Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1006.30.92: Reis, vollständig geschliffener Reis, anderer, rundkörniger

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1006.30.92 steht für Reis, vollständig geschliffener Reis, anderer, rundkörniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 175.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1006.30.92 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 10. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1006.30.92
Drittlandszoll
175.000 EUR TNE
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 10GETREIDE
  2. 1006Reis
  3. 1006.30halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
  4. 1006.30.92Reis, vollständig geschliffener Reis, anderer, rundkörniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1006.30.92

HS-Code1006.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1006.30.928 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll175.000 EUR TNEMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Israel0 %Tariff preference
Bosnien und Herzegowina0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Papua-Neuguinea0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2025-02851Erteilt von FRGültig bis 2028-07-16

Assortiment conditionné pour la vente au détail d'un kit destiné à la préparation de sushis pour deux personnes, contenu dans une boite cartonnée, contenant : - 200 g de riz à sushi présentant les caractéristiques d’un riz à grain rond, blanchi, non étuvé, - 3 feuilles d'algues Nori, - 2 sachets de wasabi, - 1 sachet de sauce soja, - 1 sachet de gingembre, - 1 sachet d’assaisonnement pour le riz, - 1 natte de bambou, - 2 paires de baguettes.

DEBTI7428/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-06-02

Rundkornreis Antragsangaben: Rundkornreis aus Korea in Abpackungen zu 2,5 kg, 5 kg und 10 kg, vollständig geschliffen, nicht parboiled. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: überwiegend vollständig geschliffene Reiskörner, rundkörnig, nicht parboiled mit einem geringen Anteil an Bruchreis, augenscheinlich weder vorgekocht noch gegart, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Anteil an vollständig geschliffenen, ganzen Reiskörnern (gemäß Beschaffenheit): mindestens 90 GHT. Parboiled Reis (gemäß Angabe): nein. Durchschnittliche Länge der ganzen Reiskörner (gemäß Angabe): 5,2 mm oder weniger. Verhältnis der Länge zur Breite der ganzen Reiskörner (gemäß Beschaffenheit): weniger als 2. Anteil Bruchreis (gemäß Beschaffenheit): deutlich weniger als 10 GHT. Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, anderer als parboiled, rundkörnig.

DEBTI5597/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-23

Rundkornreis Antragsangaben: Sushi Rundkornreis in Beuteln à 2 kg, vollständig geschliffen, nicht parboiled. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: überwiegend vollständig geschliffene Reiskörner, rundkörnig, nicht parboiled mit einem geringen Anteil an Bruchreis, augenscheinlich weder vorgekocht noch gegart, abgepackt in einem buntbedruckten, überwiegend weißen Originalkunststoffbeutel, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Anteil an vollständig geschliffenen, ganzen Reiskörnern (gemäß Beschaffenheit): mindestens 90 GHT. Parboiled Reis (gemäß Angaben): nein. Durchschnittliche Länge der ganzen Reiskörner (gemäß Beschaffenheit): 5,2 mm oder weniger. Verhältnis der Länge zur Breite der ganzen Reiskörner (gemäß Beschaffenheit): weniger als 2. Anteil Bruchreis (gemäß Beschaffenheit): deutlich weniger als 10 GHT. Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, anderer als parboiled, rundkörnig.

DEBTI5595/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-05-23

Rundkornreis Antragsangaben: Sushi Rundkornreis in Beuteln à 2 kg, vollständig geschliffen, nicht parboiled. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: überwiegend vollständig geschliffene Reiskörner, rundkörnig, nicht parboiled mit einem geringen Anteil an Bruchreis, augenscheinlich weder vorgekocht noch gegart, abgepackt in einem buntbedruckten, überwiegend weißen Originalkunststoffbeutel, in Aufmachung für den Einzelverkauf. Anteil an vollständig geschliffenen, ganzen Reiskörnern (gemäß Beschaffenheit): mindestens 90 GHT. Parboiled Reis (gemäß Angaben): nein. Durchschnittliche Länge der ganzen Reiskörner (gemäß Beschaffenheit): 5,2 mm oder weniger. Verhältnis der Länge zur Breite der ganzen Reiskörner (gemäß Beschaffenheit): weniger als 2. Anteil Bruchreis (gemäß Beschaffenheit): deutlich weniger als 10 GHT. Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, anderer als parboiled, rundkörnig.

DEBTI14602/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-14

Warenzusammenstellung mit vollständig geschliffenem Rundkornreis. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Sushi Reis, im 250 g Paket als Teil einer Warenzusammenstellung. Es wurden vertrauliche Angaben gemacht. Beschaffenheit des Warenmusters zur verbindlichen Zolltarifauskunft DE B/18988/11-1: Kunststoffbeutel, darin als charakterbestimmender Bestandteil ein Kunststoffbeutel mit 250 g Reis. Der Reis ist nicht vorgekocht oder gegart und die Körner weisen eine Länge von 5,2 mm oder weniger und ein Verhältnis der Länge zur Breite von weniger als 2 auf. Der Gehalt an ganzen, vollständig geschliffenen Reiskörnern beträgt augenscheinlich mindestens 90 GHT. Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, anderer als parboiled, rundkörnig, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger.

