Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1104.29.51.00: Getreidekörner, von Weizen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1104.29.51.00 steht für Getreidekörner, von Weizen. Der Drittlandszollsatz beträgt 99.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1104.29.51.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 11. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1104.29.51.00
Drittlandszoll
99.000 EUR TNE
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
  2. 1104Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
  3. 1104.29Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), von anderem Getreide
  4. 1104.29.51von Weizen
  5. 1104.29.51.00Getreidekörner, von Weizen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1104.29.51.00

HS-Code1104.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1104.29.518 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1104.29.51.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll99.000 EUR TNEMFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Serbien0 %Tariff preference
Nordmazedonien0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Albanien0 %Tariff preference
Kosovo0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SIBTI2019/0075Erteilt von SIGültig bis 2022-06-03

Z mehanskim postopkom očiščena in nato zdrobljena pirina zrna (Triticum dicoccum), v obliki grobih delcev nepravilnih oblik rjavkaste barve. Uporablja se za prehrano. Delež proizvoda, ki prehaja skozi pleteno kovinsko sito z velikostjo odprtin 1,25 mm je manjši kot 95 mas.%. Pakirano v vrečke po 500 g.

DE4247/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-03-26

Geschrotete Weizenkörner. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Bio-Weizen, geschrotet; abgefüllt in Big-Bags; Verwendung: zur Weiterverarbeitung in Bio-Mischfutter. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: geschrotete Weizenkörner, daneben einige ganze Weizenkörner und wenig mehlfeine Teilchen. Nach der Beschaffenheit des Warenmusters beträgt der Stärkegehalt i. d. Trockenmasse mehr als 45 GHT, der Aschegehalt i. d. Trockenmasse 2,5 GHT oder weniger und der Siebdurchgang (1,25 mm Maschenweite) weniger als 95 GHT. Getreidekörner, anders bearbeitet, von anderem Getreide, andere, nur geschrotet, von Weizen.

DEB/917/04-1Erteilt von DEGültig bis 2010-06-02

Weizengrütze. Antragsangaben: Weizengrütze, in 1-kg-Packungen verpackt. Bearbeitung: Weizen, mechanische und Wasserdampfreinigung, enthülst und geschält, geschrotet, jedoch nicht vorgekocht. Untersuchungsbefund: Äußere Beschaffenheit: Bei dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um grobe, unregelmäßig geformte Bruchstücke von ungeschälten Weizenkörnern. Aufmachung: Das Muster ist in einem transparenten Folienbeutel mit deutscher und russischer Aufschrift, auszugsweise "Weizengrütze, 1 kg" für den Einzelverkauf aufgemacht, siehe Foto. Trockenmasse (130 °C): 86,2 %; Gehalt an Stärke (polarimetrisch): 68,8 % i.Tr.; Aschegehalt (900 °C): 1,56 % i.Tr.; Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1,25 mm: 1,4 %. Getreidekörner von Weizen, nur geschrotet.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1104

Zu Unterpositionen 1104 29 51 bis 1104 29 59: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1104 22 901).

Pos. 1104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 2510/97 der Kommission vom 15. Dezember 1997 (ABl. EG Nr. L 345/45, berichtigt durch ABl. Nr. L 100/72 vom 1. April 1998) (RV L 2510/97), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Spelzweizen (Triticum spelta L.), von dem die Spelzen (jedoch nicht das Pericarp) entfernt worden sind. Unterposition 1104 29 17 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 10 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1104, 1104 29 und 1104 29 17. Das Entfernen der Spelzen, auch ohne Beschädigung des Pericarps, schließt das Erzeugnis von Kapitel 10 aus.

Pos. 1104

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. Mischung aus Samen und Getreide in der folgenden Zusammensetzung (Gewichtsanteil in Prozent): - Leinsamen 45,5 - Geschälte Sesamsamen 12,5 - Haferflocken 29,5 - Weizenflocken 12,5 Die in einem Sack zu 25 kg aufgemachte Ware ist für die Herstellung von Backwaren bestimmt. Derartige Erzeugnisse sind als Mischungen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b in die Position 1204 einzureihen, da der Anteil an Leinsamen als charakterbestimmend anzusehen ist. Eine Einreihung als "Zubereitung" der Position 2008 kommt nicht in Betracht. 2. …

Kapitel 11

1. Zu Kapitel 11 gehören nicht: a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 oder 2101) (RV E1101A00); b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901 (RV E1101B00); c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904 (RV E1101C00); d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005 (RV E1101D00); e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30) (RV E1101E00); f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33) (RV E1101F00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1104.29.51.00?

Die Zolltarifnummer 1104.29.51.00 umfasst Getreidekörner, von Weizen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1104.29.51.00?

Der Drittlandszollsatz für 1104.29.51.00 beträgt 99.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1104.29.51.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 110429. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1104.29.51.00?

1104.29.51.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1104.29.51.00 im Zolltarif eingeordnet?

1104.29.51.00 steht in dieser Hierarchie: 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN > 1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen > 110429 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), von anderem Getreide > 11042951 von Weizen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1104.29.51.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1104.29.51.00 erfasst, zum Beispiel SIBTI2019/0075. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1104.29.51.00?

TARIC-Code 1104.29.51.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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