Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0907.10.00: Gewürznelken, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0907.10.00 steht für Gewürznelken, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0907.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0907.10.00
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0907Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
  3. 0907.10weder gemahlen noch sonst zerkleinert
  4. 0907.10.00Gewürznelken, weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0907.10.00

HS-Code0907.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0907.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI38368/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-10-10

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ganze Gewürznelken von Pflanzen der Art Syzygium aromaticum, ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Gewürznelken, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

FRBTIFR-BTI-2021-04739Erteilt von FRGültig bis 2024-07-22

Clous de girofle séchés, ni broyés ni pulvérisés, de couleur ocre à marron, se présentant sous forme boutons floraux (dénommés "Clous") de la fleur du Giroflier provenant d'arbres de l'espèce Syzygium aromaticum, destinés à la consommation humaine comme épices, conditionnés pour la vente au détail en sachet de 25 grammes.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0907

Erläuterungen zur kombinierten Nomenklatur (KN) Hierher gehören auch Erzeugnisse, die gemahlen oder sonst zerkleinert sind.

Pos. 0907

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Mutternelken, die Früchte des Gewürznelkenbaumes; sie sind nicht so kräftig im Geschmack und Aroma wie die Gewürznelken. 2) Gewürznelken, vor dem Entfalten geerntete und an der Sonne getrocknete Blütenknospen des Gewürznelkenbaumes. 3) Nelkenstiele, die Blütenstiele des Gewürznelkenbaumes. Sie sind kleine, feine Stengel von gräulicher Farbe und kräftigem Geruch. Die Rinde und die Blätter des Gewürznelkenbaumes gehören zu Position 1211.

Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0907.10.00?

Die Zolltarifnummer 0907.10.00 umfasst Gewürznelken, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0907.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 0907.10.00 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0907.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090710. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0907.10.00?

0907.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0907.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

0907.10.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0907 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele > 090710 weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0907.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0907.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI38368/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0907.10.00?

KN-Code 0907.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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