Zolltarifnummer 1106.20.90.00.0: Mehl, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1106.20.90.00.0 steht für Mehl, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 166.000 EUR TNE, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1106.20.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 11. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 1106.20.90.00.0
- Drittlandszoll
- 166.000 EUR TNE
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN
- 1106Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8
- 1106.20von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714
- 1106.20.90andere
- 1106.20.90.00.0Mehl, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1106.20.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 166.000 EUR TNE | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Serbien | 0 % | Tariff preference |
| Nordmazedonien | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Albanien | 0 % | Tariff preference |
| Kosovo | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Macapulver. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Macawurzelpulver (Lepidium meyenii), getrocknet, gelatiniert. Weitere Angaben zur Ware sind vertraulich. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmuster: ockerfarbenes, feines, homogenes, süßlich, leicht bitter, arteigen schmeckendes Pulver. Siebdurchgang (Siebmaschenweite: 2 mm): aufgrund der Warenbeschaffenheit kann ein Siebdurchgang von 95 GHT oder mehr als zutreffend unterstellt werden. Die Wurzelknolle der Macapflanze ist als stärkehaltige Knolle der Position 0714 der KN anzusprechen. Das Mehl der Knolle wird durch die Position 1106 der KN erfasst. Die Extrusion des Mehls führt nicht zum Ausschluss aus dieser Position. Mehl, Grieß und Pulver von Wurzeln oder Knollen der Position 0714, genießbar.
Macapulver. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Macapulver; Zutaten: 100 % Macawurzel; Herstellung: die Wurzel wird getrocknet und zu Pulver vermahlen. 90 % Siebdurchgang 80 mesh (0,18 mm). Beschaffenheit des vorgelegten Warenmuster: beigefarbenes, feines, homogenes, süßlich, leicht bitter, arteigen schmeckendes Pulver. Siebdurchgang (Siebmaschenweite: 2 mm): aufgrund der Warenbeschaffenheit kann ein Siebdurchgang von 95 GHT oder mehr als zutreffend unterstellt werden. Die Wurzelknolle der Macapflanze ist als stärkehaltige Knolle der Position 0714 der KN anzusprechen. Das Mehl der getrockneten Knolle wird durch die Position 1106 der KN erfasst. Mehl, Grieß und Pulver von Wurzeln oder Knollen der Position 0714, genießbar.
Macapulver. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Macapulver; Zutaten: 100 % Maca; Herstellung: die Wurzel wird getrocknet und zu Pulver vermahlen. Aufmachung: im 175 g-Schraubdeckelglas. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmuster: hellbraunes, feines, homogenes, süßlich, leicht bitter, arteigen schmeckendes Pulver, in einem etikettierten Schraubdeckelglas für den Einzelverkauf aufgemacht. Warenaufschrift (mehrsprachig; auszugsweise): "Maca; Pulver; 100 % biologisch; Inhalt: 175 g." Siebdurchgang (Siebmaschenweite: 2 mm): aufgrund der Warenbeschaffenheit kann ein Siebdurchgang von 95 GHT oder mehr als zutreffend unterstellt werden. Die Wurzelknolle der Macapflanze ist als stärkehaltige Knolle der Position 0714 der KN anzusprechen. Das Mehl der getrockneten Knolle wird durch die Position 1106 der KN erfasst. Mehl, Grieß und Pulver von Wurzeln oder Knollen der Position 0714, genießbar.
