Zolltarifnummer 1103.13.10.00.0: Grobgrieß und Feingrieß, mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1103.13.10.00.0 steht für Grobgrieß und Feingrieß, mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 173.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1103.13.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 11. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1103.13.10.00.0
- Drittlandszoll
- 173.000 EUR TNE
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
- 1103Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide
- 1103.13Grobgrieß und Feingrieß, von Mais
- 1103.13.10mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger
- 1103.13.10.00.0Grobgrieß und Feingrieß, mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1103.13.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 173.000 EUR TNE | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Kosovo | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Maismehlflocken Antragsangeben: Kimilho, Maismehlflocken, aus Maismehl, vorgekocht, hergestellt aus genmodifiziertem Mais; angegebener Fettgehalt: 0 GHT; Herkunftsland: Brasilien. Inhalt 500 g. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: dünne, sehr kleine, weißlich-gelbe bis gelbe schuppenartige Bruchstückchen von Mais. Die Schuppen haben eine Größe von deutlich weniger als 2 mm im Durchmesser. Aufmachung: teilweise transparenter Kunststofffolienbeutel mit Beschriftung in Portugiesisch und weißem Klebeetikett in deutscher Sprache (Auszug): "Maismehlflocken; hergestellt aus genmodifiziertem Mais". Aufgrund der äußeren Beschaffenheit und der Angaben kann unterstellt werden, dass die Ware einen Stärkegehalt von deutlich mehr als 45 GHT, einen Aschegehalt von weniger als 2 GHT, einen Siebdurchgang von mindestens 95 GHT durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 2 mm, einen Siebdurchgang von deutlich weniger als 90 GHT durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 500 µm und einen Fettgehalt von deutlich weniger als 1,5 GHT hat. Grobgrieß und Feingrieß von Mais, mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger. Hinweise auf eine über das in Kapitel 11 zulässige Maß hinausgehende Zubereitung konnten nicht festgestellt werden (Ausschluss Kapitel 19).
Maisgrieß. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Maisgrieß mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger. Untersuchungsbefund: Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: gelber Grieß, einem Maisgrieß entsprechend. Aufgrund der äußeren Beschaffenheit und der Antragsangaben kann ein Stärkegehalt von deutlich mehr als 45 GHT, ein Aschegehalt von weniger als 2 GHT und der für Maisgrieß typische Siebdurchgang von weniger als 90 GHT bei einer lichten Maschenweite des Siebes von 500 µm sowie 95 GHT oder mehr bei einer lichten Maschenweite des Siebes von 2 mm als zutreffend unterstellt werden. Maisgrieß mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1103 11 10 bis 1103 19 90: 1. Siehe Anmerkungen 2 und 3 zu Kapitel 11. 2. Siehe die ersten sechs Absätze der Erläuterungen zu Position 1103 des HS. 3. - Erzeugnisse, die die Bedingungen des Siebdurchgangs der Anmerkung 3 zu Kapitel 11 nicht erfüllen, gehören zu Position 1104; - Erzeugnisse, die zwar die Bedingungen des Siebdurchgangs der Anmerkung 3 zu Kapitel 11 erfüllen, jedoch geschliffen sind und sich als gerundete Bruchstücke darstellen, gehören zu der entsprechenden Unterposition für perlförmig geschliffene Getreidekörner der Position 1104. Zu Unterpositionen 1103 13 10 und 1103 13 90: Zur Bestimmung des Fettgehaltes siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 1102 20 10 und 1102 20 90. …
1. Zu Kapitel 11 gehören nicht: a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 oder 2101) (RV E1101A00); b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901 (RV E1101B00); c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904 (RV E1101C00); d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005 (RV E1101D00); e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30) (RV E1101E00); f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33) (RV E1101F00). 2. …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1103.13.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 1103.13.10.00.0 umfasst Grobgrieß und Feingrieß, mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1103.13.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1103.13.10.00.0 beträgt 173.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1103.13.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 110313. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1103.13.10.00.0?
1103.13.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1103.13.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1103.13.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN > 1103 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von Getreide > 110313 Grobgrieß und Feingrieß, von Mais > 11031310 mit einem Fettgehalt von 1,5 GHT oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1103.13.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1103.13.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE3699/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1103.13.10.00.0?
Warennummer 1103.13.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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