Zolltarifnummer 0905.10.00: Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0905.10.00 steht für Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0905.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0905.10.00
- Drittlandszoll
- 6 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0905.10.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ganze Kapselfrüchte ("Schoten") von Pflanzen der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe. Die Schoten weisen eine Länge von 13 bis 18 cm auf. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ganze Kapselfrüchte ("Schoten") von Pflanzen der Art Vanilla planifolia, ohne Zusatzstoffe. Die Schoten weisen eine Länge von 14 cm und mehr auf und sind in vakuumierten Kunststoffbeuteln mit einem Inhalt von 500 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Kapselfrüchte von Pflanzen der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe. Je eine Schote ist in einem Glasröhrchen mit Kunststoffstopfen auf einer bedruckten Pappkarte angebracht verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert" eingereiht.
Dle deklarovaných údajů a poskytnuté fotodokumentace se jedná o celé lusky vanilky (Vanilla planifolia). Používají se jako koření. Vakuově baleno dle specifikace zákazníka, různé velikosti od 250 gramů do 1000 gramů, následně baleno v kartonových krabicích.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ganze Kapselfrüchte ("Schoten") von Pflanzen der Art Vanilla planifolia, ohne Zusatzstoffe. Die Schoten weisen eine Länge von 14 cm und mehr auf und sind in vakuumierten Kunststoffbeuteln mit einem Inhalt von 500 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
Vanille présentée en gousse de 5 g, conditionnée en vrac.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete Kapselfrüchte von Pflanzen der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe. Je eine Schote ist in einem Glasröhrchen mit Kunststoffstopfen auf einer bedruckten Pappkarte angebracht verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Vanille ist die sehr aromatische und schwärzliche Frucht (Schote) einer zur Familie der Orchideengewächse gehörenden Kletterpflanze. Neben der langen und der kurzen Vanille gibt es noch eine sehr geringwertige Art (Vanilla pompona), die als Vanillon bezeichnet wird und weich, fast klebrig und immer offen ist. Zu dieser Position gehören nicht: a) Vanille-Oleoresin (manchmal unzutreffend als „Vanille-Resinoid“ oder als „Vanille-Extrakt“ bezeichnet (Position 1302). b) Vanillezucker (Position 1701 oder 1702) c) Vanillin (der Aromagrundstoff der Vanille) (Position 2912).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 214/96 der Kommission vom 2. Februar 19961) (RV L 214), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13) Vanilleschoten, in Stücke geschnitten, leicht nach Vanille und Alkohol riechend, mit einem durch schnittlichen Gehalt an Vanille von 0,14 %, einem Zuckergehalt von 0,6 GHT und einem vorhandenen Alkoholgehalt von 8,6 % mas. Die Ware, der das Vanillin mit Alkohol entzogen worden ist, wird in der Lebensmittelindustrie, z.B. bei der Herstellung von Speiseeis, verwendet. Position 0905 10 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut des KN-Codes 0905 10 00. 1) ABl. EG Nr. L 28/7
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0905.10.00?
Die Zolltarifnummer 0905.10.00 umfasst Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0905.10.00?
Der Drittlandszollsatz für 0905.10.00 beträgt 6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0905.10.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0905.10.00?
0905.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0905.10.00 im Zolltarif eingeordnet?
0905.10.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0905 Vanille > 090510 weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0905.10.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0905.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI41075/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0905.10.00?
KN-Code 0905.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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