Zolltarifnummer 0910.20.10: Safran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 0910.20.10 steht für Safran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
0910.20.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 0910.20.10
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0910.20.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der durch eine Abbildung veranschaulichten Ware um rote, getrocknete Fäden (ganze Blütennarben) von Pflanzen der Art Crocus sativus (Safran), ohne Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Safran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. Safran "Pushali" und Safran "Sargol" um rote bzw. hell-rote getrocknete Fäden (getrocknete Narben/Griffel/Blütenteile) von der Pflanzenart Crocus sativus, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind. Der Safran soll überwiegend als Zutat in der Lebensmittel- sowie Pharmaindustrie verwendet werden. Die Ware wird in Aluminiumbeuteln verpackt und vertrieben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Safran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".
Nach den Angaben des Antragstellers und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ganze Safranfäden (Stempel von Blüten der Krokusart Crocus Sativus). Die Safranfäden sind in Dosen zu 1 Gramm verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um weder gemahlenen noch sonst zerkleinerten Safran.
Dle údajů žadatele se jedná o šafrán setý (Crocus sativus) – nedrcené ani nemleté blizny. Vzhled vzorku: sušené části (blizny květů) červené, žluté a oranžové barvy, pronikavé vůně. Deklarovaný účel použití: jako koření v gastronomii. Deklarované balení: 50 g výrobku v plastové fólii.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 0910 20 10 und 0910 20 90: Siehe die Erläuterungen zu Position 0910 des HS, Absatz b).
1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 0910.20.10?
Die Zolltarifnummer 0910.20.10 umfasst Safran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 0910.20.10?
Der Drittlandszollsatz für 0910.20.10 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 0910.20.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 091020. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0910.20.10?
0910.20.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 0910.20.10 im Zolltarif eingeordnet?
0910.20.10 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze > 091020 Safran. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0910.20.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0910.20.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI123/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 0910.20.10?
KN-Code 0910.20.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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