Zolltarifnummer 1006.30.96: Reis, vollständig geschliffener Reis, anderer, langkörniger, mit einem Verhältnis der…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1006.30.96 steht für Reis, vollständig geschliffener Reis, anderer, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3. Der Drittlandszollsatz beträgt 175.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1006.30.96 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 10. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1006.30.96
- Drittlandszoll
- 175.000 EUR TNE
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1006.30.96
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 175.000 EUR TNE | MFN |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Marokko | 0 % | Tariff preference |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines… | 0 % | Tariff preference |
| Israel | 0 % | Tariff preference |
| Bosnien und Herzegowina | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Papua-Neuguinea | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Antragsangaben: Klebreis aus Vietnam, vollständig geschliffen, langkörnig. Äußere Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Mischung aus naturweißen ganzen und angebrochenen, vollständig geschliffenen und halbgeschliffenen Reiskörnern, langkörnig, nicht parboiled, mit deutlichem Anteil an Bruchreis, abgepackt in einem transparenten Kunststoffbeutel. Vollständig geschliffene Reiskörner (augenscheinlich): mehr als 50 GHT, aber weniger als 90 GHT. Halbgeschliffene Reiskörner (augenscheinlich): mehr als 10 GHT, aber weniger als 50 GHT. Durchschnittliche Länge d. ganzen Körner (augenscheinlich): 6,0 mm oder mehr. Verhältnis der Länge zur Breite (augenscheinlich): mehr als 2, jedoch weniger als 3. Parboiled Reis (augenscheinlich): nein (zudem weder vorgekocht noch gegart). Bruchreis (augenscheinlich): enthalten. Zolltariflich handelt sich um eine Mischung aus vollständig geschliffenem Reis, halbgeschliffenem Reis und Bruchreis. Charakterbestimmend ist der vollständig geschliffene, langkörnige Reis. Zolltariflicher Befund: Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, nicht parboiled, langkörnig, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3.
Antragsangaben: Langkornreis. Klebreis. Äußere Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: weiße, vollständig geschliffene Reiskörner, langkörnig, nicht parboiled, mit wenig Bruchreis, verpackt in einer klarsichtigen Kunststofftüte. Augenscheinlich ist der Reis weder vorgekocht noch gegart, besitzen die Körner eine Länge von 6,0 mm oder mehr und beträgt der Gehalt an vollständig geschliffenen, ganzen Reiskörnern mindestens 90 GHT. Verhältnis der Länge zur Breite, gemäß Analyse: mehr als 2, jedoch weniger als 3 Reis, vollständig geschliffen, auch poliert, anderer als parboiled, langkörnig, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3.
Langkornreis. Äußere Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: naturweiße, vollständig geschliffene, ganze und gebrochene Reiskörner, nicht parboiled. Gehalt an Bruchreis: 5 GHT oder weniger. (Ganze Reiskörner im Sinne der VO (EG) Nr. 1785/2003 sind ganze Körner und gebrochene Körner mit einer Länge von mehr als drei Viertel der durchschnittlichen Länge der ganzen Körner.) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, anderer als parboiled, langkörnig, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2 jedoch weniger als 3.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Zusätzliche Anmerkung 1 zu Kapitel 10.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Rohreis (Paddy-Reis), d. h. Reis, dessen Körner noch von ihrer Strohhülse umgeben sind, die sie fest umschließt. 2) Geschälter Reis („Cargo-Reis“ oder „Braunreis“), das ist Reis, der von der Strohhülse durch Enthülsungsmaschinen befreit, aber noch von der Silberhaut (Perikarp) umgeben ist. Geschälter Reis enthält fast immer eine geringe Menge an Paddy-Körnern. 3) Halbgeschliffener Reis, d. h. ganze Reiskörner, deren Silberhaut teilweise entfernt worden ist. 4) Vollständig geschliffener Reis, d. h. ganze Reiskörner, deren Silberhaut durch konisch geformte Schleifkegel entfernt worden ist. Vollständig geschliffener Reis kann zur Verbesserung des Aussehens poliert und anschließend glasiert sein. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) Zu den Unterpositionen 1006 30 92, 1006 30 94, 1006 30 96 und 1006 30 98: Verordnung (EWG) Nr. 1395/93 der Kommission vom 4. Juni 19932) RV L 1395): Vollständig geschliffener, sogenannter „mikronisierter“ Reis. Es handelt sich um Reis, der einer thermischen Behandlung mit Infrarotstrahlen unterzogen wurde, wobei keine Verkleisterung der Stär-ke auftritt. Unterpositionen 1006 30 92, 1006 30 94, 1006 30 96, 1006 30 98 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1006, 1006 30, 1006 30 92, 1006 30 94, 1006 30 96 und 1006 30 98. Die thermische Behandlung geht nicht so weit, dass die Struktur der Reiskörner verändert wird. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1006.30.96?
Die Zolltarifnummer 1006.30.96 umfasst Reis, vollständig geschliffener Reis, anderer, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1006.30.96?
Der Drittlandszollsatz für 1006.30.96 beträgt 175.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1006.30.96?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 100630. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1006.30.96?
1006.30.96 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1006.30.96 im Zolltarif eingeordnet?
1006.30.96 steht in dieser Hierarchie: 10 GETREIDE > 1006 Reis > 100630 halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1006.30.96?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1006.30.96 erfasst, zum Beispiel DEBTI7374/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1006.30.96?
KN-Code 1006.30.96 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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