Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0906.20.00.00: Zimt und Zimtblüten, gemahlen oder sonst zerkleinert

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0906.20.00.00 steht für Zimt und Zimtblüten, gemahlen oder sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0906.20.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0906.20.00.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0906Zimt und Zimtblüten
  3. 0906.20gemahlen oder sonst zerkleinert
  4. 0906.20.00.00Zimt und Zimtblüten, gemahlen oder sonst zerkleinert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0906.20.00.00

HS-Code0906.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0906.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0906.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI17674/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-19

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrockneten, gemahlenen Zimt, ohne weitere Zusätze. Der Zimt ist in einem Beutel (Inhalt 50g) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt, gemahlen".

FRBTIFR-BTI-2021-02287-02Erteilt von FRGültig bis 2024-06-22

Coffret comprenant : * 7 mini fioles en verre contenant chacune une épice différente, fermées par un bouchon en liège * un set cocktail avec 1 doseur en inox, 1 mélangeur en inox et 1 shaker en inox * une livre avec 7 idées recettes Le produit est conditionné pour la vente au détail dans une boite carton. Ce RTC reprend uniquement la fiole de cannelle en poudre bio.

FRBTIFR-BTI-2021-02781Erteilt von FRGültig bis 2024-06-14

Cannelle, se présentant sous la forme de poudre, de couleur ocre à marron, destinée à être utilisée comme épice, conditionnée pour la vente au détail en sachet de 25 g.

FRBTIFR-BTI-2021-02472Erteilt von FRGültig bis 2024-05-04

Cannelle broyée se présentant sous la forme d’une poudre fine de couleur brune destinée à l’alimentation animale et conditionnée pour la vente en sac de 25kg.

DEBTI43054/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-29

Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um getrockneten, fein gemahlenen Zimt. Der Zimt ist in einer Verpackung aus Kunststofffolie für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Nettogewicht 75 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt, gemahlen".

DEBTI51383/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-24

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "LeChef Stick Zimt" um getrockneten, fein gemahlenen Zimt. Der Zimt ist in einer tubenförmigen Verpackung (Inhalt 4 g) mit abgeflachtem Deckel als Standfläche verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt, gemahlen".

FRBTIFR-RTC-2017-003256Erteilt von FRGültig bis 2021-03-18

Cannelle réduite en poudre, conditionnée pour la vente au détail en boite de 28 gr.

FR-RTC-2014-004622Erteilt von FRGültig bis 2020-08-11

Cannelle de type Chine, séchée et réduite en poudre, originaire du Cambodge.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0906.20.00.00?

Die Zolltarifnummer 0906.20.00.00 umfasst Zimt und Zimtblüten, gemahlen oder sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0906.20.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 0906.20.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0906.20.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0906.20.00.00?

0906.20.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0906.20.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

0906.20.00.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0906 Zimt und Zimtblüten > 090620 gemahlen oder sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0906.20.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0906.20.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI17674/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0906.20.00.00?

TARIC-Code 0906.20.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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