Zolltarifnummer 1206.00.99: Sonnenblumenkerne, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 1206.00.99 steht für Sonnenblumenkerne, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
1206.00.99 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 12. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 1206.00.99
- Drittlandszoll
- Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 1206.00.99
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 % | MFN |
| Jordanien | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Libanon | 0 % | Tariff preference |
| Island | 0 % | Tariff preference |
| Ägypten | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Tariff preference |
| Südkorea (Republik Korea) | 0 % | Tariff preference |
| Mexiko | 0 % | Tariff preference |
| Kenia | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der als "Sonnenblumenköpfe" bezeichneten Ware um ungeschälte Sonnenblumenkerne mit schwarzer Schale, die sich noch im Fruchtstand ohne Blütenblätter befinden. Die Verwendung als Futtermittel für Nager steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Sonnenblumenkerne, nicht zur Aussaat bestimmt, andere als in der Unterposition (KN) 1206 0091 genannt.
Dle deklarovaných údajů a předloženého vzorku se jedná o neloupaná celá semena slunečnice černé. Zboží je určeno jako doplňkové krmivo pro exotické ptactvo a hlodavce.
Solrosfrön. Tillsluten påse av plastad aluminiumfolie (höjd 16 cm bredd 13,5 cm) som innehåller jord och solrosfrön. I förpackningen finns en mindre påse med fröer som skall sås direkt i den större påsen som innehåller jord, förpackningen fungerar sedan som en kruka. Jorden vattnas och en grodd växer upp som skall utvecklas till en solrosblomma. I detaljhandelsförpackning.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 1206 0099: Hierher gehören z. B. Sonnenblumenkerne, die zur Herstellung von Speiseöl bestimmt sind. Diese Kerne werden normalerweise ungeschält in der einheitlich schwarzen Schale geliefert. Im allgemeinen ist die Länge der Kerne und der Schalen fast gleich. Diese Kerne haben normalerweise einen Ölgehalt von etwa 40 bis 45 GHT.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören die Samen der Sonnenblume (Helianthus annuus).
1. Zu Position 1207 gehören insbesondere Palmnüsse und Palmkerne, Baumwollsamen, Rizinussamen, Sesamsamen, Senfsamen, Saflorsamen, Mohnsamen und Sheanüsse (Karitenüsse). Zu dieser Position gehören jedoch nicht Waren der Position 0801 oder 0802 und Oliven (Kapitel 7 oder Kapitel 20) (RV E1201000). 2. Zu Position 1208 gehören sowohl nichtentfettete als auch teilweise entfettete Mehle sowie Mehle, die entfettet, sodann vollständig oder teilweise mit ihren ursprünglichen Ölen aufgefettet worden sind. Ausgenommen sind jedoch Rückstände der Positionen 2304 bis 2306 (RV E1202000). 3. Samen von Rüben, Samen für Wiesen, Samen von Zierblumen, Samen von Gemüse, Samen von Waldbäumen, Samen von Obstbäumen, Samen von Wicken (ausgenommen solche der Art Vicia faba) oder Samen von Lupinen gelten als Samen zur Aussaat im Sinne der Position 1209 (RV E1203100). …
1. In diesem Abschnitt gelten als „Pellets“ Erzeugnisse, die entweder unmittelbar durch Pressen oder durch Zusatz eines Bindemittels in einer Menge von nicht mehr als 3 GHT zu Zylindern, Kügelchen usw. agglomeriert worden sind (RV C0201000).
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 1206.00.99?
Die Zolltarifnummer 1206.00.99 umfasst Sonnenblumenkerne, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 1206.00.99?
Der Drittlandszollsatz für 1206.00.99 beträgt Cond: B cert: Y-155 (01):50.000 % ; B (01):0.000 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 1206.00.99?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 120600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 1206.00.99?
1206.00.99 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 1206.00.99 im Zolltarif eingeordnet?
1206.00.99 steht in dieser Hierarchie: 12 ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER > 1206 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet > 120600 Sonnenblumenkerne, auch geschrotet. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 1206.00.99?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 1206.00.99 erfasst, zum Beispiel DEBTI26741/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 1206.00.99?
KN-Code 1206.00.99 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.