Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0910.99.10.00.0: Samen von Bockshornklee

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0910.99.10.00.0 steht für Samen von Bockshornklee. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0910.99.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
0910.99.10.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
  3. 0910.99andere Gewürze, andere
  4. 0910.99.10Samen von Bockshornklee
  5. 0910.99.10.00.0Samen von Bockshornklee

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0910.99.10.00.0

HS-Code0910.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0910.99.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0910.99.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer0910.99.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24949/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-07

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um getrocknete, ganze Samen vom Bockshornklee (Trigonella foenum-graecum) ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen von Bockshornklee".

DEBTI13360/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-05-01

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um getrocknete, ganze Samen vom Bockshornklee (Trigonella foenum-graecum) ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen von Bockshornklee".

DEBTI20947/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-30

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um getrocknete, ganze Samen vom Bockshornklee (Trigonella foenum-graecum) ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen von Bockshornklee".

DE24137/09-1Erteilt von DEGültig bis 2016-06-07

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um hellbraune, unregelmäßig gerundete, flache, rauten- bis rhombenförmige, harte Bockshornkleesamen mit fein punktierter Oberfläche. Nach Antragsangaben wird die Ware in Großgebinden (25 kg Säcke) importiert. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "anderes, als in den Pos. 0904 - 0909 genanntes Gewürz", hier: Samen von Bockshornklee

DEHH/478/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-04-13

Bockshornkleesamen Hellbraune, unregelmäßig gerundete, flache, rauten- bis rhombenförmige, harte Samen mit fein punktierter Oberfläche mit würzigem Geruch. Danach kann die Antragsangabe "Bockshornkleesamen" als zutreffend angesehen werden. Nach Antragsangaben ist die Ware in Großgebinden verpackt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0910

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: a) Ingwer (einschließlich frischer Ingwer, in Salzlake vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss in diesem Zustand ungeeignet); nicht hierher gehört in Sirup haltbar gemachter Ingwer (Position 2008). b) Safran; das sind die getrockneten Blütennarben und Blütengriffel der Pflanze gleichen Namens (Crocus sativus). Er findet sich im Handel auch in Form eines orangeroten Pulvers; sein Geruch ist stark, durchdringend und angenehm. Er enthält einen Farbstoff von geringer Beständigkeit. Er wird als Gewürz, zum Herstellen von Zuckerwaren und in der Medizin verwendet. c) Kurkuma (Curcuma longa), wegen ihrer goldgelben Farbe manchmal ungenau als „indischer Safran“ bezeichnet; ihr Wurzelstock wird entweder in ganzer Form oder – häufiger – in Pulverform gehandelt. …

Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0910.99.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 0910.99.10.00.0 umfasst Samen von Bockshornklee. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0910.99.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 0910.99.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0910.99.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 091099. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0910.99.10.00.0?

0910.99.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0910.99.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

0910.99.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze > 091099 andere Gewürze, andere > 09109910 Samen von Bockshornklee. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0910.99.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0910.99.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI24949/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0910.99.10.00.0?

Warennummer 0910.99.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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