Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 1206.00.10.00: Sonnenblumenkerne, zur Aussaat

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 1206.00.10.00 steht für Sonnenblumenkerne, zur Aussaat. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

1206.00.10.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
1206.00.10.00
Drittlandszoll
Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER
  2. 1206Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
  3. 1206.00Sonnenblumenkerne, auch geschrotet
  4. 1206.00.10zur Aussaat
  5. 1206.00.10.00Sonnenblumenkerne, zur Aussaat

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1206.00.10.00

HS-Code1206.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code1206.00.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code1206.00.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
DrittlandszollCond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %MFN
Jordanien0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Libanon0 %Tariff preference
Island0 %Tariff preference
Ägypten0 %Tariff preference
Andorra0 %Tariff preference
Südkorea (Republik Korea)0 %Tariff preference
Mexiko0 %Tariff preference
Kenia0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2021-06696Erteilt von FRGültig bis 2024-10-26

Graines à ensemencer de tournesols (Helianthus Annuus). Kit comprenant des graines, ensachées, qui devront être incorporées par l’utilisateur final à la terre contenue dans un pot en zinc de 11 cm de hauteur. L’ensemble du produit est conditionné pour la vente au détail dans un emballage carton.

FR-RTC-2015-001586Erteilt von FRGültig bis 2021-05-31

Graines de tournesol destinées à l’ensemencement pour la production de fleurs.

FRBTIFR-RTC-2017-004824Erteilt von FRGültig bis 2021-03-21

Fragments de graine de tournesol destinée à l'ensemencement.

DE20138/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-12-09

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem braunen Kunststofftopf (Höhe ca. 4 cm), - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial in einem Beutel, - einer Pflanzanleitung auf der Blisterkarte und - Sonnenblumensamen, die sich in zwei Beuteln befinden. Nach der Pflanzanleitung wird der Topf mit dem Granulat und den Samen befüllt und mit Wasser begossen. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und eine Pflanze wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Sonnenblumensamen den Charakter der Ware. Die Voraussetzungen der VO (EWG) Nr. 4138/87 sind zu beachten.

FI327/301/08Erteilt von FIGültig bis 2015-01-18

Alumiinipurkki, joka sisältää kasvatusalustan, auringonkukan siemeniä ja idätysohjeet yhteen pakattuna. Purkki avataan ja kasvatusalustaan lisätään purkin mukana olevat siemenet, tuotetta kastellaan ohjeen mukaisesti ja siitä kasvaa purkissa mainittu kasvi.

DEHH/1902/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-12-03

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, so genannte Dosenblume, bestehend aus - einer bunt bedruckten Blechdose (Höhe 90 mm / Durchmesser 65 mm) mit einem Deckel mit Lasche (Einwegverschluss) sowie einer trinkdosenähnlichen Einwegöffnung am Dosenboden - einem Kunststoffdeckel als Untersetzer, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial mit einem eingelegten runden Vlies und einem rechteckigen Stück Schaumkunststoff, - einer Pflanzanleitung und - Sonnenblumensamen (Art Helianthus annuus), die sich direkt im Füllmaterial befinden, sowie zusätzlich in einem Beutel abgepackte Sonnenblumensamen für eine zweite Bepflanzung der Dose. Nach der Pflanzanleitung wird die Dose nach dem Öffnen des Deckels mit Wasser befüllt und der Abfluss am Dosenboden geöffnet. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und eine Pflanze wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Sonnenblumensamen den Charakter der Ware. Die Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13.Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen ist zu beachten.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 1206

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die Samen der Sonnenblume (Helianthus annuus).

Kapitel 12

1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …

Abschnitt II

1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 1206.00.10.00?

Die Zolltarifnummer 1206.00.10.00 umfasst Sonnenblumenkerne, zur Aussaat. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 1206.00.10.00?

Der Drittlandszollsatz für 1206.00.10.00 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 1206.00.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1206.00.10.00?

1206.00.10.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 1206.00.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

1206.00.10.00 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1206 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet > 120600 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet > 12060010 zur Aussaat. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1206.00.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1206.00.10.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2021-06696. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 1206.00.10.00?

TARIC-Code 1206.00.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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