Zolltarifnummer 0908.31.00.00: Muskatnüsse, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0908.31.00.00 steht für Muskatnüsse, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0908.31.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0908.31.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0908.31.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Coffret comprenant : * 7 mini fioles en verre contenant chacune une épice différente, fermées par un bouchon en liège * un set cocktail avec 1 doseur en inox, 1 mélangeur en inox et 1 shaker en inox * une livre avec 7 idées recettes Le produit est conditionné pour la vente au détail dans une boite carton. Ce RTC reprend uniquement la fiole de cardamone verte bio entière.
Cardamome noire entière et séchée (de l’espèce Amomum subulatum, appelée communément grande cardamome ou cardamome brune), non broyée, ni pulvérisée.
Cardamome verte entière et séchée (de l’espèce Elettaria Cardamomum, appelée communément cardamome verte ou cardamome aromatique), non broyée, ni pulvérisée.
Graines de maniguette
Cardamome noire fumée non broyée ni pulvérisée.
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ganze, ca. 1 bis 2 cm lange, getrocknete und dreikantig-längliche Kardamomfrüchte, ohne Zusatzstoffe. Die Früchte sind in einem transparenten, ca. 5 cm langen Glasröhrchen mit Schraubdeckel verpackt. Der Kardamom ist Bestandteil einer in einem Pappkarton verpackten Zusammenstellung, bestehend aus folgenden Waren: - 2 Glasflaschen, jeweils mit Kunststoffstopfen (Pos. 1), - 1 Hand-Sieb aus Metall (Pos. 2), - 1 Trichter aus Metall (Pos 3), - 5 unterschiedliche "Gewürze" (Wacholder, Kardamon, Anis, Koriander, Orangenschale) in einfachen Röhrchen mit Schraubdeckel (Pos. 4, diese Position 5 = Kardamom, Pos. 6, 7 & 8), - 2 Aufklebern für die Flaschen (Pos. 9) und - 1 Rezeptvorschlag bzw. 8-seitige Anleitung aus Papier (Pos. 10). Mit dem Set sollen durch Zugabe der enthaltenen "Gewürze" zu klaren, alkoholischen Getränken (nicht im Set enthalten) verschiedene sog. Gin-Getränke angemischt bzw. lediglich aromatisiert werden. Es dient dem Veredeln des Geschmacks eines bereits fertig produzierten Branntweins nach eigenen Wünschen. Eine Zusammenstellung für Genusszwecke zum Essen oder Trinken, welche Haushaltswaren enthält, stellt sich nicht als eine Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) dar. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kardamomen, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
coques de Cardamome avec graines
Graines de cardamome entières, séchées, conditionnées pour la vente au détail en sachet.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 0908 31 00 und 0908 32 00: Siehe die Erläuterungen zu Position 0908 des HS, Buchstabe c) Ziffern 1 bis 4.
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0908.31.00.00?
Die Zolltarifnummer 0908.31.00.00 umfasst Muskatnüsse, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0908.31.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 0908.31.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0908.31.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090831. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0908.31.00.00?
0908.31.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0908.31.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
0908.31.00.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen > 090831 weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0908.31.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0908.31.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2021-02287-06. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0908.31.00.00?
TARIC-Code 0908.31.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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