Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 0910.99.33.00: Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, anderer

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 0910.99.33.00 steht für Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, anderer. Der Drittlandszollsatz beträgt 7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

0910.99.33.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 09. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
0910.99.33.00
Drittlandszoll
7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  2. 0910Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
  3. 0910.99andere Gewürze, andere
  4. 0910.99.33Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, anderer
  5. 0910.99.33.00Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, anderer

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 0910.99.33.00

HS-Code0910.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code0910.99.338 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code0910.99.33.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll7 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2021-02287-07Erteilt von FRGültig bis 2024-06-22

Coffret comprenant : * 7 mini fioles en verre contenant chacune une épice différente, fermées par un bouchon en liège * un set cocktail avec 1 doseur en inox, 1 mélangeur en inox et 1 shaker en inox * une livre avec 7 idées recettes Le produit est conditionné pour la vente au détail dans une boite carton. Ce RTC reprend uniquement la fiole de fleur de thym bio.

DEBTI20595/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-07-11

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um gefriergetrockneten, geschnittenen Thymian (Thymus vulgaris) ohne weitere Zusätze. Die Ware ist in Verpackungseinheiten mit einem Gewicht von 6 kg oder 12 kg in einem Poly-/Alubeutel mit einem Umkarton aus Pappe aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, anderer als Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.).

DEBTI56814/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-20

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine Pflanze der Art Thymus × citriodorus (Zitronenthymian), die in einen einfachen Pflanztopf gepflanzt ist. Die Pflanze wird nicht zu Pflanzzwecken verwendet sondern soll vergleichbar mit Küchenkräutern zum "Würzen" von Lebensmitteln vertrieben werden (somit keine Ware des Kapitels 6). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, Zitronenthymian (Thymus × citriodorus) frisch.

FRBTIFR-RTC-2017-006520Erteilt von FRGültig bis 2020-11-27

Thym (Thymus Vulgaris), séché et coupé, présenté en sachet d’infusion

FR-RTC-2014-003290Erteilt von FRGültig bis 2020-09-14

Mélange reconstitué de thym (Thymus vulgaris) et laurier ( Laurus nobilis), composé de fragments végétaux agglomérés, aux vertus aromatisantes (caractéristiques olfactives et gustatives similaires à la matière de départ), présenté en feuilles compressées très fines (300 g/m2) de couleur beige, destiné à la fabrication d'emballages alimentaires, d'emballages pour cuisson. Le produit est obtenu par agglomération du résidu d'infusion de feuilles de laurier et de thym (addition de fibres de cellulose, ajout d'un agent de résistance humide et laminage de l'ensemble), puis imprégnation de la feuille ainsi obtenue avec le liquide d'infusion, suivie d'un séchage.

FR-RTC-2014-003289Erteilt von FRGültig bis 2020-07-22

Thym (Thymus vulgaris) reconstitué, composé de fragments végétaux agglomérés, aux vertus aromatisantes (caractéristiques olfactives et gustatives similaires à la matière de départ), présenté en feuilles compressées très fines (300 g/m2) de couleur beige, destiné à la fabrication de nouvelles formes d'emballages alimentaires et d'emballages pour cuisson. Le produit est obtenu par agglomération du résidu d'infusion de thym (addition de fibres de cellulose, ajout d'un agent de résistance humide et laminage de l'ensemble), puis imprégnation de la feuille ainsi obtenue avec le liquide d'infusion, suivie d'un séchage.

FR-RTC-2017-000485Erteilt von FRGültig bis 2020-03-28

Thym non broyé ni pulvérisé sur poche en matière plastique destinée à recevoir des préparations alimentaires de viande pour transfert uniforme de l'aromate pendant la cuisson.

DE11707/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-07-03

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrockneten, gerebelten Thymian (Thymus vulgaris), ohne weitere Zusätze. Die Ware ist in blaue Polybeutel mit einem Umkarton aus Pappe und einem Gewicht von 6 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, anderer als Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.), hier Thymus vulgaris.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 0910

Zu Unterpositionen 0910 99 31 bis 0910 99 39: Hierher gehört Thymian, von dem es mehrere Arten gibt (Thymus vulgaris, Thymus zygis, Thymus serpyllum L oder Quendel), auch getrocknet. Zu Unterposition 0910 99 33: Hierher gehören z. B. die abgestreiften und getrockneten Blätter und Blüten von Thymus vulgaris oder von Thymus zygis.

Kapitel 09

1. Miteinander gemischte Waren der Positionen 0904 bis 0910 werden wie folgt eingereiht: a) miteinander gemischte Waren einer Position bleiben in dieser Position (RV E09011A0); b) miteinander gemischte Waren verschiedener Positionen gehören zu Position 0910 (RV E09011B0). Waren der Positionen 0904 bis 0910 (einschließlich der unter den Buchstaben a) und b) bezeichneten Mischungen), die andere Stoffe enthalten, bleiben in Kapitel 9, vorausgesetzt, dass derartige Mischungen den Charakter der Waren dieser Positionen behalten haben; andernfalls sind diese Mischungen von Kapitel 9 ausgeschlossen; sie gehören zu Position 2103, wenn sie zusammengesetzte Würzmittel sind (RV E0901200). 2. Zu Kapitel 9 gehören nicht Kubebenpfeffer (Piper cubeba) und andere Waren der Position 1211 (RV E0902000). Zusätzliche Anmerkungen 1. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 0910.99.33.00?

Die Zolltarifnummer 0910.99.33.00 umfasst Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, anderer. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 0910.99.33.00?

Der Drittlandszollsatz für 0910.99.33.00 beträgt 7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 0910.99.33.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 091099. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 0910.99.33.00?

0910.99.33.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 0910.99.33.00 im Zolltarif eingeordnet?

0910.99.33.00 steht in dieser Hierarchie: 09 KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE > 0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze > 091099 andere Gewürze, andere > 09109933 Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, anderer. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 0910.99.33.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 0910.99.33.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2021-02287-07. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 0910.99.33.00?

TARIC-Code 0910.99.33.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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