Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1204.00.90.00: Leinsamen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1204.00.90.00 steht für Leinsamen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1204.00.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1204.00.90.00
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1204Leinsamen, auch geschrotet
  3. 1204.00Leinsamen, auch geschrotet
  4. 1204.00.90andere
  5. 1204.00.90.00Leinsamen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1204.00.90.00

HS-Code1204.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1204.00.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1204.00.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

NLBTI2026-0214Erteilt von NLGültig bis 2029-07-16

Een warmtekussen met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bedoeld als (warmte)kruik; - vervaardigd van geweven textiel van of 80% katoen en 20% polyester of 100% RPET (polyester); - gevuld met lijnzaad; - in de vorm van een boemerang; - in verschillende textiel varianten; - afmetingen van 18 x 29,7 x 5 cm. Het product is opgemaakt voor de verkoop in het klein en is verpakt in een kartonnen doos en tezamen weegt het ongeveer 760 gram.

NLBTI2026-0213Erteilt von NLGültig bis 2029-07-16

Een warmtekussen met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken en samenstelling: - bedoeld als (warmte) kruik; - vervaardigd van geweven textiel van of 80% katoen en 20% polyester of 100% RPET (polyester); - gevuld met lijnzaad; - in verschillende textiel varianten; - afmetingen van 31 x 14,7 x 2 cm; Het product is opgemaakt voor de verkoop in het klein en is verpakt in een kartonnen doos met een gewicht van 365 gram.

FRBTIFR-BTI-2025-08197Erteilt von FRGültig bis 2029-01-27

Bouillotte sèche en tissu, garnie de graines de lin, micro-ondable, conditionnée pour la vente au détail dans un polybag pour un poids de 740 g.

FRBTIFR-BTI-2025-05471Erteilt von FRGültig bis 2028-09-21

Bouillotte sèche en caoutchouc garnie de graines de lin avec housse en fourrure peluche, micro-ondable, diffusant une chaleur apaisante, conditionnée pour la vente au détail pour un poids de 500 g.

DEBTI23229/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-23

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, trockene hellbraun-goldgelbe, flach-ovale Samen von der Flachspflanze (Gemeiner Lein, Linum usitatissimum). Die Leinsamen wurden lediglich getrocknet. Eine weitergehende, über die Position 1204 hinausgehende Be- oder Verarbeitung haben die Samen nicht erfahren. Die Samen sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Ware wird in Gebinden mit einem Inhalt von 25 kg oder 1000 Kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".

DEBTI1565/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-25

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete, braune Samen von Pflanzen der Art Linum usitatissimum L (Flachspflanze / gemeiner Lein), die nicht zur Aussaat bestimmt sind. Die Leinsamen haben keine weitergehende, über die im Kapitel 12 zugelassene Be- oder Verarbeitung erfahren. Die Ware ist nach den ergänzenden Angaben in 25 kg Säcken, in 1.000 kg Säcken sowie 750 kg Papiersäcken verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".

DEBTI43068/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-01-01

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, dunkelbraune Leinsamen, die -außer einem Reinigungsvorgang- keine weiteren Be- oder Verarbeitungen erfahren haben. Die nicht zur Aussaat bestimmten Leinsamen sind in bedruckten Beuteln à 100 g abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Leinsamen, nicht zur Aussaat bestimmt.

DEBTI52589/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-02-17

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, trockene, braune, flach-ovale Samen von der Flachspflanze (Gemeiner Lein, Linum usitatissimum). Die Leinsamen wurden lediglich getrocknet. Eine weitergehende, über die Position 1204 hinausgehende unzulässige Be- oder Verarbeitung haben die Samen nicht erfahren. Die Samen sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Ware wird in Säcken mit 11,34 kg, 22,68 kg oder 25 kg Inhalt bzw. in Bigbags mit 950 kg oder 1.000 kg Inhalt verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Leinsamen, d. h. die Samen der Flachspflanze, sind der Ausgangsstoff für eines der wichtigsten trocknenden Öle.

Pos. 1204

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Zusammenfassung des Urteils des Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 28. Oktober 2010 1 K 1148/07: Mit seinem Urteil 1 K 1148/07 vom 28. Oktober 2010 hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass gekochte, getrocknete Leinsamen, die zur Pferdefütterung bestimmt sind, in die Codenummer 1204 00 90 00 0 (Leinsamen, auch geschrotet, andere (als zur Aussaat)) einzureihen sind. Den rohen Leinsamen wird 5 bis 10 % Wasser zugesetzt. Anschließend erfolgt eine Infrarot-Strahler-Erwärmung auf ca. 130 °C innerhalb von 20 bis 30 Sekunden. Dadurch wird das Produkt entbittert, die Haltbarkeit wird verbessert und die Verwendung erleichtert. Die organoleptische Prüfung durch das Gericht hat gezeigt, dass die in Frage stehenden Leinsamen den rohen Leinsamen ähnlicher sind als den gerösteten. …

Pos. 1204

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Agrar/Chemie (175. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 13. bis 15. Februar 2017): Einreihung von so genannten „Composite food products“ 1. Mischung aus Samen und Getreide in der folgenden Zusammensetzung (Gewichtsanteil in Prozent): - Leinsamen 45,5 - Geschälte Sesamsamen 12,5 - Haferflocken 29,5 - Weizenflocken 12,5 Die in einem Sack zu 25 kg aufgemachte Ware ist für die Herstellung von Backwaren bestimmt. Derartige Erzeugnisse sind als Mischungen im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b in die Position 1204 einzureihen, da der Anteil an Leinsamen als charakterbestimmend anzusehen ist. Eine Einreihung als "Zubereitung" der Position 2008 kommt nicht in Betracht. 2. …

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1204.00.90.00?

Die Zolltarifnummer 1204.00.90.00 umfasst Leinsamen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1204.00.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 1204.00.90.00 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1204.00.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1204.00.90.00?

1204.00.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1204.00.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

1204.00.90.00 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1204 Leinsamen, auch geschrotet > 120400 Leinsamen, auch geschrotet > 12040090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1204.00.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1204.00.90.00 erfasst, zum Beispiel NLBTI2026-0214. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1204.00.90.00?

TARIC-Code 1204.00.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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