Pfeilwurzelmehl. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Pfeilwurzelmehl (arrow root powder) hergestellt aus der Knolle (Rhizom) der tropischen Pfeilwurzel (Gattung Maranta) durch Reinigen, Trocknen und Vermahlen zur Verwendung als Bindemittel in der Lebensmittelindustrie. Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Mehl von Wurzeln oder Knollen der Position 0714, andere, hier: Pfeilwurzelmehl
Macapulver. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Macapulver, aus der Wurzelknolle der Maca- pflanze (Lepidium meyenii Walp.). 100 % reines Macapulver aus kontrolliert biologischem Anbau. Herstellung: Die sonnengetrockneten Wurzelknollen werden gewaschen, desinfiziert, zerkleinert, getrocknet (bei max. 40°C), vermahlen und verpackt. Aufmachung: in Polypropylensäcken à 10 kg. Verwendungszweck: zur menschlichen Ernährung. Äußere Bescaffenheit: mehlfeines, hellbraunes Pulver mit einem charakteristischen Geruch und einem leicht süßlichen und bitteren Geschmack. Siebdurchgang (Siebmaschenweite: 2 mm): aufgrund der Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe kann unterstellt werden, dass der Siebdurchgang 95 % oder mehr beträgt. Die Angaben zur äußeren Beschaffenheit beruhen auf dem Ergebnis der Warenuntersuchung zur Erteilung der verbindlichen Zolltarifauskunft DE B/802/02-1 vom 09.08.2002. Die Wurzelknolle der Maca-Pflanze ist als stärkehaltige Knolle der Position 0714 anzusprechen. Somit ist das Mehl dieser Knolle der Position 1106 zuzuweisen. Die Ware wurde in keiner Weise zubereitet, die über das in Kapitel 11 zulässige Maß hinausgeht (Ausschluss der Position 1901). Mehl, Grieß und Pulver von Wurzeln oder Knollen der Position 0714, genießbar.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Die Begriffe „Mehl“, „Grieß“ und „Pulver“ sind in der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 11 festgelegt. Nicht hierher gehören pastenförmige Erzeugnisse.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) A) Mehl, Grieß und Pulver von Hülsenfrüchten der Position 0713. Zu dieser Position gehören insbesondere Mehl, Grieß und Pulver von Erbsen, Bohnen oder Linsen; sie werden hauptsächlich für Suppen und Pürees verwendet. Nicht zu dieser Position gehören: (a) Mehl von Sojabohnen, nicht entfettet (Position 1208). (b) Mehl von Johannisbrot (Position 1212). (c) Zubereitungen zum Herstellen von Suppen oder Brühen (flüssig, fest oder in Pulverform) auf der Grundlage von Mehl aus Hülsenfrüchten (Position 2104). B) Mehl, Grieß und Pulver von Sagomark oder von Wurzeln oder Knollen der Position 0714. Diese Erzeugnisse werden durch Zerreiben oder Mahlen von Sagomark, getrockneten Manihokwurzeln usw. gewonnen. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (424. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Juni 2007) Der Ausschuss hat entschieden, dass ein fein gemahlenes Pulver aus der Wurzel der Maca-Pflanze (Lepidium meyenii) mit der folgenden chemischen Zusammensetzung (durchschnittliche GHT) - Kohlenhydrate 75, - Proteine 10, - Wasser 9, - Fett 1, - Asche 4, verwendet als Nahrungsergänzungsmittel, in die Position 1106 (KN-Code 1106 20 90) als Pulver von Knollen der Position 0714 einzureihen ist (siehe Erläuterungen zum HS, Position 1106, Buchstabe B)). Das Erzeugnis wird hergestellt aus Wurzeln der Position 0714. …
1. Zu Kapitel 11 gehören nicht: a) geröstetes Malz, als Kaffeemittel aufgemacht (nach Beschaffenheit Positionen 0901 oder 2101) (RV E1101A00); b) zubereitetes Mehl, zubereiteter Grobgrieß, zubereiteter Feingrieß und zubereitete Stärke der Position 1901 (RV E1101B00); c) Cornflakes und andere Waren der Position 1904 (RV E1101C00); d) zubereitetes oder haltbar gemachtes Gemüse der Position 2001, 2004 oder 2005 (RV E1101D00); e) pharmazeutische Erzeugnisse (Kapitel 30) (RV E1101E00); f) Stärke als zubereitetes Riech-, Körperpflege- oder Schönheitsmittel (Kapitel 33) (RV E1101F00). 2. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1106.20.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 1106.20.90.00.0 umfasst Mehl, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1106.20.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 1106.20.90.00.0 beträgt 166.000 EUR TNE. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1106.20.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 110620. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1106.20.90.00.0?
1106.20.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1106.20.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
1106.20.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 11 MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZEN > 1106 Mehl, Grieß und Pulver von getrockneten Hülsenfrüchten der Position 0713, von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 oder von Erzeugnissen des Kapitels 8 > 110620 von Sagomark und von Wurzeln oder Knollen der Position 0714 > 11062090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1106.20.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1106.20.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DE19825/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1106.20.90.00.0?
Warennummer 1106.20.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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