Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1008.30.00: Kanariensaat

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1008.30.00 steht für Kanariensaat. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):0.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1008.30.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 10. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1008.30.00
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):0.000 EUR TNE
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 10GETREIDE
  2. 1008Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide
  3. 1008.30Kanariensaat
  4. 1008.30.00Kanariensaat

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1008.30.00

HS-Code1008.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1008.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):0.000 EUR TNEMFN
San Marino0 %Customs Union Duty
Jordanien0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Marokko0 %Tariff preference
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines…0 %Tariff preference
Israel0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

BED.T.244.386Erteilt von BEGültig bis 2011-10-18

Kanariezaad, waarvan de korrel lang, glimmend, strogeel en aan beide uiteinden spits uitlopend is. Het kanariezaad is niet gepeld noch anderszins bewerkt ; enkel de hechtwortel die de stengel met de complete zaadkorrel verbindt werd bij het mechanisch oogsten verwijderd toen de stengel van de korrel werd gescheiden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1008

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat Zu dieser Gruppe gehören: 1) Buchweizen, der zur Polygonaceae-Familie gehört, die völlig verschieden ist von der Gramineae-Familie, zu der die meisten Getreidearten zählen. 2) Hirse, ein rundes Korn von strohgelber Farbe. Dazu gehören die nachstehenden Arten: Setaria-Arten, Pennisetum-Arten, Echinochloa-Arten, Eleusine-Arten (einschließlich Eleusine coracan), Panicum-Arten, Digitaria sanguinalis und Eragrostis tef. 3) Kanariensaat, ein strohfarbenes, glänzendes, längliches Korn mit spitzen Enden. B) anderes Getreide Zu dieser Gruppe gehören bestimmte Getreide-Hybriden, z. B. Triticale, eine Kreuzung zwischen Weizen und Roggen. …

Pos. 1008

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (ABl. EG Nr. L 200/10) (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 1. Körner von Zizania aquatica („Wildreis“), nicht geschält, tannennadelähnlich, von dunkelbrauner Farbe Unterposition 1008 90 00 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften Ziffer 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Position 1008 und der Unterposition 1008 90 00 . Von den Samenkörnern ist die äußere grüne Hülse entfernt; das dunkelbraun gefärbte Perikarp blieb jedoch erhalten. Das Erzeugnis kann deshalb nicht als geschälte Getreidekörner der Unterposition 1104 29 17 zugewiesen werden. …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1008.30.00?

Die Zolltarifnummer 1008.30.00 umfasst Kanariensaat. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1008.30.00?

Der Drittlandszollsatz für 1008.30.00 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):95.000 EUR TNE ; B (01):0.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1008.30.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 100830. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1008.30.00?

1008.30.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1008.30.00 im Zolltarif eingeordnet?

1008.30.00 steht in dieser Hierarchie: 10 GETREIDE > 1008 Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide > 100830 Kanariensaat. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1008.30.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1008.30.00 erfasst, zum Beispiel BED.T.244.386. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1008.30.00?

KN-Code 1008.30.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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