Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0813.50.91: Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels, andere…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0813.50.91 steht für Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels, andere Mischungen, ohne Pflaumen oder Feigen. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0813.50.91 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 08. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0813.50.91
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 08GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
  2. 0813Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
  3. 0813.50Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels
  4. 0813.50.91Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels, andere Mischungen, ohne Pflaumen oder Feigen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0813.50.91

HS-Code0813.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0813.50.918 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Russische Föderation50 %Additional duties
Weißrußland50 %Additional duties
Türkei0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28052/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

Fruchtmischung, Mango und Banane. Bunt bedruckter, wiederverschließbarer Folienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis, zu den Zutaten (Mango, Banane) und zur Inhaltsmenge (12 g). Inhalt: Mischung aus gefriergetrockneten Mangostücken und gefriergetrockneten Bananenscheiben. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die vorliegende Mischung von Früchten über die Bestimmungen des Kapitels 8 der KN hinausgehend behandelt wurde. Mischung von getrockneten Früchten der Positionen 0801 bis 0806 der KN, ohne Pflaumen oder Feigen.

DEBTI28053/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-16

Fruchtmischung, Erdbeere und Banane. Bunt bedruckter, wiederverschließbarer Folienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis, zu den Zutaten (Erdbeere, Banane) und zur Inhaltsmenge (12 g). Inhalt: Mischung aus gefriergetrockneten Erdbeerscheiben und gefriergetrockneten Bananenscheiben. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die vorliegende Mischung von Früchten über die Bestimmungen des Kapitels 8 der KN hinausgehend behandelt wurde. Mischung von getrockneten Früchten der Positionen 0801 bis 0806 der KN (Bananen), ohne Pflaumen oder Feigen.

DEBTI12342/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-11

Studentenfutter Farbloser, transparenter, vorder- und rückseitig bedruckter und etikettierter Folienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis, zu den Zutaten (Rosinen, diverse Nüsse und Schalenfrüchte) und zur Inhaltsmenge (200 g). Inhalt: Mischung aus Rosinen, ganzen Haselnusskernen mit Samenschale, blanchierten, ungerösteten Cashewkernen, ganzen Mandelkernen mit Samenschale und ganzen, teilweise enthäuteten Paranusskernen. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die vorliegende Mischung von Früchten und Nüssen über die Bestimmungen des Kapitels 8 der KN hinausgehend behandelt wurde. Mischung von getrockneten Früchten und Schalenfrüchten der Positionen 0801 bis 0806 der KN, ohne Pflaumen oder Feigen.

FRBTIFR-BTI-2025-06428Erteilt von FRGültig bis 2028-11-17

Mélange de fruits secs et fruits à coque à base de raisins, d'amandes, de noix de cajou, de cerneaux de noix et de noisettes, destiné à la consommation humaine, conditionné pour la vente au détail en pot et en sachet pour un poids allant jusqu’à 2,5 kg.

FRBTIFR-BTI-2025-02490Erteilt von FRGültig bis 2028-06-09

Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d’un mélange de fruits secs, à base de dattes et d'amandes émondées, destinée à la consommation humaine, conditionnée pour la vente au détail en barquette en carton de 150 gr.

FRBTIFR-BTI-2025-02429Erteilt von FRGültig bis 2028-05-11

Préparation alimentaire, se présentant sous la forme d’un mélange de fruits secs, à base de raisins, d'amandes grillées et de noisettes, destinée à la consommation humaine, conditionnée pour la vente au détail en sachet de 250 g.

DEBTI34950/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-24

Trockenfruchtmischung, Studentenfutter mit Joghurt-Pops. Vorgelegt wurde eine Originalpackung, der die Warenbezeichnung sowie Angaben zu den Zutaten, zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (175 g) zu entnehmen sind. Inhalt: Mischung aus Rosinen, gerösteten Erdnusskernen, Mandel- und Haselnusskernen mit Samenhäutchen sowie gepufften Weizenkörnern, die mit einer dünnen, weißen Schicht überzogen sind. Anteil an Rosinen, Mandel- und Haselnusskernen (gemäß Antragsangaben): mehr als 50 GHT Es liegt ein Gemisch aus einer Trockenfruchtmischung der Position 0813, gerösteten Erdnüssen der Position 2008 und aufgeblähtem Getreide der Position 1904 der KN im Sinne der AV 3 b) vor, deren Charakter aufgrund der Menge von der Trockenfruchtmischung bestimmt wird. Mischung von getrockneten Früchten und Schalenfrüchten der Positionen 0801 bis 0806 der KN, ohne Pflaumen oder Feigen.

