmachung für den Einzel- verkauf, Etikett mit der Aufschrift "Organic tamarind paste (Tamarindus indica)"; Inhalt: braune, sehr feste Paste aus Fruchtfleisch mit bis zu 15 mm langen beigen Kernen; Geschmack fruchtig, leicht süß, säuerlich. Weder das Warenmuster noch die Produktspezifikation oder die Angaben zur Herstellung liefern Hinweise darauf, dass die Tamarinden weitergehend als in Kapitel 8 zulässig bearbeitet worden sind. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet, Tamarinden.
Gefriergetrocknete Passionsfrucht. Beschaffenheit der vorgelegten, nicht originalverpackten Warenprobe: Orangegelbes, mit zahlreichen dunkelbraunen Samen durchsetztes, gefriergetrocknetes Fruchtfleisch von Passionsfrüchten in unterschiedlich geformten Stücken (ca. 3 cm x 2 cm x 1 cm (LxBxH)), mit für gefriergetrocknete Früchte typischer, leicht poröser, knuspriger Textur, Geschmack fruchtig, süßlich, vorherrschend sauer, Passionsfrucht entsprechend. Aus den Produktspezifikationen und der Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung. Genießbare Früchte und Nüsse, Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, andere als solche der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 3000 der KN, Passionsfrüchte.
Gefriergetrocknete rote Drachenfrucht, rote Pitahaya. Beschaffenheit der vorgelegten, nicht originalverpackten Warenprobe: Violettes, mit zahlreichen kleinen Samen durchsetztes, gefriergetrocknetes Pitahaya-Fruchtfleisch, in Stücken (ca. 2,5 cm x 1,5 cm x 1 cm (LxBxH)), mit für gefriergetrocknete Früchte typischer, leicht poröser, knuspriger Textur, mit süßlich fruchtigem Geschmack, Pitahaya entsprechend. Aus den Produktspezifikationen und der Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung. Genießbare Früchte, Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, andere als solche der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 3000 der KN, Pitahayas.
Gefriergetrocknete Jackfrüchte. Beschaffenheit der vorgelegten, nicht originalverpackten Warenprobe: Hellgelbes, nicht zerkleinertes, gefriergetrocknetes Jackfruchtfruchtfleisch, mit für gefriergetrocknete Früchte typischer, leicht poröser, knuspriger Textur, vorherrschend ohne Kerne, mit süßlich fruchtigem Geruch und Geschmack. Aus den Produktspezifikationen und der Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung. Genießbare Früchte und Nüsse, Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, andere als solche der Unterpositionen 0813 10000 bis 0813 3000 der KN, Jackfrüchte.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Früchte, getrocknet. Zu dieser Position gehören getrocknete Früchte, die im frischen Zustand in die Positionen 0807 bis 0810 einzureihen sind. Sie werden entweder direkt an der Sonne oder durch industrielle Verfahren (z. B. Tunnel-Trocknung) getrocknet. Auf diese Weise werden vor allem Aprikosen, Marillen, Pflaumen, Äpfel, Pfirsiche und Birnen behandelt. Getrocknete Äpfel und Birnen können sowohl für den Küchengebrauch als auch zum Herstellen von Apfel- und Birnenwein verwendet werden. Mit Ausnahme von Pflaumen sind diese Früchte in der Regel in Hälften zerteilt oder in Scheiben geschnitten und entsteint oder entkernt. Auch gibt es sie – vor allem Aprikosen und Pflaumen – als platten- oder scheibenförmige Masse, einfach getrocknet. Zu dieser Position gehören auch Tamarindenhülsen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Reife, getrocknete Früchte von Lycium barbarum L. (Gemeiner Bocksdorn), die entweder direkt oder in Form eines flüssigen Extrakts verzehrt werden können, sind in die Unterposition 0813 40 95 einzureihen. Sie können auch zur Herstellung anderer Extrakte verwendet werden, die als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Erzeugnisse sind Früchte des Kapitels 8, im Allgemeinen zur menschlichen Ernährung bestimmt (siehe auch Erläuterungen zum HS, Kapitel 8, Allgemeines, erster Absatz). …
1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0813.40.65?
Die Zolltarifnummer 0813.40.65 umfasst Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0813.40.65?
Der Drittlandszollsatz für 0813.40.65 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0813.40.65?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 081340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0813.40.65?
0813.40.65 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0813.40.65 im Zolltarif eingeordnet?
0813.40.65 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels > 081340 andere Früchte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0813.40.65?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0813.40.65 erfasst, zum Beispiel DEBTI44488/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0813.40.65?
KN-Code 0813.40.65 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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