Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1001.99.00.15: Weizen und Mengkorn, drugo

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1001.99.00.15 steht für Weizen und Mengkorn, drugo. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):0.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1001.99.00.15 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 10. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1001.99.00.15
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):0.000 EUR TNE
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 10GETREIDE
  2. 1001Weizen und Mengkorn
  3. 1001.99andere
  4. 1001.99.00andere, andere
  5. 1001.99.00.15Weizen und Mengkorn, drugo

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1001.99.00.15

HS-Code1001.996 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1001.99.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1001.99.00.1510 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):0.000 EUR TNEMFN
Albanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Israel0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Bosnien und Herzegowina0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1001

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Es gibt zwei Hauptarten von Weizen: 1) Weichweizen, weich, halbhart oder hart, gewöhnlich mit mehligem Bruch. 2) Hartweizen (siehe Unterpositions-Anmerkung 1 zu diesem Kapitel). Dieser ist im Allgemeinen von bernsteingelber bis brauner Farbe und hat gewöhnlich eine glasige, durchscheinende und hornartige Bruchstelle. Spelz, eine Weizenart mit kleinen braunen Körnern, dessen Spelzen sich beim Dreschen nicht vollständig vom Korn lösen, gehört ebenfalls zu dieser Position. Mengkorn ist ein Gemenge von Weizen und Roggen, meist von zwei Dritteln Weizen und einem Drittel Roggen. Für die Anwendung der Unterposition 1001 11 und 1001 91 umfasst der Begriff „Saatgut“ nur Weizen oder Mengkorn, der bzw. das von den zuständigen nationalen Behörden als Saatgut anerkannt ist

Pos. 1001

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 323/2008 der Kommission vom 8. April 2008 (ABl. EU Nr. L 98/3) (RV L 323/08), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 3. Artikel aus Spinnstoff in Form eines Gürtels, der mit Weizenkörnern gefüllt ist und nach Erhitzen in der Mikrowelle zur Linderung von Rückenschmerzen dient. Unterposition 1001 99 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 1001 und 1001 99 00. Der Weizen in dem Gürtel soll gespeicherte Wärme abgeben und verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter als Getreide der Position 1001. Die Ware hat keine therapeutischen oder prophylaktischen Eigenschaften im Sinne des Kapitels 30.

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1001.99.00.15?

Die Zolltarifnummer 1001.99.00.15 umfasst Weizen und Mengkorn, drugo. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1001.99.00.15?

Der Drittlandszollsatz für 1001.99.00.15 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):0.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1001.99.00.15?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 100199. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1001.99.00.15?

1001.99.00.15 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1001.99.00.15 im Zolltarif eingeordnet?

1001.99.00.15 steht in dieser Hierarchie: 10 GETREIDE > 1001 Weizen und Mengkorn > 100199 andere > 10019900 andere, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1001.99.00.15?

Zu 1001.99.00.15 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1001.99.00.15?

TARIC-Code 1001.99.00.15 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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