DEBTI18578/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Riegel aus getrockneten Früchten und Nüssen. Orangefarbener Folienbeutel mit Aufdruck der Warenbezeichnung, der Zutaten (Trockenfrüchte, Cashewkerne), der Nährwertangaben und der Inhaltsmenge (50 g); Inhalt: Braune, fein homogenisierte, zusammengepresste Fruchtmasse in Form eines Riegels (ca. 8,5 cm x 3 cm x 1,5 cm), durchsetzt mit zahlreichen elfenbeinfarbenen, enthäuteten Nussstücken; Geruch vorherrschend nussig; Geschmack nussig, leicht fruchtig, süß, getrockneten Früchten mit Cashewkernen entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine in Kapitel 8 der KN nicht zulässige Bearbeitung. Pflaumen, Feigen (gemäß Zutatenverzeichnis): nicht enthalten Mischung von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten der Positionen 0801 bis 0806 der KN, ohne Pflaumen oder Feigen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0813

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Früchte, getrocknet. Zu dieser Position gehören getrocknete Früchte, die im frischen Zustand in die Positionen 0807 bis 0810 einzureihen sind. Sie werden entweder direkt an der Sonne oder durch industrielle Verfahren (z. B. Tunnel-Trocknung) getrocknet. Auf diese Weise werden vor allem Aprikosen, Marillen, Pflaumen, Äpfel, Pfirsiche und Birnen behandelt. Getrocknete Äpfel und Birnen können sowohl für den Küchengebrauch als auch zum Herstellen von Apfel- und Birnenwein verwendet werden. Mit Ausnahme von Pflaumen sind diese Früchte in der Regel in Hälften zerteilt oder in Scheiben geschnitten und entsteint oder entkernt. Auch gibt es sie – vor allem Aprikosen und Pflaumen – als platten- oder scheibenförmige Masse, einfach getrocknet. Zu dieser Position gehören auch Tamarindenhülsen. …

Pos. 0813

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie(464. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. Dezember 2008) Reife, getrocknete Früchte von Lycium barbarum L. (Gemeiner Bocksdorn), die entweder direkt oder in Form eines flüssigen Extrakts verzehrt werden können, sind in die Unterposition 0813 40 95 einzureihen. Sie können auch zur Herstellung anderer Extrakte verwendet werden, die als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Die Erzeugnisse sind Früchte des Kapitels 8, im Allgemeinen zur menschlichen Ernährung bestimmt (siehe auch Erläuterungen zum HS, Kapitel 8, Allgemeines, erster Absatz). …

Kapitel 08

1. Hierher gehören nicht ungenießbare Früchte und Nüsse (RV E0801000). 2. Gekühlte Früchte und Nüsse werden wie frische Früchte und Nüsse eingereiht (RV E0802000). 3. Getrocknete Früchte oder getrocknete Nüsse dieses Kapitels können teilweise rehydratisiert oder zu folgenden Zwecken behandelt sein: a) um sie zusätzlich zu konservieren oder zu stabilisieren (z. B. durch leichte Hitzebehandlung, Schwefelung, Zusatz von Sorbinsäure oder Kaliumsorbat) (RV E0803A00), b) um ihr Aussehen zu verbessern oder zu erhalten (z. B. durch Zusatz von pflanzlichem Öl oder geringen Mengen von Glucosesirup), vorausgesetzt, sie behalten den Charakter getrockneter Früchte oder getrockneter Nüsse (RV E0803B00). 4. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0813.50.91?

Die Zolltarifnummer 0813.50.91 umfasst Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels, andere Mischungen, ohne Pflaumen oder Feigen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0813.50.91?

Der Drittlandszollsatz für 0813.50.91 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0813.50.91?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 081350. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0813.50.91?

0813.50.91 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0813.50.91 im Zolltarif eingeordnet?

0813.50.91 steht in dieser Hierarchie: 08 GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN > 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels > 081350 Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0813.50.91?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0813.50.91 erfasst, zum Beispiel DEBTI28052/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0813.50.91?

KN-Code 0813.50.91 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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