Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0813.40.95: Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0813.40.95 steht für Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,4 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0813.40.95 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 08. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0813.40.95
Drittlandszoll
2,4 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 08GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  2. 0813Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
  3. 0813.40andere Früchte
  4. 0813.40.95Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0813.40.95

HS-Code0813.406 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0813.40.958 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,4 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Türkei0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI48684/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-22

Gefriergetrocknete Melone. Durchsichtiger Kunststoffbeutel (Muster) mit Etikett, darauf u. a. Angaben über den Inverkehr- bringer und zur Warenbezeichnung, darin gelblich-hellorange, gefriergetrocknete, Melonenstücke, mit für gefriergetrocknete Früchte typischer, leicht poröser, knuspriger Textur, Geruch fruchtig, nach Melone, Geschmack süßlich, fruchtig, nach Melone. Aus der Produktspezifikation und der Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung. Genießbare Früchte und Nüsse, Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, andere.

DEBTI44480/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-22

Gefriergetrocknete Rambutan. Durchsichtiger Kunststoffbeutel (Muster) mit Etikett, darauf u. a. Angaben über den Inverkehr- bringer und zur Warenbezeichnung. Inhalt: Weiße bis rosafarbene, unterschiedlich große, gefriergetrocknete Fruchtfleischsegmente der Rambutan, mit für gefriergetrocknete Früchte typischer, leicht poröser, knuspriger Textur, mit einem feinen, auf die Trocknung zurückzu- führenden Zuckerbelag, Geruch leicht fruchtig, Geschmack aromatisch, fruchtig, leicht säuerlich. Aus den Produktspezifikationen und der Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung. Genießbare Früchte und Nüsse, Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, andere.

DEBTI39656/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-27

Himbeeren, ganz, gefriergetrocknet. Ganze, rote, bis zu 2 cm große, augenscheinlich gefriergetrocknete Himbeeren. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Himbeeren weitergehend als in Kapitel 8 der KN zulässig bearbeitet worden sind. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet; Himbeeren.

DEBTI39561/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-10

Erdbeeren, in Scheiben, gefriergetrocknet. Rote, in bis zu 5 mm dicke Scheiben geschnittene, augenscheinlich gefriergetrocknete Erdbeeren. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Erdbeeren weitergehend als in Kapitel 8 des HS zulässig bearbeitet worden sind. Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 des HS), getrocknet; Erdbeeren.

DEBTI38470/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-20

Muskatnussfrucht, entkernt, getrocknet. Gemäß Antragsangaben handelt es sich um das sonnengetrocknete, nicht weitergehend behandelte Fruchtfleisch der Muskatnussfrucht. Es soll in Form harter, rotbrauner Fruchthälften vorliegen, ein charakteristisches Aroma und einen mehr oder weniger sauren Geschmack aufweisen und keine Zusätze enthalten. Nach Angaben in der Fachliteratur werden aus dem Fruchtfleisch zum Beispiel Gelee, kandierte Früchte und Sirup hergestellt. Wassergehalt (gemäß Produktspezifikation): weniger als 13,5 GHT Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, keine der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 4065 der KN; kein Erzeugnis der Position 0908 der KN, da das Fruchtfleisch der Muskatnussfrucht nicht als Gewürz dient.

DEBTI11139/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-07-07

Schlangenfrucht (Salak), gefriergetrocknet, in Stücken oder Scheiben. Vorgelegt wurden etwa 3,5 bis 5 cm lange, elfenbeinfarbene, an den Rändern teilweise hellbraune, geschälte, entkernte, gefriergetrocknete, teilweise zerbrochene Fruchthälften, verpackt in einem Probenbeutel; Textur knusprig, gefriergetrockneten Früchten entsprechend; Geschmack fruchtig, leicht säuerlich, an Äpfel erinnernd. Aus der Warenbeschaffenheit und den Angaben in der Produktspezifikation ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Behandlung. Früchte, (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, keine der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 4065 der KN.

PLBTIWIT-2023-001059Erteilt von PLGültig bis 2026-07-31

Suszone owoce aronii otrzymane w procesie liofilizacji, wykorzystywane w przemyśle spożywczym m.in. jako dodatek do czekolad, lodów, płatków śniadaniowych oraz do bezpośredniego spożycia; opakowania o masie netto: 10 kg.

DEBTI13034/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-09

Kaki, getrocknet und geschwefelt, in Stücken. Warenbeschaffenheit gemäß Produktspezifikationen: Hellorange bis dunkelrote, geviertelte, im Ofen getrocknete, geschwefelte Kakis; Textur fleischig, zart, nicht gummiartig; Geruch und Geschmack typisch nach Kakis, ohne Fremdgeruch und -geschmack, nur leicht nach Schwefel. Aus der Produktspezifikation ergibt sich keine über Kapitel 8 hinausgehende Behandlung. Genießbare Früchte und Nüsse, Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806 der KN), getrocknet, andere Früchte als solche der Unterpositionen 0813 1000 bis 0813 4065.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0813

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Früchte, getrocknet. Zu dieser Position gehören getrocknete Früchte, die im frischen Zustand in die Positionen 0807 bis 0810 einzureihen sind. Sie werden entweder direkt an der Sonne oder durch industrielle Verfahren (z. B. Tunnel-Trocknung) getrocknet. Auf diese Weise werden vor allem Aprikosen, Marillen, Pflaumen, Äpfel, Pfirsiche und Birnen behandelt. Getrocknete Äpfel und Birnen können sowohl für den Küchengebrauch als auch zum Herstellen von Apfel- und Birnenwein verwendet werden. Mit Ausnahme von Pflaumen sind diese Früchte in der Regel in Hälften zerteilt oder in Scheiben geschnitten und entsteint oder entkernt. Auch gibt es sie – vor allem Aprikosen und Pflaumen – als platten- oder scheibenförmige Masse, einfach getrocknet. Zu dieser Position gehören auch Tamarindenhülsen. …

Pos. 0813

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Reife, getrocknete Früchte von Lycium barbarum L. (Gemeiner Bocksdorn), die entweder direkt oder in Form eines flüssigen Extrakts verzehrt werden können, sind in die Unterposition 0813 40 95 einzureihen. Sie können auch zur Herstellung anderer Extrakte verwendet werden, die als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Erzeugnisse sind Früchte des Kapitels 8, im Allgemeinen zur menschlichen Ernährung bestimmt (siehe auch Erläuterungen zum HS, Kapitel 8, Allgemeines, erster Absatz). …

Kapitel 08

1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0813.40.95?

Die Zolltarifnummer 0813.40.95 umfasst Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0813.40.95?

Der Drittlandszollsatz für 0813.40.95 beträgt 2,4 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0813.40.95?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 081340. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0813.40.95?

0813.40.95 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0813.40.95 im Zolltarif eingeordnet?

0813.40.95 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels > 081340 andere Früchte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0813.40.95?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0813.40.95 erfasst, zum Beispiel DEBTI48684/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0813.40.95?

KN-Code 0813.40.95 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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