Zolltarifnummer 0904.22.00: Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, gemahlen oder sonst zerkleinert
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0904.22.00 steht für Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, gemahlen oder sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0904.22.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0904.22.00
- Drittlandszoll
- 5 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0904.22.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 5 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Piment d’Espelette pulvérisé, se présentant sous forme de poudre, destiné à être saupoudrer sur une boisson pour décorer et apporter une touche gustative et olfactive, conditionné pour la vente au détail en sachet de 50g.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Gewürzdarm" um einen schlauchförmig zusammengenähten bzw. rechteckigen, nicht vernähten Zuschnitt aus Vlies, welcher auf der Innenseite mit getrockneter und gemahlener bzw. fein geschroteter Paprika der Gattung Capsicum beschichtet ist. Nach der durchgeführten Untersuchung beträgt die Größe der geschroteten Paprikateile annähernd vollständig weniger als 1 mm. Die Ware dient dazu, die Paprika während des Reifeprozesses gleichmäßig auf eine Fleisch-, Wurst- oder Käseware zu übertragen. Nach der Reifung wird das Vlies entfernt und die Paprika verbleibt auf der Oberfläche der Fertigware (keine endgültige Umhüllung). Eine Einreihung als Spinnstoffware kommt nicht in Betracht, da der Vliesstoff lediglich als Unterlage zum Aufbringen von Gewürzen dient. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Früchte der Gattung Capsicum, gemahlen oder sonst zerkleinert".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem sog. "Gewürzdarm Paprika" um ein zu einer schlauchförmigen Hülle zusammengenähtes Gewebe aus Baumwolle oder Zellwolle, welches auf der Innenseite mit getrockneter und gerebelter bzw. zu einem feinen Pulver gemahlener Paprika der Art Capsicum annum beschichtet ist. Die Ware dient dazu, die Paprika während des Reifeprozesses gleichmäßig auf eine Fleisch-, Wurst- oder Käseware zu übertragen. Nach der Reifung wird das Gewebe entfernt und die Paprika verbleibt auf der Oberfläche der Fertigware (keine endgültige Umhüllung). Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung wird der Charakter der Gewürzdärme durch die Paprika bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Früchte der Gattung Capsicum, gemahlen oder sonst zerkleinert".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem sog. "Gewürzdarm Chili" um ein zu einer schlauchförmigen Hülle zusammengenähtes Gewebe aus Baumwolle oder Zellwolle, welches auf der Innenseite mit getrocknetem, geschrotetem Chili der Gattung Capsicum beschichtet ist. Die Ware dient dazu, den Chili während des Reifeprozesses gleichmäßig auf eine Fleisch-, Wurst- oder Käseware zu übertragen. Nach der Reifung wird das Gewebe entfernt und die Gewürzbeschichtung verbleibt auf der Oberfläche der Fertigware (keine endgültige Umhüllung). Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung wird der Charakter der Gewürzdärme durch den Chili bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Früchte der Gattung Capsicum, gemahlen oder sonst zerkleinert".
Poivron rouge, piment doux du genre Capsicum annuum, séché et broyé, se présentant sous la forme d'une fine poudre rouge, conditionné pour la vente au détail en boîte de 100gr.
Piment du genre Capsicum annuum, séché et broyé, se présentant sous la forme d’une fine poudre rouge, conditionné pour la vente au détail dans un étui de 100 gr contenu dans une boîte cartonnée.
Produsul reprezinta ardei dulce deshidratat (uscat) si macinat. Se prezinta in patru variante: ardei verde zdrobit 9x9 mm sau 2x4 mm si ardei rosu zdrobit 9x9 mm sau 2x4 mm ca bucati uscate de planta (fulgi) amestecate cu seminte. Produsul este obtinut din ardei dulci din specia Capsicum Annum, care sunt proprii consumului uman. Se utilizeaza in industria alimentara.
Cayenne Pfeffer. Weiße, etikettierte Kunststoffdose mit Schraubdeckel und Streueinsatz. Der Etikettaufdruck enthält dieProduktbezeichnung und Verwendungsvorschläge sowie Angaben zum Hersteller, zum Inhalt (60 g) und zur Zusammensetzung. Inhalt: Rötlich braunes, feines Pulver; Geruch und Geschmack nach Cayennepfeffer. Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrockneten, gemahlenen Cayenne Pfeffer der Gattung Capsicum, ohne weitere Zusätze. Die Dose ist Bestandteil eines "Gewürzsets", bestehend aus 24 Dosen mit verschiedenen Kräutern, Gewürzen und Würzsalzen. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfes oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Früchte der Gattung Capsicum, gemahlen oder sonst zerkleinert.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 0904 21 10 bis 0904 22 00: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 0904 des HS, Ziffer 2 genannten Erzeugnisse, sofern sie getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert sind.
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Tenor des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 9. Dezember 1997, Rechtssache C-143/96: Der Begriff „sonst zerkleinert“ in Unterposition 0904 20 1) der Kombinierten Nomenklatur in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3174/88 der Kommission vom 21. September 1988 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zolltarif und der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2886/89 der Kommission vom 2. August 1989 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung Nr. 2658/87 erfasst ein in Stücke von 4 bis 8 mm geschnittenes Produkt nicht. 1) Anmerkung des BMF: Zutreffender KN-Code: 0904 21.
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0904.22.00?
Die Zolltarifnummer 0904.22.00 umfasst Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, gemahlen oder sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0904.22.00?
Der Drittlandszollsatz für 0904.22.00 beträgt 5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0904.22.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090422. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0904.22.00?
0904.22.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0904.22.00 im Zolltarif eingeordnet?
0904.22.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0904 Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert > 090422 gemahlen oder sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0904.22.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0904.22.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-03143. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0904.22.00?
KN-Code 0904.22.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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