Zolltarifnummer 1104.29.59.00.0: Getreidekörner, andere, nur geschrotet, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1104.29.59.00.0 steht für Getreidekörner, andere, nur geschrotet, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 98.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1104.29.59.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 11. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1104.29.59.00.0
- Drittlandszoll
- 98.000 EUR TNE
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
- 1104Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen
- 1104.29Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), von anderem Getreide
- 1104.29.59andere
- 1104.29.59.00.0Getreidekörner, andere, nur geschrotet, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1104.29.59.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 98.000 EUR TNE | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Kosovo | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 1104 29 51 bis 1104 29 59: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 1104 22 901).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 2510/97 der Kommission vom 15. Dezember 1997 (ABl. EG Nr. L 345/45, berichtigt durch ABl. Nr. L 100/72 vom 1. April 1998) (RV L 2510/97), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): Spelzweizen (Triticum spelta L.), von dem die Spelzen (jedoch nicht das Pericarp) entfernt worden sind. Unterposition 1104 29 17 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 10 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 1104, 1104 29 und 1104 29 17. Das Entfernen der Spelzen, auch ohne Beschädigung des Pericarps, schließt das Erzeugnis von Kapitel 10 aus.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. Mischung aus Samen und Getreide in der folgenden Zusammensetzung (Gewichtsanteil in Prozent): - Leinsamen 45,5 - Geschälte Sesamsamen 12,5 - Haferflocken 29,5 - Weizenflocken 12,5 Die in einem Sack zu 25 kg aufgemachte Ware ist für die Herstellung von Backwaren bestimmt. Derartige Erzeugnisse sind als Mischungen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b in die Position 1204 einzureihen, da der Anteil an Leinsamen als charakterbestimmend anzusehen ist. Eine Einreihung als "Zubereitung" der Position 2008 kommt nicht in Betracht. 2. …
1. Zu Kapitel 11 gehören nicht: a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 oder 2101) (RV E1101A00); b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901 (RV E1101B00); c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904 (RV E1101C00); d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005 (RV E1101D00); e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30) (RV E1101E00); f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33) (RV E1101F00). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1104.29.59.00.0?
Die Zolltarifnummer 1104.29.59.00.0 umfasst Getreidekörner, andere, nur geschrotet, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1104.29.59.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1104.29.59.00.0 beträgt 98.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1104.29.59.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 110429. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1104.29.59.00.0?
1104.29.59.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1104.29.59.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1104.29.59.00.0 steht in dieser Hierarchie: 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN > 1104 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006; Getreidekeime, ganz, gequetscht, als Flocken oder gemahlen > 110429 Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), von anderem Getreide > 11042959 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1104.29.59.00.0?
Zu 1104.29.59.00.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1104.29.59.00.0?
Warennummer 1104.29.59.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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