Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1101.00: Mehl von Weizen oder Mengkorn

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1101.00 steht für Mehl von Weizen oder Mengkorn. Der Drittlandszollsatz beträgt 172.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1101.00 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 11. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1101.00
Drittlandszoll
172.000 EUR TNE
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  2. 1101Mehl von Weizen oder Mengkorn
  3. 1101.00Mehl von Weizen oder Mengkorn

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1101.00

HS-Code1101.006 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll172.000 EUR TNEMFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Kosovo0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1101

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 11. Mehl dieser Position kann geringe Mengen Salz (im Allgemeinen nicht mehr als 0,5 %) sowie geringe Mengen Amylase, gemahlene Keime und geröstetes Malz enthalten.

Pos. 1101

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Mehl aus Weizen oder Mengkorn (d. h. pulverförmige Erzeugnisse aus der Vermahlung von Getreide der Position 1001), wenn es die in der Anmerkung 2 A) zu diesem Kapitel festgesetzten Bedingungen hinsichtlich des Gehaltes an Stärke und Asche erfüllt (siehe „Allgemeines“) und den in der Anmerkung 2 B) zu diesem Kapitel festgesetzten Bedingungen für den Siebdurchgang entspricht. Mehl dieser Position kann durch Zusatz sehr geringer Mengen von mineralischen Phosphaten, Antioxidantien, Emulgatoren, Vitaminen oder zubereiteten Backtriebmitteln (self-raising flour) verbessert sein. Weizenmehl kann außerdem durch einen Zusatz von Kleber angereichert sein, der gewöhnlich 10 v. H. nicht übersteigt. Zu dieser Position gehört auch Quellmehl, das eine thermische Behandlung erfahren hat, die zu einer Verkleisterung der Stärke führt. …

Pos. 1101

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 2275/88 der Kommission vom 25. Juli 1988 (RV L 2275/88), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 19991): 4. Erzeugnis, gewonnen durch Trockenfraktionierung von Weizenmehl mittels Turboseparation mit folgenden analytischen Werten (bezogen auf den Trockenstoff): - Stärkegehalt: 83 GHT, bestimmt nach den modifizierten polarimerischen EWERS-Verfahren; - Aschegehalt: 0,4 GHT; - Proteingehalt: etwa 4,5 GHT. Unterposition 1101 0011 oder 1101 0015 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften Ziffern 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der Unterposition 1101 0011 oder 1101 0015 und der Anmerkung 2 zu Kapitel 11. Das Erzeugnis weist die Beschaffenheitsmerkmale von Weizenmehl auf. …

Kapitel 11

1. Zu Kapitel 11 gehören nicht: a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 oder 2101) (RV E1101A00); b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901 (RV E1101B00); c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904 (RV E1101C00); d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005 (RV E1101D00); e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30) (RV E1101E00); f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33) (RV E1101F00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1101.00?

Die Zolltarifnummer 1101.00 umfasst Mehl von Weizen oder Mengkorn. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1101.00?

Der Drittlandszollsatz für 1101.00 beträgt 172.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1101.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 110100. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1101.00?

1101.00 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1101.00 im Zolltarif eingeordnet?

1101.00 steht in dieser Hierarchie: 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN > 1101 Mehl von Weizen oder Mengkorn. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1101.00?

Zu 1101.00 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1101.00?

HS-Unterposition 1101.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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