DEBTI30815/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-16

Antragsangaben: vollständig geschliffener Rundkornreis, nicht parboiled. Verpackung: in 5 kg Beuteln. Durchschnittliche Körnerlänge: 4,6 mm; durchschnittlicher Körnerdurchmesser: 2,6 mm. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: buntbedruckter Originalkunststoffbeutel, in Aufmachung für den Einzelverkauf, darin augenscheinlich überwiegend rundkörnige, vollständig geschliffene Reiskörner mit einem sehr geringen Anteil an gebrochenen Körnern. Augenscheinlich ist der Reis weder vorgekocht noch gegart, besitzen die Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger und ein Verhältnis der Länge zur Breite von weniger als 2. Der vollständig geschliffene Rundkornreis (nicht parboiled) bestimmt den Charakter der Ware. Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, anderer als parboiled, rundkörnig.

DEBTI25754/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-03-21

Warenzusammenstellung zur Herstellung eines japanischen Reisgerichtes (Sushi). Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Starterset für Sushi mit Reis in Einzelverkaufsverpackung (2 Portionen), 6 Sets pro Karton. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Milchig, transparente Einweg-Kunststoffdose mit rotem Kunststoffdeckel und buntbedruckter Pappbanderole, darin: 2 x 175 g Rundkornreis im Kochbeutel, 15 g geröstete Nori-Seealgenblätter, 40 ml Essigzubereitung für Sushi, 40 ml Sojasauce, 2 x 5 g Meerettichpaste mit Wasabi, 6 g eingelegter Ingwer mit Süßungsmittel, 1 Bambusmatte (24 cm x 24 cm), zwei Paar Einwegestäbchen, jeweils separat verpackt, 1 Flyer mit Zubereitungsanweisung. Bei dem als Sushi-Reis bezeichneten Reis handelt es sich augenscheinlich um einen vollständig geschliffenen Reis, nicht parboiled, mit einem geringen Anteil an halbgeschliffenen Reiskörnern sowie Bruchreis, weder vorgekocht noch gegart. Augenscheinlich weisen die Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger, ein Verhältnis der Länge zur Breite von weniger als 2 auf und beträgt der Gehalt an vollständig geschliffenen, ganzen Reiskörnern mindestens 90 GHT. Der Reis bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung. Reis, vollständig geschliffen, auch poliert oder glasiert, anderer als parboiled, rundkörnig.

DE27058/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-04-23

Antragsangaben: vollständig geschliffener Rundkornreis. Verpackung: in einer Packung a 1 kg. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Augenscheinlich liegt eine Mischung aus rundkörnigem, vollständig geschliffenem Reis, nicht parboiled, halb geschliffenem Reis, nicht parboiled und Bruchreis vor, verpackt in einer klarsichtigen Zellophantüte. Augenscheinlich ist der Reis weder vorgekocht noch gegart, besitzen die Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger und ein Verhältnis der Länge zur Breite von weniger als 2. Der größte Anteil liegt augenscheinlich als vollständig geschliffener Rundkornreis vor. Der vollständig geschliffene Rundkornreis bestimmt den Charakter der Ware. Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, anderer als parboiled, rundkörnig.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1006

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 10.

Pos. 1006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Rohreis (Paddy-Reis), d. h. Reis, dessen Körner noch von ihrer Strohhülse umgeben sind, die sie fest umschließt. 2) Geschälter Reis („Cargo-Reis“ oder „Braunreis“), das ist Reis, der von der Strohhülse durch Enthülsungsmaschinen befreit, aber noch von der Silberhaut (Perikarp) umgeben ist. Geschälter Reis enthält fast immer eine geringe Menge an Paddy-Körnern. 3) Halbgeschliffener Reis, d. h. ganze Reiskörner, deren Silberhaut teilweise entfernt worden ist. 4) Vollständig geschliffener Reis, d. h. ganze Reiskörner, deren Silberhaut durch konisch geformte Schleifkegel entfernt worden ist. Vollständig geschliffener Reis kann zur Verbesserung des Aussehens poliert und anschließend glasiert sein. …

Pos. 1006

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Zu den Unterpositionen 1006 30 92, 1006 30 94, 1006 30 96 und 1006 30 98: Verordnung (EWG) Nr. 1395/93 der Kommission vom 4. Juni 19932) RV L 1395): Vollständig geschliffener, sogenannter „mikronisierter“ Reis. Es handelt sich um Reis, der einer thermischen Behandlung mit Infrarotstrahlen unterzogen wurde, wobei keine Verkleisterung der Stär-ke auftritt. Unterpositionen 1006 30 92, 1006 30 94, 1006 30 96, 1006 30 98 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1006, 1006 30, 1006 30 92, 1006 30 94, 1006 30 96 und 1006 30 98. Die thermische Behandlung geht nicht so weit, dass die Struktur der Reiskörner verändert wird. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1006.30.92?

Die Zolltarifnummer 1006.30.92 umfasst Reis, vollständig geschliffener Reis, anderer, rundkörniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1006.30.92?

Der Drittlandszollsatz für 1006.30.92 beträgt 175.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1006.30.92?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 100630. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1006.30.92?

1006.30.92 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1006.30.92 im Zolltarif eingeordnet?

1006.30.92 steht in dieser Hierarchie: 10 GETREIDE > 1006 Reis > 100630 halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1006.30.92?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1006.30.92 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-02851. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1006.30.92?

KN-Code 1006.30.92 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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