Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0910.12.00: Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0910.12.00 steht für Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0910.12.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0910.12.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
  3. 0910.12gemahlen oder sonst zerkleinert
  4. 0910.12.00Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0910.12.00

HS-Code0910.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0910.12.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-08911Erteilt von FRGültig bis 2029-02-16

Gingembre, blanchi, broyé en purée et surgelé, se présentant sous la forme de galet, conditionné pour la vente au détail dans un carton vrac d’un poids de 10 kg.

FRBTIFR-BTI-2025-02697-05Erteilt von FRGültig bis 2028-06-18

Assortiment conditionné pour la vente en détail d'un coffret en carton contenant : - 7 mini fioles en verre contenant chacune une épice différente, fermées par un bouchon en liège soit : -1 mini fiole de brisure de menthe bio 2 g, -1 mini fiole de cardamome bio 7.5 g, -1 mini fiole de fleur de lavande bio 2 g, -1 mini fiole de fleur de thym bio 3 g, -1 mini fiole de cannelle en poudre bio 6 g, -1 mini fiole de gingembre bio 3 g, -1 mini fiole de poivre noir bio 7 g. - un set cocktail contenant : - 1 doseur en inox, - 1 mélangeur en inox, - 1 shaker en inox. - un livre avec 7 idées recettes. Ce RTC reprend uniquement la fiole de gingembre bio

DEBTI10355/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-04-10

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete und gemahlene Wurzeln des roten Ingwers (Zingiber officinale var. Rubrum) ohne weitere Zusätze. Ingwer der Gattung Zingiber officinale (syn. "Amomum zingiber") wird hauptsächlich zum Würzen von Speisen verwendet. Eine anderweitige Verwendung (beispielsweise zu Zwecken der Medizin) steht der Einreihung nicht entgegen. Die Ware ist in Aluminiumfolien-Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, gemahlen".

DEBTI728/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-03-07

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, zu einem Pulver gemahlene Ingwerwurzeln (Zingiber officinale var. amarum). Der Ingwer ist in einem Aluminiumfolienbeutel mit einem Inhalt von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, gemahlen".

FRBTIFR-BTI-2021-04682Erteilt von FRGültig bis 2024-07-05

Rhizome de gingembre, séché, se présentant sous la forme de poudre, de couleur beige, utilisé comme produit alimentaire (épice), conditionnée pour la vente au détail en sachet de 50g.

DEBTI24904/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-07

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um fein zerkleinerten Ingwer, der mit einem Zusatz zu einer verzehrfertigen Paste zubereitet ist. Bei der als "Ingwerpaste" bezeichneten Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack vorherrschend (charakterbestimmend), so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert.

DE3549/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-19

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem so genannten "Ingwer Gewürztee" um eine Mischung von Ingwer mit Süßholzwurzel (Pos. 1211). Auf Grund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch das Gewürz Ingwer bestimmt, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 09 behalten hat. Nach den zusätzlichen Antragsangaben handelt es sich um gemahlene Erzeugnisse. Die Mischung ist in 20 handelsüblichen Filterbeuteln á 2,0 g in einer bedruckten Faltschachtel aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, gemahlen".

DE21998/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-12-01

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um fein zerkleinerten Ingwer, der mit Stärke, Salz, Essig, Zitronensaft und einem Süßungsmittel zu einer verzehrfertigen Paste zubereitet ist. Bei der als "Ingwerpaste" bezeichneten Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack vorherrschend (charakterbestimmend), so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Das Erzeugnis ist in einer farbig gestalteten Kunststofftube (Inhalt 40g) abgepackt und in einer Faltschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0910

Zu Unterpositionen 0910 11 00 und 0910 12 00 : Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Buchstabe a). Hierher gehören frische, getrocknete oder zerkleinerte Wurzelstöcke von Ingwer (Amomum zingiber L.). Hierher gehört sowohl ungeschälter grauer (sog. schwarzer) Ingwer als auch geschälter weißer Ingwer.

Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0910.12.00?

Die Zolltarifnummer 0910.12.00 umfasst Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0910.12.00?

Der Drittlandszollsatz für 0910.12.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0910.12.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 091012. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0910.12.00?

0910.12.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0910.12.00 im Zolltarif eingeordnet?

0910.12.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze > 091012 gemahlen oder sonst zerkleinert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0910.12.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0910.12.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-08911. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0910.12.00?

KN-Code 0910.12.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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