Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0909.62.00: Anis-, gemahlen oder sonst zerkleinert

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0909.62.00 steht für Anis-, gemahlen oder sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0909.62.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0909.62.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0909Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
  3. 0909.62gemahlen oder sonst zerkleinert
  4. 0909.62.00Anis-, gemahlen oder sonst zerkleinert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0909.62.00

HS-Code0909.626 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0909.62.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI52285/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-25

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um zu einem feinen Pulver gemahlene Fenchelfrüchte (Foeniculum vulgare) mit einem angenehmen, charakteristischen aromatischen Geruch, ohne Zusatzstoffe. Im Pulver ist ein geringer Besatz an getrockneten, unvermahlenen Fenchelfrüchten enthalten. Die Ware ist in Dosen aus Kunststoff (Inhalt 30 bis 300 g) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fenchelfrüchte, gemahlen oder sonst zerkleinert".

DEBTI55613/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-10

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der als "Ankerkraut Brotgewürz" bezeichneten Ware um eine Gewürzmischung in Pulverform, bestehend aus Pflanzenteilen verschiedener Gewürze der Pos. 0909 (Kümmel, Fenchel, Anis und Koriander). Danach handelt es sich um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 a) zu Kapitel 9. Die Gewürzmischung ist in einem Glas mit Korken oder einem Blockbodenbeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Anis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte, gemahlen oder sonst zerkleinert".

ATBTI2017/000722Erteilt von ATGültig bis 2021-01-30

Braungesprenkelte, würzig-aromatisch riechende und schmeckende, pulverförmige Gewürzmischung im Sinne der Anmerkung 1, lit. a) zu Kapitel 09; im Wesentlichen bestehend aus gemahlenem Fenchel, Kümmel und Koriander; kein zusammengesetztes Würzmittel der Position 2103.

AT2011/000525Erteilt von ATGültig bis 2018-01-16

Grobe, pulverförmige Gewürzmischung im Sinne der Anmerkung 1, lit. a) zu Kapitel 09, würzig und nach Kümmel riechend; im Wesentlichen bestehend aus getrockneten, zerkleinerten Gewürzen (Kümmel, Koriander, Fenchel); das Erzeugnis dient als Gewürzmischung zur Geschmacksverstärkung von Brot- und Backwaren; kein zusammengesetztes Würzmittel der Position 2103.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0909

Zu Unterpositionen 0909 61 00 und 0909 62 00 : Siehe die Erläuterungen zu Position 0909 des HS, erster und dritter Absatz. Kümmelfrüchte sind eiförmig, länglich und riefig.

Pos. 0909

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Diese Früchte oder Samen werden als Gewürze für Speisen, zum Herstellen von Getränken und zu medizinischen Zwecken verwendet. Sie bleiben auch dann in dieser Position, wenn sie, wie insbesondere im Falle von Anisfrüchten, zum Herstellen von Aufgüssen (z. B. in kleinen Beuteln) aufgemacht sind. Anisfrüchte sind eiförmig, längsgerippt, graugrün und von sehr charakteristischem, aromatischem Geruch und Geschmack. Sternanisfrüchte (Badian) sind sternförmig. Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte sind die aromatischen Samen bestimmter Umbelliferen und werden überwiegend bei der Likörherstellung verwendet. Fenchelfrüchte sind die Samen von Fenchelkraut. Sie sind entweder dunkelgrau mit starkem, angenehmem Geruch oder blassgrün mit eigentümlich mildem Geruch. …

Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0909.62.00?

Die Zolltarifnummer 0909.62.00 umfasst Anis-, gemahlen oder sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0909.62.00?

Der Drittlandszollsatz für 0909.62.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0909.62.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 090962. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0909.62.00?

0909.62.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0909.62.00 im Zolltarif eingeordnet?

0909.62.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren > 090962 gemahlen oder sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0909.62.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0909.62.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI52285/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0909.62.00?

KN-Code 0909.62.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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